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Wunden, die nicht heilen

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Als der prominente slowakische Kommunist Evžen Löbl in Wien in deutscher Sprache ein Buch herausgab, das interessante Einblicke in die hohe Zeit des Stalinismus der Tschechoslowakei, den Slänsky-Prozeß gewährte, gab er ihm den sicher journalistisch wirkungsvollen Titel „Die Revolution rehabilitiert ihre Kinder”.

Im kalten Prager Herbst des Jahres 1968 ist auch die in die Wege geleitete Rehabilitierung steckengeblieben — wie so oft übrigens im Verlauf der letzten Jahre.

Die stalinistische Ära der Tschechoslowakei setzte sofort in jenem Februar 1948, mit dem Beginn des kommunistischen Regimes der Tschechoslowakei, ein. Sie hatte 1952 mit dem Slänsky-Prozeß einen sichtbaren Höhepunkt und wurde offiziell mit dem 31. Dezember 1956 als abgeschlossen bezeichnet. Immerhin dauerte es dann noch volle sechs Jahre, bis man, vorsichtig und unauffällig, von den seinerzeitigen Schauprozessen gegen die eigenen Genossen abrückte.

Im Zusammenhang mit der Ent- stalinisierungsweile des Moskauer Parteitages fand in Prag zwischen 15. und 17. November 1961 eine ZK- Sitzung statt, auf der KP-Sekretär und Staatspräsident Novotny aber vor allem seinen Vorgänger als Zentralsekretär und Staatspräsident, Gottwald, entlastete und die 1952 hingerichteten Slänsky, Svab und Frau Taussigovd als Repräsentanten „entarteter Methoden” bezeichnete.

Nach dem XII. Parteikongreß der KPTsch vom Dezember 1962 und nach der Wiederwahl Novotnys als Erster Sekretär gab dieser erstmalig bekannt, daß im Zusammenhang mit den politischen Prozessen der Jahre 1949 bis 1954, in der’als Folge des Stalinschen Personenkultes Menschen verurteilt worden waren, Inzwischen, über 30 Personen rehabilitiert worden seien. Novotny nannte jedoch keinerlei Namen, fügte auch sofort hinzu: „Dabei hat es sich bei manchen der Beschuldigten erwiesen, daß sie für Taten hätten bestraft werden sollen, die sie wirklich begangen haben, für die sie aber nicht zur Rechenschaft gezogen wurden.”

Nach diesem mehr als dürftigen Hinweis beauftragte der Parteitag schließlich noch das ZK, „binnen einer Frist von vier Monaten alle restlichen Fälle politischer Prozesse aus der Zeit des Personenkultes zu behandelten und zum Abschluß zu bringen”.

Novotny: „Notwendig und richtig”

Novotnys Einstellung zu Rehabilitierung wurde besonders in einer Rede deutlich, die er am 25. 2. 1963 am 15. Jahrestag der kommunistischen Machtergreifung in der Tschechoslowakei hielt. Nach erneuten Hinweisen auf die Verdienste des ersten kommunistischen Staatspräsidenten Gottwald erklärte er, daß es nach 1948 im Kampf gegen die inneren Feinde, die Bourgoisie, notwendig und richtig gewesen sei, eine rege Unterdrückungstätigkeit der Organe der staatlichen Macht walten zu lassen. Doch seien hiebei auch gewisse unrichtige Arbeitsformen in der Tätigkeit der Partei, des Staates und der Menschen eingedrungen. Die Wurzeln dieser unrichtigen Methoden lägen im Persönlichkeitskult. Der Kampf gegen dessen Folgen sei aber nicht Sache eines einmaligen chirurgischen Schnittes oder die Frage einer Person. Die Einflüsse des Persönlichkeitskults hätten auf jeden eingewirkt, der am Aufbau der sozialistischen Gesellschaft mitgewirkt habe. Jeder habe seinen Tribut geleistet, mit Ausnahme einiger „Hellseher”.

Schon in einem Bericht über das ZK-Plenum vom 3. und 4. April 1963, auf dem Parteisekretär Novotny neuerlich zum Thema „Rehabilitierung” sprach, wurde erklärt, daß „die dem ZK vom XII. Parteitag gestellten Aufgaben erfüllt worden seien”, gleichzeitig billigte aber das ZK eine Resolution hierzu und empfahl, das Oberste Gericht und die Generalstaatsanwaltschaft sollten auf Grund des Berichtes über diese Fälle der mit der Überprüfung der politischen Prozesse betrauten Kommission entsprechende Maßnahmen treffen.

Ein Schauprozeß und zahlreiche Einzelprozesse

Bei den politischen Schauprozessen des Jahres 1952 waren vor allem drei Stoßrichtungen sichtbar (die übrigens kaum Zusammenhänge mit Moskau aufwiesen).

• Die Stoßrichtung gegen die intellektuelle Gruppe der KPTsch unter dem Generalsekretär der Partei, Slänskfr ausgelöst, von der proletarischen Gruppe unter Gottwald, der damals die Funktion eines Parteivorsitzenden innehatte.

• Damit im Zusammenhang wurde ein rücksichtsloser Schlag gegen die wenigen verbliebenen Juden geführt, die durchweg alte Parteimitglieder waren, allerdings 1945 meist aus westlicher Emigration in die Tschechoslowakei zurückkehrten.

• Schließlich wurde unter dem Schlagwort eines „bourgoisen (bürgerlichen) Nationalismus” ein innerparteilicher Kampf der Tschechen gegen die Slowaken, vor allem Außenminister Clementis und den Staatsminister Novomesky geführt.

Welches Ausmaß die damalige Auseinandersetzung hatte, welch prominente Partei- und Regierungsmitglieder betroffen wurden und welche drakonischen Urteile angeblich wegen Hochverrat, Spionage und des Versuchs, das volksdemokratische Regime zu stürzen, gesprochen wurden, zeigt allein die Liste der zum Tod Verurteilten:

• Rudolf Slänsky, Generalsekretär der KPTsch (ein Posten, der nach seiner Verurteilung abgeschafft wurde) und stellvertretender Ministerpräsident;

• Friedrich Geminder, Leiter der Internationalen Abteilung des ZK der KPTsch;

• Josef Frank, Stellvertretender Generalsekretär des ZK der KPTsch; • Otto Sling, Kreisparteisekretär der KPTsch in Brünn;

• Vladimir Clementis, Außenminister;

• Karl Svab, Stellvertretender Außenminister;

• Friedrich Reicin, Stellvertretender Verteidigungsminister;

• Otto Fischl, Stellvertretender Finanzminister;

• Rudolf Marguliws, Stellvertretender Außenhandelsminister;

• Ludwig Frejka, Leiter der volkswirtschaftlichen Abteilung des Staatspräsidenten;

• Andri Simon, außenpolitischer Redakteur des KP-Zentralorgans „Rudė prävo”;

Lebenslängliche Zuchthausstrafen erhielten:

• Evžen Löbl, Stellvertretender Außenhandelsminister;

• Arthur London, Stellvertretender Außenminister;

• Vavro Hajdu, Stellvertretender Außenminister.

Doppelte und halbe Begnadigung?

Als man 1962, weit nach der vom Parteitag vorgeschriebenen Frist von vier Monaten an die Rehabilitierung der noch Lebenden und Toten heranging, tat man dies wieder recht differenziert; es gab gerichtliche und parteiamtliche Rehabilitierungsverfahren, die miteinander wetteiferten, langsam und lustlos vorzugehen.

So wurden etwa die meisten der zum Tod Verurteilten gerichtlich rehabilitiert, nicht aber Svab und Fischl. Anderseits wurden gleichzeitig ein Teil auch parteioffiziell rehabilitiert und der Parteiausschluß als unrechtmäßig zurückgenommen — postum natürlich; nicht aber bei Slänsky, Sling, Reicin, Fischl, Svab und bei Jarmila Taussigovd, der Mitarbeiterin und Freundin Slän- skys, die allerdings nicht im großen Schauprozeß abgeurteilt worden war. Ihr wurden übrigens auch noch postum „grobe Verstöße gegen die organisatorische Struktur und die Parteidisziplin des innerparteilichen Lebens” vorgeworfen.

Konnte man in dieser Phase, 1962, nur in sehr bescheidener Art davon reden, daß die Revolution ihre Kinder begnadigte, so war die Milde, die man gegen die Verantwortlichen dieses Schauprozesses walten ließ, unübersehbar:

• Karol Bacilek, Sicherheitsminister zur Zeit des Slänsky-Prozesses und damit eigentlich die Schlüsselfigur, wurde gerichtlich nicht verurteilt und wurde lediglich seiner Funktionen in der Partei entbunden. Es blieb aber Parteimitglied und Abgeordneter.

• Oberst Antonin Prchal, Stellvertretender Innenminister, erhielt sechs Jahre Gefängnis;

• Karel Kostal, Stellvertretender Innenminister, wurde zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt;

• Alexander Cepicka, mehrfacher Minister in der stalinistischen Zeit und Schwiegersohn Gottwalds, wurde zu einem unbekannten Strafausmaß verurteilt;

• Dr. J. Urv&lek, Genetalprokura- tur in den Prozessen gegen Slän- sk£, aber attch in zahlreichen Bischofs- und Kirchenprozessen, später — vermutlich zur Belohnung — Vorsitzender des Obersten Gerichtshofes, konnte „aus Gesundheitsgründen” zurücktreten und sich anschließend wissenschaftlich betätigen.

Sonderprozeß regen einen mit der Rehabilitierung Beauftragten

Aber das Hin und Her bei diesen politischen Prozessen sollte nicht so rasch abreißen. 1961 enthob Staatspräsident Novotny den Stellvertre-

tenden Ministerpräsidenten Baräk vom Posten des Innenministers. Wenig später, am 6. und 7. 2. 1962, beschloß das ZK der KPTsch, Rudolf Barak „wegen Mißbrauches seiner Funktion als Innenminister, gesetzwidrigen Wirtschaftens mit Staatsmitteln und weiterer grober Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit der Funktion eines Mitgliedes des Politischen Büros, eines Mitgliedes des ZK der KPTsch zu entheben, ihn von allen staatlichen und öffentlichen Funktionen abzuberufen und unter Strafanzeige aus der Partei auszuschließen”. Gleichzeitig hat das Präsidium der Nationalversammlung den Beschluß gefaßt, Barak die Immunität zu entziehen. Nach dreitägigen Verhandlungen wurde Barak dann zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nichtssagend lautete der Bericht des Staatsanwaltes: die gegen Barak eingeleitete Strafuntersuchung wurde auf Grund des begründeten Verdachtes geführt, daß er Rechtsbefugnisse mißbraucht und sich persönlich bereichert und somit die sozialistische Gesetzlichkeit in grober Weise verletzt haben”. Etwas anderes argumentierte Staatspräsident Novotny im Dezember 1962 vor dem XII. Parteikongreß: Barak habe die Rehabilitierungsverfahren nicht konsequent durchgeführt. „Barak tat dies” — laut Novotny — „vor allem, um dadurch, daß er gewisse Schuldige stützte, seine Stellung im Innenministerium zu festigen. Er spekulierte damit, daß er diese Kenntnis zu seinem persönlichen Nutzen auswerten würde.” Diese Formulierung schien die damaligen Vermutungen zu bestätigen, Barak habe mit’demr ihm ergebenen Sicherheitsapparat Novotny stürzen wollen.

Nach der vorläufigen Haftentlassung des Exinnenministers im Mai 1968 wurden allerdings Stimmen laut, die die Meinung vertraten, auch bei einem Rehabilitierungsverfahren werde Barak keineswegs echt rehabilitiert werden. So erklärte etwa der jetzige Sekretär der KPS Husak, Barak sei für die während seiner Amtszeit vorgekommenen Rechtsbeugungen voll verantwortlich.

Die kleinste der drei Wellen

Wenn auch der Schauprozeß des Jahres 1952 vor allem dadurch sensationell wirkte, daß von den vierzehn Angeklagten elf zum Tod verurteilt und hingerichtet wurden und die restlichen drei lebenslänglichen Kerker erhielten, so waren doch die Prozesse im Rahmen der innerkom- miunistischen Auseinandersetzung der fünfziger Jahre mit den rund 3000 Verurteilten die kleinste der drei Verurteilungswellen, die nach 1956 über die Tschechoslowakei hinwegrollten.

Erster Schwerpunkt lag gleich in der unmittelbaren Nachkriegszeit. Bei 24 außerordentlichen Volksgerichten allein in den böhmischen Ländern waren nicht weniger als 132.549 Strafanträge eingegangen, von denen 130.114 erledigt wurden, so daß bei Einstellung der Tätigkeit der Volksgerichte am 4. Mai 1947, also zwei Jahre nach Wiedererrichtung der Tschechoslowakei, lediglich 2345 Fälle den ordentlichen Gerichten zur weiteren Erledigung übergeben wurden. Wegen Mangels an Beweisen mußte in 40.534 Fällen eine weitere Behandlung durch die Volksgerichte unterbleiben, die Unterlagen wurden jedoch meist den Bezirks-Nationalausschüssen zur weiteren Strafverfolgung übergeben.

Die Todesstrafe wurde in den beiden unmittelbaren Nachkriegsjahren über 713 Personen verhängt, im nationalen Proporz wurden 234 Tschechen (wegen Kollaboration) und 475 Deutsche gehängt. Die Kommunisten waren hiefür übrigens nur teilweise verantwortlich, war es doch noch die Zeit, die gemeinhin als „demokratische” bezeichnet wird.

Noch einmal wurde man jedoch an diese erste Prozeßserie erinnert, als 1965 im Zusammenhang mit den Kriegsverbrecher-Verjährungs-Problemen der Nachkriegszeit der Prager Justizminister Neumann dem Parlament einen Gesetzentwurf vorlegte, der dann auch gebilligt wurde und bestimmt, daß jene Kategorie von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschlichkeit grundsätzlich von jeder Verjährung ausgeschlossen sind, wenn sie in der Protektoratszeit, im Dienst oder auch nur im Interesse der deutschen Besatzung verübt wurden.

Nach 1948: eine größere Zahl Verurteilter

Hatte man also nach Ende des zweiten Weltkrieges recht großzügig mit dem Begriff „Kriegsverbrechen” und „Kollaboration” hantiert, so brachte die Zeit nach dem kommunistischen Umsturz vom Februar 1948 eine kaum geringere Zahl politisch Verurteilter. Zwischen 1948 und 1956, also in der stalinistischen Zeit der Tschechoslowakei, wurden allein vom Staatsgericht 27.000 Personen aus politischen Gründen verurteilt, von Landesgerichten 8770 Personen, von Bezirksgerichten weitere 62.000 Personen. Im Zusammenhang mit der Kolchosierung der Landwirtschaft weitere 35.000 Bauern — vermutlich weil sie nicht Widerspruchslos die Umwandlung ihrer Bauernhöfe in Kolchosen zustimmten —, dazu 16.000 bis dahin selbständige Handwerker aus einem ähnlichen Grund. Schließlich wurden 22.000 Tschechen und Slowaken zwischen drei Monaten und zwei Jahren festgehalten, obwohl vielfach gar kein Urteil eines Gerichts vorlag. Diese Zahlen wurden offiziell bekanntgegeben, weil sie die Unterlage für eine finanzielle Entschädigung der politisch Verfolgten darstellen sollte.

Und wer wurde rehabilitiert?

Auch von diesen neuerlich Verurteilten — nach 1948 waren es insgesamt 170.770, also wesentlich mehr als in der unmittelbaren Nachkriegszeit — war natürlich ein Großteil Gegner oder vermeintliche Gegner des kommunistischen Regimes, Sozialdemokraten und Katholiken, Bauern und Handwerker, Bischöfe und Unternehmer. Sie alle wurden, soweit sie nicht im Gefängnis verstorben sind — der prominenteste der unmittelbaren Nachkriegszeit ist der frühere Staatspräsident Doktor Hächa — oder nicht hingerichtet wurden — auch hier ist der prominenteste ein Staatsoberhaupt, der Staatspräsident der Slowakei, Msgr. Tiso — bis 1968 keinesfalls rehabilitiert. Sie wurden meist formlos entlassen, bestenfalls vom Staatspräsidenten begnadigt, keinesfalls wurden die Prozesse neuerlich aufgerollt. Die wenigen, bescheidenen und dürftigen Rehabilitierungen betrafen ausschließlich verurteilte Kommunisten. Löbl hätte also mit dem Titel seines eingangs zitierten Werkes recht, hätte er geschrieben „Die Revolution rehabilitiert nur ihre Kinder”.

Als dann Mitte März 1968 vom Obersten Gerichtshof in Prag bekanntgegeben wurde, daß 30.000 Rehabilitierungsfälle vorlägen, so waren hier wohl erstmals Kommunisten und Nicht-Kommunisten gemischt. Tatsächlich wurde dann auch am 24. 6. 1968 — bezeichnenderweise gleichzeitig mit dem Gesetz über die Aufhebung der Zensur — vom Prager Parlament ein Gesetz über die Rehabilitierung der in den politischen Prozessen zu Unrecht Verurteilten gebilligt, die neben der moralischen und zivilen Rehabilitierung auch eine materielle Entschädigung vorsieht. Erstmalig sollten hier vermutlich auch nichtkommunistische Verurteilte rehabilitiert werden.

Vorher allerdings war eine weitere Rehabilitierung der kommunistischen Opfer erfolgt: Noch im April erstattete Präsident Svoboda der Familie des hingerichteten KP- Generalsekretärs Slänsky alle Auszeichnungen zurück, die ihm seinerzeit aberkannt worden waren; dasselbe wurde auch bei der Witwe des hingerichteten Otto Šling praktiziert Posthum verliehen wurde Außenminister Clementis und Josef Frank der Orden eines Helden der Republik, ebenso Ludwig Frejka, Rudolf Margolius und Andrė Simon.

Den anderen, noch lebenden Verurteilten, Husak, Goldstücker, Innenminister Pavel und Parlamentspräsident Smrkovsky wurde der Kle- ment-Gottwald-Orden verliehen, eine etwas makabre Auszeichnung, wenn man bedenkt, daß sie den Namen jenes Mannes trägt, in dessen Präsidentschaftszeit die seinerzeitigen Verurteilungen fielen.

Wie immer auch die Rehabilitierungen der nach 1948 erfolgten Verurteilungen ausgehen mögen — für die nach 1945 Verurteilten ist ja heute niemand mehr zuständig! —, die Wunden, die seinerzeit geschlagen wurden, sind nach eineinhalb Jahrzehnten ja nicht mehr zu heilen. Eine volle Aufdeckung der Praktiken der fünfziger Jahre ist heute sowieso nicht mehr zu erwarten; sie hätte ernüchternd und auch für die Zukunft abschreckend wirken können.

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