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Steuern zahlen. Eine Erregung

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Die Kernfrage beim Sparpaket lautet immer wieder: Ist es gerecht? Dabei wird meist übersehen, daß selbst eine gleichmäßige Verteilung der Belastungen nur dann gerecht sein kann, wenn schon vor dieser Maßnahme eine allseits befriedigende Verteilung von Mitteln und Lasten vorlag, sonst würde sie ja nur einen ungerechten Zustand fortschreiben oder ihn in manchen Bereichen gar noch verschärfen!

Daß dieser Idealzustand keineswegs gegeben ist, soll hier an einigen Themen aufgezeigt werden. Wir können uns jedenfalls nicht damit trösten, daß der Staat nur zu zwei Dritteln ausgabeseitig sparen und sich zu einem Drittel einnahmenseitig sanieren will: Denn letzteres bedeutet, daß er uns (zu einem Drittel) mehr wegnimmt und ersteres, daß er uns (zu zwei Dritteln) weniger gibt! Ist das ein Unterschied?

Betrachten wir als erstes die Fiktion, daß eine gleiche prozentuelle Belastung der Stein der Weisen sei! Wer knapp verdient, spürt ein paar hundert Schilling weniger in der Brieftasche viel schmerzlicher als der Großverdiener ein paar tausend, obwohl beiden drei oder vier Prozent -ij also „dasselbe" - abgezogen wurde. Ist das gerecht? Und diese Situation verschärft sich dramatisch, wenn jemand mit kleinem Einkommen für eine Familie aufkommen muß. Es ist daher unverständlich und wirklich ungerecht, daß die Belastungen keine Rücksicht auf die Anzahl derer nehmen, die von einem bestimmten Einkommen leben müssen.

Viele wären aber schon froh, wenn sie überhaupt ein (Erwerbs-)Einkom-men hätten. Die Arbeitslosigkeit wird zu einem immer schwerer lösbaren Problem. Es ist allgemein bekannt, daß durch Rationalisierung Arbeitsplätze vernichtet und immer mehr Menschen „freigesetzt" werden, obwohl die Betroffenen auf diese Freiheit liebend gern verzichten würden. Doch man hat viel zu lange kaum darauf reagiert. Wer einen Job hatte, muß weiterhin oft viel mehr als 40 Stunden dafür aufwenden, manche haben sich bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit abzurackern. Auf die Idee, einige Stunden mit anderen zu teilen, kam man nicht. Gibt es beispielsweise nicht genügend Ärzte, bei denen man sich Wochen "vorher anmelden muß, um überhaupt vorgelassen zu werden? Oder solche, die 60-bis 80-Stunden-Dienste in Spitälern absolvieren müssen? Manager, die von der 40-Stunden-Woche nur träumen können?

Doch sie alle müßten bei Entlastung durch (bisher freigesetzte oder noch nicht ins System aufgenommene) Mitarbeiter auch auf Teile ihrer Gagen verzichten ... Kurz: Auf diesem Gebiet gibt es keinerlei Solidarität. Dabei ist es eine Schande, vielen jungen Menschen erst gar keine Arbeit zu geben und sie so manchem Älteren zu früh wegzunehmen, wenn es andererseits genügend Menschen gibt, die in ihrem Beruf viel zu lange arbeiten!

Nun zu den Pensionen. Der oft zitierte Generationenvertrag stimmt einfach nicht mehr. In einer Zeit, in der viele (auch Aktive!) mehr schlecht als recht leben, kann man nicht andere mit 60.000 bis 100.000 Schilling in .,PffijjäBn-.schicken und diese Beträge 30 Jahre lang zahlen! Wer da kein Problem mit seinem Gewissen hat, ist schon weit abgehoben und muß betriebsblind geworden sein.

Kein vernünftiger Mensch wird an Benten/Pensionen von 20- oder auch 30.000 Schilling etwas aussetzen; beim Mehrfachen aber stimmen einfach die Relationen nicht mehr zu dem, was die Jungen verdienen und später für sich selbst erwarten können. Denn sie sind es, welche diese Kosten zu tragen haben, die ja nur zum Teil von den Nutznießern selbst vorfinanziert wurden. Wer verzichtet aber schon freiwillig? Ist nun dieses System noch sachlich gerechtfertigt, oder handelt es sich hier eben nur um die Einlösung von Versprechungen an eine sehr große - wahlentscheidende - Gruppe wider besseres Wissen?

Ein weiterer schwer verdaulicher Brocken ist, die Lage am Wohnungsmarkt. Nach dem Krieg kam es zu Sonderregelungen, die natürlich der damaligen Situation angepaßt waren und es den Menschen erst ermöglichten, sich eine Wohnung zu leisten. Inzwischen haben sich viele aus bescheidenen Anfangsverhältnissen hochgearbeitet und hätten es nicht mehr nötig, im geschützten Bereich um ein paar Schilling pro Quadratmeter günstigst zu logieren. Wird hier nicht eine Klassengesellschaft künstlich aufrechterhalten? Der Durch-Schnittsverdiener wird sich oft sogar mit einer geförderten oder Genossen-schaftswohnung schwertun, falls er eine ergattert - ist dazu nicht immer noch Vitamin B nötig? — am freien Markt dagegen zahlt er gut und gern die Hälfte seines Einkommens. Gerecht? Dazu paßt die Frage nach gleichen Startmöglichkeiten. Nicht jeder ist der Nachkomme eines Stahlbarons und kommt somit als Erbe eines Vermögens in den Genuß, für den Rest seines Lebens aller finanziellen Sorgen enthoben zu sein. Auch wer ein gesundes Unternehmen weiterführen kann, eine etablierte Arztpraxis oder ein bekanntes Anwalts- oder gut eingeführtes Ingenieurbüro und anderes mehr, hat im allgemeinen sein Auskommen; dies ohne eigene Anstrengung.

Aber was ist mit den anderen, mit denen, die in jeder Hinsicht nackt, sprich: ohne jeden Startvorteil auf die Welt kommen? Hätte der Staat nicht die Pflicht, auch für dieses Mensch-lein wenigstens einen kleinen Ausgleich bereitzuhalten? Warum stellt er nicht jedem neugeborenen Staatsbürger zusammen mit der Geburtsurkunde einen Scheck aus, der ihn als Erwachsenen! berechtigt, damit entweder eine kleine Eigentumswohnung anzuzahlen - oder in seiner Gemeinde ein paar hundert Quadratmeter Grund zu bekommen —, und holt sich das dazu nötige Geld von den oben Genannten, indem er ein paar Promille Steuern auf Immobilien (oberhalb einer Freigrenze im Wert eines Einfamilienhauses) einhebt oder den KEST-Satz von 22 Prozent statt nur auf 25 eben noch etwas weiter erhöht?

Neben all diesen heiligen Kühen, die darauf warten, geschlachtet zu werden (doch ach, von wem?), gibt es eine Reihe anderer Probleme, die derzeit finanziell ungünstig geregelt sind. Hier drängt sich der Bereich der Verwaltung auf: Die Gesetzesflut, allgemein beklagt und munter weiter vermehrt, müßte radikal eingedämmt werden. Warum nicht alle bestehenden Gesetze mit 31. 12. 1999 als aufgehoben erklären und sie bis dahin einzeln daraufhin prüfen, ob sie heutzutage noch sinnvoll sind oder gebraucht werden. Nur die unverzichtbaren werden, notfalls modifiziert -das heißt, für jeden Bürger verständlich formuliert -, beibehalten, also ab 1.1.2000 für gültig erklärt. Vielleicht ist dieser Termin auch bei gutem Willen nicht zu schaffen; aber ist ein solcher überhaupt irgendwo spürbar?

Ein weiteres Fragezeichen: die Klassen von Arbeitnehmern, die heute noch unterschieden werden. Es gibt immer noch Arbeiter, Angestellte, Beamte, Dienstnehmer in Mischkategorien, in denen sich nur Spezialisten auskennen, und es ist ein Unterschied, ob man bei Bund, Land oder Gemeinde arbeitet. Jeder kocht sein eigenes Süppchen, das er die anderen nicht verkosten läßt, und so gibt es keine Vergleichsmöglichkeit mehr. Wer kann da hoch das Gefühl haben, daß alle gleichermaßen gerecht entlohnt werden? Auch damit wäre viel Geld zu sparen, das im Sparpaket noch unerwähnt bleibt.

Oder nehmen wir eine weitere heilige Kuh in Österreich, das 13. und 14. Gehalt. Hier ist es eigentlich unglaublich, wie sehr sich die Mehrheit der Normalverdiener von den Gut-und Bestsituierten einreden läßt, die Beinahe-Steuerfreiheit müsse für sie um jeden Preis verteidigt werden. Es würde nur wenige - und die können es sich leisten! - treffen, wenn hier bis zu 40- bis 50.000 Schilling alles beim alten bliebe, die darüberliegenden Gehaltsbestandteile aber normal zu versteuern wären, wie es schon Finanzminister Lacina vor einem Jahr geplant hatte. Hier legten sich natürlich diejenigen quer - vor allem in der Volkspartei („mit uns ganz sicher nicht!") -, deren Einkommen beträchtlich darüberliegt. Menschlich verständlich, fürs Staatsganze von Nachteil! Höchst ungerecht dagegen ist es, daß kein Unterschied gemacht wird, ob jemand Single ist oder eine Familie zu erhalten hat: beide zahlen genau gleich sechs Prozent Steuern. Daß dieser Passus noch nicht von einem Höchstgericht aufgehoben ist, gehört zu den Mysterien unseres Verständnisses von Gerechtigkeit.

Jeder nachdenkliche und interessierte Bürger wird je nach seiner Lebenssituation noch andere Bereiche nennen können, die noch nicht so geregelt sind, daß das Gemeinwohl die oberste Maxime war und die im Sparpaket nicht angesprochen sind — soweit man jetzt schon davon Kenntnis hat, zum Beispiel die Ökologisierung der Steuern, die Umweltproblematik, die sogar noch hohe Mehrausgaben verlangen würde, oder eine glaubhafte Landesverteidigung durch ein gut ausgerüstetes Berufsheer.

Eines aber scheint klar: Mit der derzeit üblichen Methode, immer nur die Großverdiener entscheiden zu lassen, wird man kein Sparpaket schnüren können, das den Anspruch erheben kann, gerecht zu sein. Wer waren die Chefverhandler der großen Gesprächsrunde? Personen mit 200.000 Schilling Einkommen! Warum zieht man vor Entscheidungen nicht verpflichtend Laien zu - wie bei manchen Gerichtsverhandlungen die Geschworenen —, die 20- oder 30.000 Schilling verdienen und daher auch eine ganz andere Sicht von den Auswirkungen der von den Experten ausgehandelten Regelungen hätten? Dann wäre eben noch manches zu verändern ...

Sollte das Recht nicht vom Volk ausgehen?

Der Autor ist

Lehrer in Graz.

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