Kopftuch - © Foto: iStock / FatCamera (Bildbearbeitung: Rainer Messerklinger)

Kopftuch: Mit oder ohne?

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Seit diesem Schuljahr ist das Tragen von Kopftüchern an österreichischen Volksschulen verboten. Kritiker sehen darin reine Symbolpolitik, Befürworter einen wichtigen Schritt gegen die Diskriminierung von Mädchen.

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Seit diesem Schuljahr ist das Tragen von Kopftüchern an österreichischen Volksschulen verboten. Kritiker sehen darin reine Symbolpolitik, Befürworter einen wichtigen Schritt gegen die Diskriminierung von Mädchen.

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Eigentlich gilt das Kopftuchverbot an allen Volksschulen. Darüber sprechen wollen Direktorinnen und Direktoren jedoch nicht. „Bei uns gibt es das Problem überhaupt nicht“, heißt es da, oder „Es gibt wichtigere Themen, über die Medien berichten sollten“. Wie heikel das Thema ist, lässt sich auch an der darüber entbrannten Debatte in den vergangenen Wochen ­beobachten. Gegner des Verbots sehen die Verbannung von Kopftüchern aus dem Unterricht als klare Symbolpolitik, bei der es um die Diskriminierung von Muslimen in der österreichischen Bevölkerung geht. Befürworter betonen, dass ein Kopftuch im Islam nicht zwingend vorgeschrieben ist und hoffen durch das Verbot auf eine bessere Integration muslimischer Mädchen in den Unterricht.

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Argumentierbar sind, wie so oft, beide Seiten. Ein Richtig oder Falsch lässt sich nicht ausmachen. Und genau das macht die Debatte so schwierig, wie der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk erklärt: „Eingriffe in die Religionsfreiheit sind an sich zulässig. Keinesfalls darf aber der Kernbereich der Religionsfreiheit verletzt werden. Dazu würde zum Beispiel ein Verbot des Betens gehören“, erklärt Funk, „die interessanten Szenarien, wie das Kopftuch, die Burka, die Beschneidung oder das Schächten, gehören zu den typischen Problemzonen juristischer Beurteilung“. Die neue Gesetzeslage ist jedenfalls klar: Mit diesem Schuljahr ist „das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“, an Volksschulen verboten. Kommt ein Mädchen mit dem Kopftuch in den Unterricht, müssen Lehrer und Lehrerinnen dies sofort der Schulleitung melden. Passiert dies ein zweites Mal, kann Eltern eine Strafe von 440 Euro drohen.

Gleichstellung von Frau und Mann

Diese Maßnahmen sind wichtig und notwendig, sagt die Politikwissenschaftlerin Nina Scholz. Sie hat mehrere Bücher zum Islam in Europa verfasst, darunter auch das Buch „Europa, Menschenrechte und Islam – ein Kulturkampf?“, welches Sie gemeinsam mit dem Historiker Heiko Heinisch, der sich seit Jahren kritisch mit dem Islam auseinander setzt, publiziert hat. „Ein kleines Mädchen mit Hijab ist in seiner Bewegungsfreiheit und damit in seiner Entwicklung eingeschränkt und es wird in eine inferiore Rolle gedrängt“, sagt Scholz, „die Verhüllung ist ein sichtbares Zeichen der Ungleichstellung der Geschlechter und widerspricht dem Unterrichtsprinzip ‚Erziehung zur Gleichstellung von Männern und Frauen‘ diametral.“ Schulen sollten, wenn es nach ihr ginge, kopftuchfreie Räume sein, um Mädchen vor dem zunehmenden Druck religiöser „Peergroups“ zu schützen. „Die Pubertät wird reduzierend als Zeitpunkt der Geschlechtsreife aufgefasst“. Ab diesem Zeitpunkt sollen sich Mädchen verhüllen, „um Männer vor weiblichen Reizen zu schützen“, sagt Scholz, „das ist auch ein äußerst problematisches Männerbild.“ Zudem trage die Verhüllung als „religiöse Pflicht“ der Vielfalt des Islam keine Rechnung. Hierzulande tragen zwei Drittel der sich selbst als streng religiös bezeichnenden Musliminnen im Alltag nämlich kein Kopftuch, wie die 2017 erschienene Studie „Muslimische Diversität“ der Universität Wien zeigt. Sollte man religiöse Symbole also generell aus Schulen verbannen, wie es zum Beispiel in Frankreich seit mehr als 15 Jahren der Fall ist?

„Im Hinblick auf die Trennung von Staat und Religion sind wir meilenweit von Frank­reich entfernt“, sagt der Politologe und Islamwissenschaftler Rami Ali. Schließlich sei in der österreichischen Verfassung der Begriff „Säkularität“ nirgendwo verankert, während der Laizismus in der französischen Verfassung sehr wohl festgehalten ist. „Wenn Säkularitätsbestrebungen ein Anliegen sind, dann müssen sie für alle gelten“, sagt Ali, „beschränkt sich die Forderung nach Säkularisierung lediglich auf eine Gruppe von Menschen, dann ist das nicht nur ein massiver Eingriff in die Religionsfreiheit und in das ebenso gesetzlich verankerte Erziehungsrecht der Eltern, sondern vor allem auch eine offensichtliche Ungleichbehandlung.“ Der Versuch, das Tragen des Kopftuchs auf ein „Werteset“ oder eine Motivation zu begrenzen, verkenne die Ambiguität und Vielfalt, die es unter muslimischen Frauen gebe, sagt Ali. Denn dieses werde aus den unterschiedlichsten Motiven heraus getragen.

Es sollte beim Diskurs nicht nur um Mädchen gehen. Wesentliche Mittel sollten in Burschen- und Männerarbeit investiert werden.

Arua Elabd ist Lehrerin im 22. Bezirk – und Kopftuchträgerin. Auch sie sieht das Verbot kritisch. „Schulen sollten für Schülerinnen und Schüler ein Ort sein, an dem sie sich wohlfühlen.“ Im Klassenzimmer bereite man die Schüler idealerweise auf die Realität vor, „und muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen, sind nun mal auch Teil der österreichischen Gesellschaft“, sagt Elabd. Sie wünscht sich mehr Diversität in Klassenzimmern aber auch bei den Lehrpersonen. „Indem man Lehrkräfte einstellt, die divers sind, lernen Kinder, dass es auch andere Menschen gibt“, sagt Elabd. Auch marginalisierte Kinder brauchen schließlich einen Repräsentanten im Schulunterricht.

Die religiöse Symbolik des Kopftuchs

Eine strittige Frage bleibt jedoch: Gehört das Kopftuch nun zu den zentralen Symbolen der muslimischen Religion und ist damit unverzichtbar, oder ist es lediglich in einigen muslimischen Staatsformen als Pflicht vorgegeben? Das mache den Unterschied aus, so der Verfassungsrechtler Funk: „Bezüglich der Kopftuchpflicht im Islam dürfte keine einheitliche religiöse Doktrin bestehen. Das hängt damit zusammen, dass es im Islam keine zentrale institutionalisierte Autorität gibt, die dies verbindlich beantwortet.“ Und das mache die Sachlage nicht einfacher.

Zudem dürfe man nicht vergessen, dass sich die Gesetze auch auf die verfassungsrechtlich festgelegten Ziele und Grundwerte des Schulwesens berufen. Dazu gehören die Vermittlung der grundlegenden Werte der österreichischen Gesellschaft und die Sicherstellung der bestmöglichen Entwicklung und Entfaltung der Kinder. Denn wo, wenn nicht in der Schule, werden die Grundwerte, Gebräuche und Sitten eines Landes gelehrt? Dennoch heißen die Gegenspieler des Kopftuchverbots: Religionsfreiheit, das Verbot der Diskriminierung einer Religionsgruppe und nicht zuletzt auch die Elternrechte. Der den „Grünen“ nahestehende Bildungsexperte Daniel Landau sieht das ähnlich.

Zuerst müsste geklärt werden, ob das Kopftuch primär eine religiöse oder lediglich eine kulturelle Symbolik habe. In Kindergärten und Volksschulen spricht sich Landau ebenfalls dafür aus, dass Mädchen keine Kopftücher tragen. Es sollte aber nicht nur über die Mädchen diskutiert werden. Wesentliche Mittel sollten in die Bereiche Aufklärung, Burschen- und Männerarbeit investiert werden, so der Bildungsexperte.Männliche muslimische Klassenkollegen sehen sich oftmals in der Rolle der „muslimischen Sittenwächter“, erklärt auch Scholz. Mädchen, die kein Kopftuch tragen, würden religiöses Mobbing erfahren. Es geht um religiöse „Peergroups“ und den Druck, der auch von anderen Mitschülerinnen auf die Mädchen ausgeübt wird. Doch es gibt eine andere Seite: jene der Lehrerin Arua Elabd zum Beispiel. „Als Person, deren Eltern aus einem anderen Land kommen, kann ich kulturelle Unterschiede nachvollziehen und mit den Schülern auch diskutieren.“ Eines lässt sich wohl sagen: Nicht alle Mädchen und Frauen werden gezwungen, das Kopftuch zu tragen, und nicht alle tragen es freiwillig. Von der „Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich“ gibt es für erwachsene Musliminnen eine Empfehlung zur Verschleierung.

Für Volksschülerinnen gilt das aber nicht. Schließlich befinden sich die Mädchen hier noch nicht in der Pubertät. Natürlich ließe sich daher mit einer Ablehnung des Kopftuchs an Volksschulen argumentieren. Dass dies aber mittels eines Verbotes kommuniziert wurde und den Eltern sogar eine Geldstrafe drohen kann, macht den Diskurs über die Verschleierung jedoch nicht gerade einfach. Zudem bleibt die Frage, wie praktikabel das Verbot im Schulalltag ist. Lehrerinnen und Lehrer sollen Mädchen, die mit Kopftuch in den Unterricht kommen, sofort bei der Direktion melden, heißt es in den Gesetzesvorgaben. Ein Dialog, bei dem die Lehrperson die Schülerin bittet, das Kopftuch abzunehmen, ist darin anscheinend nicht vorgesehen. Eines steht fest: Solange der Dialog unterbunden und nicht alle Betroffenen miteinbezogen werden, könnten dieses Verbot und weitere ähnliche Verbote in Sachen Integration jedenfalls eher schaden als nützen.

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