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Im elften Jahr ihres Bestehens muss die Bioethikkommission im Bundeskanzleramt zu zahlreichen heiklen Fragen Position beziehen - und zeigt sich naturgemäß gespalten.

Christiane Druml ist zufrieden. "Wir sind gut vorwärts gekommen“, meint die Vorsitzende der im Bundeskanzleramt eingerichteten Österreichischen Bioethikkommission über die Klausurtagung ihres Gremiums Anfang November. Es waren 25 Expertinnen und Experten unterschiedlichster Disziplinen und Weltanschauungen, die nach ihrer Neubestellung durch den Ministerrat miteinander debattierten und sich aneinander rieben. Doch in einem Punkt herrschte Einigkeit: in der Forderung nach mehr Qualität und Transparenz auf dem weiten Feld technisch assistierter Fortpflanzung. Ein Register soll Aufschluss darüber geben, welche Embryonen in welchen Labors hergestellt werden; eine Baby-Take-Home-Rate soll die Geburten- und nicht bloß die Schwangerschaftsrate nach künstlicher Befruchtung belegen; und eine Limitierung des Embryo-Transfers soll die Zahl an Mehrlingsschwangerschaften senken.

Hinsichtlich einer Liberalisierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes scheiden sich freilich die Geister. Christiane Druml, Juristin, Vizerektorin an der Medizinischen Universität Wien und seit 2007 Vorsitzende der Kommission, plädiert etwa im FURCHE-Gespräch für eine "eng begrenzte“ Zulassung von Eizellspenden - mit der Auflage, dass der Altersunterschied zwischen Mutter und Kind nicht zu groß werden dürfe. Etwaige medizinische Risiken für die Spenderinnen bzw. die Gefahr ihrer Ausbeutung könnten durch gesetzliche Regelungen minimiert werden. Vor allem der teure Behandlungstourismus müsse unterbunden werden. Wie Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) will auch sie das bestehende Verbot künstlicher Befruchtung für alleinstehende Frauen und lesbische Paaren überdenken. Anders sei die Situation bei schwulen Paaren, wo eine problematische Leihmutterschaft nötig sei. Insgesamt plädiert Druml dafür, den Blick auf den "umfassenden Familienbegriff unserer Tage“ zu richten und die Debatte "mit europäischem Weitblick“ zu führen.

Anders die Position des Mediziners und katholischen Moraltheologen Matthias Beck, der zusammen mit dem Sozialrechtler Wolfgang Mazal sowie der Rechtsanwältin und Lebensschutzbeauftragten der Erzdiözese Wien, Stephanie Merckens, neu in die Bioethikkommission berufen wurde. "Nach dem Eizellspende-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gibt es keinen Handlungsbedarf“, sagt er zur FURCHE. Freilich drängt auch Beck auf mehr Qualität und Transparenz in der Reproduktionsmedizin. Skeptisch ist er angesichts des diskutierten Gentests an ungeborenen Kindern (siehe Artikel). Die Frage der angemessenen Beratung und Begleitung sei ebenso ungeklärt wie die Vorhersagekraft des Tests hinsichtlich des tatsächlichen Ausbruchs diagnostizierter Krankheiten.

Eine Sorge, die Christiane Druml nicht teilt. "Das Gentechnikgesetz gibt klare Richtlinien und Grenzen vor“, ist sie überzeugt. Laut Paragraph 68 dürften Gentests nur in hierfür zugelassenen Einrichtungen und von entsprechend ausgebildeten Fachärzten durchgeführt werden. Außerdem seien sie noch gar nicht zugelassen.

Diskussionsstoff genug also für die nächste Sitzung der Bioethikkommission. Sie findet übrigens am 5. Dezember statt: Krampustag.

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