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Weltgeschichte ein Weltgericht

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World Copyright 1954 by „Die Oesterreichische Furche"

Ein Schrei des Entsetzens hatte bei den ersten Nachrichten über den Thronfolgermord die Völker der Monarchie und die ganze Kulturwelt durchlaufen. Die Völker des Habsburgerreiches vereinte über parteipolitische Schranken hinweg in diesen Tagen Trauer, Sorge und das Verlangen nach Sühne des Verbrechens. Dem greisen Kaiser Franz Joseph wandte sich ein tiefes Mitleid zu.

Eine der eindrucksvollsten Volkskundgebungen vollzog sich in Dalmatien, wo die Bevölkerung aus den Dörfern des Inneren zu Zehntausenden an die Meeresufer zog, um die beiden Toten zu grüßen, die, auf gebahrt in einer an Bord des Dreadnoughts „Viribus Unitis“ errichteten Kapelle, draußen auf hoher See, begleitet von einem feierlichen Kondukt der Kriegsmarine, vorüberzogen.

In der bosnischen Hauptstadt war mehr geschehen als „ein abscheuerregendes Verbrechen“, mehr als „die unqualifizierbare Tat verworrener, geistesgestörter Menschen“, an die jene Erklärung glauben machen wollte, die von dem Belgrader Pressebüro am 1. Juli der Oeffentlichkeit vorgesetzt wurde. Der politischen Ueberprüfung der gerichtsordnungsmäßig erhobenen Tatsachen waren enge zeitliche Grenzen gezogen. Vom Ministerium des Aeußeren war am 11. Juli in der bosnischen Hauptstadt der Sektionsrat Dr. Friedrich R. von Wiesner eingetroffen, um an Ort und Stelle den Ertrag der gerichtlichen Erhebungen zu erkunden. Schon am 13. Juli fertigte er in einer großen Depesche nach Wien eine Meldung über die bisherigen Ergebnisse ab. Sie ist heute noch ein Zeugnis, mit welcher korrekten Sachlichkeit die Untersuchung des Auswärtigen Amtes begonnen wurde. Jedes Wort zeugt von strengem Verantwortungsbewußtsein. Nach Jahren hat R. v. Wiesner bekannt, er sei zwar überzeugt gewesen, daß die Belgrader Regierung hinter den großserbischen Aktionen stehe und von dem Mordkomplott irgendwelche Kenntnis hatte. Doch obwohl er bei seinem Aufenthalt in Sarajewo wahrnahm, daß die obersten Persönlichkeiten der Zivil- und Militärbehörden der Stadt übereinstimmend der Meinung waren, Belgrad sei ein Mitwissen und eine Mitschuld an dem Verbrechen der Princip und Genossen anzulasten, verlangt Wiesner nach standfesten Beweisen und hält sich nur an die bereits vorliegenden sicher erhobenen Tatsachen. Diese würden zwar nicht genügen, eine Mitwisserschaft und Mitwirkung der Regierung an den geschehenen Verbrechen festzustellen, aber sie genügen schon reichlich, den serbischen Staatsführern die Duldung verbrecherischen Treibens zum Vorwurf zu machen.

Noch bevor am 23. Juli, 18 Uhr, die an die serbische Regierung gerichtete Begehrnote Oesterreich-Ungarn s von dem Gesandten Giesl überreicht wurde, hatte in London der k. u. k. Gesandte Graf Mens- dorff dem britischen Außenminister Sir Edward G r e y die wesentlichen Punkte der Begehrnote mitgeteilt. Das Zentrum dieser Note bildete die Feststellung:

„Die königlich-serbische Regierung duldete das verbrecherische Treiben der verschiedenen gegen die Monarchie gerichteten Vereine und Vereinigungen, die zügellose Sprache der Presse, die Verherrlichung der Urheber von Attentaten, die Teilnahme von Offizieren und Beamten an subversiven Umtrieben, sie duldete eine ungesunde Propaganda im öffentlichen Unterricht und duldete schließlich alle Manifestationen, welche die serbische Bevölkerung zum Hasse gegen die Monarchie und zur Verachtung ihrer Einrichtungen verleiten konnten. Diese Duldung hat noch in jenem Moment angedauert, in dem Ereignisse des 28. Juni der ganzen Welt die grauenhaften Folgen solcher Duldung zeigten. Es erhellt aus den Aussagen und Geständnissen der verbrecherischen Urheber des Attentates vom

28. Juni, daß der Mord von Sarajewo in Belgrad ausgeheckt wurde, daß die Mörder die Waffen und Bomben, mit denen sie ausgestattet waren, von serbischen Offizieren und Beamten erhielten, die der „N arodna O d- brana“ angehörten, und daß schließlich die Beförderung der Verbrecher und deren Waffen nach Bosnien von leitenden serbischen Grenzorganen veranstaltet und durchgeführt wurde.“

Die Note beschuldigte also die serbische Regierung nicht der Mitwisserschaft und Mitwirkung an dem Verbrechen von Sarajewo, sondern nur der doch wohl offen am Tage liegenden Schuld der Duldung.

Ein der Begehrnote angeschlossenes Memoire bezeichnete präzise die bisherigen Ergebnisse der gerichtlichen Untersuchung, stellte fest, daß der Mordanschlag unter Mithilfe des Majors Voija Tankosic ausgeheckt worden und der Agent Ciganovic und Tankosic aus dem Armeewaffendepot in Kragujevad Bomben und Schußwaffen vermittelt und die Attentäter im Gebrauche ihrer Mordwerkzeuge unterwiesen haben. Weiter bezeichnete das Memoire den wohlorganisier-

(In Uebersetzung:)

„Zwei Schüler des Obergymnasiums Trisa des Mladen, sechs Bomben, vier Revolver von der Odbrana dem Jankovic Boza Milanovic und Tankosic, Vertrauensmann der zweiten und dieser des dritten in Trnovo, in Priboj, in Tuzla, in Sarajevo."

Dieses und ein zweites aus derselben Zeit (2. bis 13. Juni 1914) stammendes Aktenstück gehörte zu einem Aktenbündel der bosnisch- herzegowinischen Landesregierung, das Dokumente über das Attentat in Sarajewo enthielt, während des ersten Weltkrieges nach Belgrad gebracht wurde, dann zur Zeit der deutschen Besetzung der serbischen Hauptstadt dort gefunden wurde. Die Aufzeichnung des Pasic wird ergänzt durch das zweite Dokument aus dem serbischen Innenministerium (Minister Protic).

Es redet von denselben zwei Schülern (einer heißt Trisa) und verzeichnet schlagwortartig, wie die beiden Schüler mit ihren Bomben und Revolvern durch die Vertrauensmännerkette für den Personen- und Waffenschmuggel aus Serbien über den Grenzfluß Drina nach Bosnien geschleust werden. Dies geschieht durch die Mithilfe des serbischen G r e n z h a u p t m a n n e s in Schabatz, Rade Popovic, und des Majors Kosta Todorovic, beide Mitglieder der „Schwarzen Hand“.

Nebenstehend sei hier die Photokopie des ersten Teiles dieser Aufzeichnung des Belgrader Ministeriums des Innern wiedergegeben.

(In Uebersetzung:)

„Kgl. Serb. Ministerium des Inneren. Am 19. d. M. (alten Stiles d. V.), abends, empfing MiloS Milosevic in Janja zwei Schüler des Obergymnasiums , von denen einer Triüa heißt. Woher diese Schüler sind, weiß ich nicht, aber von Geburt sind sie Bosnier Milos hat die Schüler an Jakov Milovic in Obreze gewiesen.

Jakov hat die Schüler zu dem Lehrer V. Cubrilovic in Priboj bei Tuzla geführt und der Lehrer hatte sie zu dem Vertrauensmann in Tuzla zu führen, der M. J. heißt, und M. J. hatte sie nach Sarajewo zu führen.

Dies alles erzählte Jakov dem Boza, nachdem er die Schüler an Cubrilovic gewiesen hatte.

Die Schüler tragen sechs Bomben und vier Revolver mit.

Was die Aufgabe der Schüler ist, weiß er nicht.

ten geheimen Transportweg, auf dem mit Beihilfe der Grenzwachkommandanten von Schabatz und Loznitza die Waffen und die Attentäter über die Grenze nach Bosnien geschmuggelt worden waren.

Das waren sehr wichtige Feststellungen wenige Wochen nach dem Fürstenmord an der Lateinerbrücke der bosnischen Hauptstadt. Er war das Werk einer wohlgetarnten Verschwörergesellschaft, die mit allen Künsten und Praktiken und Werkzeugen einer Verbrecherschule vertraut war. Leichter wäre es für Oesterreich gewesen, vor der ganzen zivilisierten Welt die Anklagerolle zu führen, wenn man die erfolgreichen Erhebungen über das Attentat von Sarajewo mit heute vorhandenen Beweisstücken hätte ergänzen können.

Zwei Dokumente seien hier wiedergegeben, die die Mitwisserschaft der serbischen Regierung und die verschiedenen Phasen der Vorbereitung des Verbrechens außer Streit stellen.

Da ist eine handschriftliche Aufzeichnung von der Hand des Ministerpräsidenten Pasic,

vermutlich die eilige Notierung einer telephonischen Nachricht:

Diese Schüler haben der Grenzhauptmann in Schabatz, Rade Popovic, und der Major Kosta Todorovic ausgesendet, denn die Schüler sind, wie sie aussagten, in Belgrad zusammengekommen und haben dort die Bomben und Revolver in Empfang genommen.

Die Schüler wurden zur Insel des Mladen Isa- kovic übergeführt und es hat sie der Feldwebel der Grenzwache, Grbic, übergesetzt.

Boia sagte den Vertrauensleuten, daß sie nie manden empfangen sollen, ehe er die Losung bringt, die ihnen Boza gesagt hat."

Von all dem war also die Belgrader Regierung schon vor oder Mitte Juni in Kenntnis.

(„Diplomatische Aktenstücke des serbischen Ministeriums des Aeußeren.“ Bearbeitet von H. Uebersberger und L. Bittner. Verlag Holzhausen. Noch nicht im Buchhandel erschienen.) Dennoch unternahm die serbische Regierung nichts Ernstliches, um das Attentat zu verhindern.

Das war also die Wirklichkeit, von der die Begehrnote Oesterreich-Ungarns redete und die sie mit aller erreichbaren Klarheit den Staatskanzleien der Großmächte in ihrem Memoire schilderte.

Dem Denken und Willen vieler Oesterreicher gab die „R e i c h s p o s t“ Ausdruck, als sie in dem Leiter, mit dem sie die Veröffentlichung der österreichischen Begehrnote an Serbien begleitete, sagte:

Die Monarchie zeigt, daß sie den Nachbarn nicht überfallen will.

Man gibt ihm reichlich Gelegenheit zum Frieden, und die Postulate sind bei aller Gebundenheit derart, daß sie jeder Nachbar, der ein gutes Gewissen und gute Absichten hat, annehmen kann.

Man mußte sich in Oesterreich bald überzeugen, daß es nicht leicht war, der Oeffent- lichkeit des Westens, auch politisch geschulten Menschen eine klare Vorstellung der wirklichen Situation in Serbien zu vermitteln, die ja allerdings in ganz Europa nicht ihresgleichen hatte. Da ist auf dem ewig unruhigen Balkan ein kleiner Staat, der in einen nicht alltäglichen Chauvinismus verrannt ist. Dieser Staat hat einen Herrscher, der umgeben ist von einem militärischen Verschwörerring, der den eigenen letzten König massakriert, in derselben Nacht die meisten seiner Minister ermordet und sich als Nebenregierung mit abenteuerlichen Zielen und terroristischen Methoden installiert hat.

Man mußte offenbar aus einem langen und genauen Augenschein befähigt sein, diese Welt der kranken sittlichen Begriffe zu verstehen.

Als am 23. Juli der Gesandte Graf Mens- dorff mit Sir Edward Grey über den Inhalt der Begehrnote sprach, mußte er von diesem hören, das Weitere werde davon abhängen, „wieweit unsere Anklagen gegen die Serben ernstlich begründet seien und welche Genugtuung wir verlangen“. Seien „unsere griefs“ gut fundiert und das, was wir von Serbien fordern, für diesen Staat ausführbar, so könne man hoffen, daß Rußland auf die Belgrader Regierung mäßigend einwirken werde.

Obwohl der Gesandte den Außenminister über den wesentlichen Inhalt der Begehrnote ins Bild gesetzt hatte, wiederholte Grey den Satz, man müsse „Rußland beweisen können, daß die österreichischen Beschwerden wohl begründet und unsere Forderungen ausführbar seien“.

Daß selbst die britische Regierung, die im allgemeinen bisher dem Standpunkt Oesterreichs gegenüber Serbien Verständnis entgegengebracht hatte, die schon dargebotenen Beweise zur Begründung unserer Begehren merklich noch nicht für ausreichend hielt, war beunruhigend. Man konnte noch größerer Hindernisse in anderen Staatskanzleien gewärtig sein, vor allem in Petersburg, das in Belgrad in der Person des Gesandten Hartwig einen skrupellosen Mann sitzen hatte, der seit Jahr und Tag leidenschaftlich gegen Oesterreich geschürt hatte.

Sofort nach Veröffentlichung der Begehrnote stieß denn auch in der Presse der Ententeländer eine scharfe Kritik gegen die Forderung Oesterreichs vor, es habe die serbische Regierung sich mit einer Veröffentlichung in den amtlichen Organen der Zivilregierung und der Armee — in letzterer durch einen Tagesbefehl des Königs — zu in zehn Punkten formulierten Verpflichtungen zu bekennen. Am meisten der Kritik aus- gesetzt waren folgende Begehren:

„4. Aus dem Militärdienst und der Verwaltung im allgemeinen alle Offiziere und Beamten zu entfernen, die der Propaganda gegen Oesterreich-Ungarn schuldig sind und deren Namen unter Mitteilung des gegen sie vorliegenden Materiales der königlichen Regierung bekanntzugeben sich die k. u. k. Regierung vorbehält.

J. Einzuwilligen, daß in Serbien Organe der k. u. k. Regierung bei der Unterdrückung der gegen die territoriale Integrität der Monarchie gerichteten subversiven Bewegung mitwirken.

6. Eine gerichtliche Untersuchung gegen jene Teilnehmer des Komplottes vom 28. Juni einzuleiten, die sich auf serbischem Territorium befinden; von der k. u. k. Regierung hierzu delegierte Organe werden an den bezüglichen Erhebungen teilnehmen.’’

Die Forderungen 5 und 6 erfuhren die stärksten Einwendungen, obschon von Oesterreich-Ungarn geltend gemacht wurde, daß man nicht viel anderes verlange, als Oesterreich einmal Serbien gewährleistet hatte. In der serbischen Geschichte ist ein passendes Gegenstück aktiven Rechtsbeistandes gegen ein schweres politisches Verbrechen vorhanden. Als 1868 der Fürst Michael Obrenovic kn Park von Topsider bei Belgrad einer mörderischen Verschwörung zum Opfer fiel, sprachen der Präsident des Belgrader Senates und der Justizminister an die Wiener Adresse die Hoffnung aus, auf die Bereitschaft der Monarchie rechnen zu dürfen, „um dieses Komplott bis in das entfernteste Glied zu verfolgen“. Es wurde in der Tat gestattet, daß die Beschuldigten, der Fürst Alexander Karageorgevic, der Sekretär des Fürsten Paul Trifkovic und der serbische Staatsbürger Milovan Jankovic in Durchführung der Untersuchung gegen die Attentäter mit der serbischen Untersuchungskommission auf dem österreichischen Dampfer „Maximilian“, also auf österreichischem Boden, konfrontiert werden konnten. Der serbische Staatsanwalt Nedeljkovic wohnte der Konfrontation als Zeuge bei; immerhin hatte die österreichischungarische Regierung ermöglicht, daß gegen die Attentäter das Verfahren auf österreichischem Boden fortgesetzt und der Abschluß des Prozesses in Belgrad beschleunigt werden konnte. Daß Oesterreich-Ungarn nun für sich eine ähnliche Mitwirkung an der Verfolgung der Attentäter beanspruchte, als es 1868 gegenüber den Attentätern gewährt hatte, fiel in der nunmehr gegen Oesterreich- Ungarn gerichteten Kritik aus Anlaß des Mordattentates von Sarajewo anscheinend nicht ins Gewicht. Die österreichische, an Serbien gerichtete Begehrnote hatte die Möglichkeit der Teilnahme an den „Erhebun- g e n" („recherches“), nicht wie die Polemiken in der Presse behaupteten, Teilnahme von österreichischen Organen „an der gerichtlichen Untersuchung“ des Tatbestandes um das Attentat verlangt. Die Polemiken verwechselten zwei wesentlich unterschiedene juristische Begriffe.

Die Begehrnote, die am 23, Juli an die serbische Regierung gerichtet wurde, war auch kein „Ultimatum“, das bei fruchtlosem Ablauf der gestellten Antwortfrist den Eintritt des Kriegszustandes herbeigeführt hätte, sondern die Note kündigte, wie vom Wiener Auswärtigen Amte gegenüber dem Gesandten Giesl sofort f es tges teilt wurde, für den Fall einer ungenügenden serbischem Antwort, zunächst nur den Abbruch der diplomatischen Beziehungen an, erlaubte also immer noch in dieser kritischen Situation eine Lösung des Konfliktes, die das Aeußerste vermeiden konnte, ohne Eintritt in den Kriegszustand.

Serbien hatte seine Antwort schon gegeben, bevor die Frist für seine Erwiderung auf das österreichische Begehren fällig war. Drei Stunden vor Abgabe der ablehnenden Antwort hatte Serbien bereits den Befehl zur Mobilisierung seiner Armee erteilt. Das war eine eindeutige Sprache: Verzicht auf die Verständigung. Denn Oesterreich hatte noch -nicht mobilisiert. Die verantwortlichen serbischen Staatsmänner mochten sich zu ihrem Entschlüsse ermutigt gefühlt haben durch die bereits am 28. Juni in den südwestlichen russischen Gouvernements begonnene Mobilmachung, die in den nächsten Tagen noch erweitert wurde, zu einer Zeit, da zwischen dem Zaren und Kaiser Wilhelm ein Briefwechsel zur Rettung des Friedens eröffnet worden war.

Die zwischen den Mächten und Mächtegruppen aufgehäuften Spannungen trieben jetzt zur Entladung. Sie zersprengten den Frieden Europas, das Glück vieler hundert Millionen Menschen zu der Katastrophe.

In überaus ernster Stimmung, bewußt der Bedeutungsschwere der gefallenen Entscheidung, trat Oesterreich in jene Schicksalstage ein.

(Die Veröffentlichung wird fortgesetzt.)

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