Menschenrechte - © Foto: Pixabay

Manfred Nowak: „Kinder wurden verstümmelt“

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Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Manfred Nowak spricht im Interview über die gesellschaftlichen Auswirkungen des Übereinkommens und dessen Grenzen.

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Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Manfred Nowak spricht im Interview über die gesellschaftlichen Auswirkungen des Übereinkommens und dessen Grenzen.

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Manfred Nowak, Generalsekretär des „Global Campus of Human Rights“ in Venedig, UNO-Sonderberichterstatter und Professor für Menschenrechte an der Uni Wien, ist einer der führenden Experten zum Thema Kinderrechtskonvention und deren völkerrechtliche Verbindlichkeit. Im FURCHE -Interview beschreibt er den strukturellen Wandel, den das Übereinkommen bewirkt hat, dessen globale Bedeutung und erklärt, warum es die USA bis heute nicht ratifizieren wollen.

DIE FURCHE: 30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention – gibt es so etwas wie eine Bilanz?
Manfred Nowak: Die UN-Kinderrechtskonvention hat einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Die Kinder wurden bis dahin eher als Objekte von Pflichten gesehen, als als Subjekte von Rechten.

DIE FURCHE: An welchen Beispielen lässt sich das veranschaulichen?
Nowak: Etwa beim Thema Scheidung. Nach Artikel 12, der das Recht auf Mitsprache beinhaltet, müssen mittlerweile auch die betroffenen Kinder angehört werden und es gilt nicht mehr nur das, was sich die Eltern in puncto Sorgerecht untereinander ausmachen. Oder nehmen wir den Artikel 6: Das Recht auf Entwicklung. Damit ist gemeint, dass ein Kind in seiner Entwicklung gestärkt werden und in einer liebevollen Umgebung aufwachsen soll. So genannte schwer erziehbare Kinder oder Kinder mit Behinderung hat man früher sehr leicht in Internate, Boardingschools oder Kinderheime abgeschoben. Heute hat sich die Auffassung durchgesetzt: Institutionen sind nicht gut für Kinder.

DIE FURCHE: Stichwort Gewalt. Hat auch hier ein Umdenken stattgefunden?
Nowak: Viele Staaten, und Österreich war da durchaus früh dran, haben zunehmend Gesetze zum Schutz vor Gewalt in der Familie. Das heißt: Gewalt gegen Kinder wird unter Strafe gestellt. Dasselbe gilt natürlich auch für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen. Das hat dazu geführt, dass wir heute viel sensibler sind. Egal ob das jetzt physische, psychische, verbale oder sexuelle Gewalt gegen Kinder ist, die Sensibilisierung, dass Kinder beschützt werden müssen, ist viel größer geworden.

Heute hat sich die Auffassung durchgesetzt: Institutionen wie Heime oder Internate sind nicht gut für Heranwachsende.

DIE FURCHE: Und im weltweiten Maßstab?
Nowak: Da denke ich etwa an das Thema Kindersoldaten. Das Mindestalter für das Militär ist durch ein Fakultativprotokoll von 15 auf 18 Jahre hinaufgesetzt worden. Deshalb gibt es heute weniger Kindersoldaten als früher, auch weil der UN-Sicherheitsrat diesbezüglich entsprechende Maßnahmen ergriffen hat.

DIE FURCHE: Sie sagen, die Gewalt gegen Kinder ist weniger geworden. Werden die Heranwachsenden einfach besser behandelt als früher, oder wird es den Tätern nicht mehr so leicht gemacht?
Nowak: Die Zivilcourage der Bevölkerung ist gestiegen, weil das Bewusstsein ein anderes ist. Wenn auf der Straße ein Kind von seinen Eltern geschlagen werden würde, dann würde heute viel schneller jemand einschreiten. Früher teilten viele die Einstellung, dass Züchtigung ein Mittel für die Erziehung von aufmüpfigen Kindern ist. Das hat sich geändert. Auch bei der Auswahl von Pflegefamilien geht man viel strenger vor. Man muss bedenken, dass in den Nachkriegsjahren in jeder zweiten Pflegefamilie die Kinder misshandelt worden sind. Auch die Sozialarbeiter in Wohngruppen oder in Kinderheimen werden heutzutage genauer überprüft, ob sie nicht pädophil sind oder andere Anlagen zu Gewalt haben. Auch ein Lehrer, eine Lehrerin würde sofort denunziert werden, wenn er gegen Schüler handgreiflich werden würde. In meiner Kindheit waren Lehrer in der Minderzahl, die nicht geschlagen haben.

DIE FURCHE: Die UN-Kinderrechtskonvention hat demnach eine Bildungsfunktion für die Gesellschaft?
Nowak: Ja, eine wesentliche.

DIE FURCHE: Sie gilt als einer der erfolgreichsten völkerrechtlichen Verträge überhaupt. Wie viele Staaten bekennen sich zu ihr?
Nowak: 196 Staaten haben die Konvention ratifiziert, das sind um drei mehr als die Vereinten Nationen Mitgliedstaaten haben. Nur ein Land hat sie nicht ratifiziert: die USA.

DIE FURCHE: Warum unterzeichnen ausgerechnet die USA nicht?
Nowak: Ein Konfliktpunkt betraf die Todesstrafe bei Kindern. Die gab es in den USA noch bis ins Jahr 2008. Erst dann hat der Supreme Court entschieden, dass das auch in Amerika verboten ist. Zudem enthält die Kinderrechtskonvention auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die die Vereinigten Staaten generell ablehnen. Etwa das „Recht auf Bildung“ oder das „Recht auf Gesundheit“. Generell ist zu sagen: Die Vereinten Staaten von Amerika gehören zu den Staaten mit der geringsten Ratifikationsquote von Menschenrechtsverträgen.

DIE FURCHE: Auch wenn sich so gut wie alle Staaten zu der Kinderrechtskonvention bekennen – es hindert viele nicht daran, Kinderrechte nach wie vor zu verletzen.
Nowak: Alle Menschenrechtsverträge werden verletzt. Auch Österreich verletzt die Kinderrechtskonvention in manchen Bereichen.

DIE FURCHE: Wo genau?
Nowak: Erstens gibt es noch die Möglichkeit, Kinder mit 16 Jahren in Schubhaft zu nehmen. Das ist eine Verletzung des Artikels 37, der besagt, dass die Haft von Kindern nur eine absolute Ausnahme sein darf. Und dann gibt es immer noch Kinderheime und Jugendheime, etwa im nördlichen Niederösterreich, die dem geforderten Wohl des Kindes – Artikel drei - widersprechen. Ein weiteres Beispiel ist im Bereich Behinderung zu finden. In Österreich gibt es Sonderschulen, obwohl man empfiehlt, davon abzusehen. Denn es gilt das Prinzip der Inklusion. Stattdessen werden Kinder mit besonderen Bedürfnissen segregiert oder abgesondert von anderen Heranwachsenden.

DIE FURCHE: Kinderrechtsverletzungen im globalen Kontext, wo identifizieren Sie Brennpunkte?
Nowak: In voller Härte überall dort, wo es bewaffnete Konflikte gibt, wo ein Großteil der Opfer Zivilisten sind. Und darunter sind natürlich auch Kinder. Unabhängig davon, dass Kinder von terroristischen und extremistischen Organisationen angeworben werden oder worden sind. Das jüngste Beispiel ist der Islamische Staat, der häufig Jugendliche übers Internet rekrutiert hat. Viele kommen aus Frankreich, Deutschland, auch aus Österreich. Wenn sie nicht umgekommen sind, werden sie jetzt entweder in Bagdad von den irakischen Behörden oder von den kurdischen Behörden im Norden Syriens eingesperrt. Insgesamt sind 29.000 Buben und Mädchen davon betroffen. Dazu gehören auch jene, die von ihren Familien in das so genannte Kalifat mitgenommen wurden. Dort sind Drei-, Vierjährige, die sehr viel Gewalt gesehen und erlebt haben. Das gilt im Übrigen auch für die Kindersoldaten, für die der Kongo berüchtigt ist.

Man muss bedenken: In den Nachkriegsjahren wurden in jeder zweiten Pflegefamilie die Kinder misshandelt.

DIE FURCHE: Um welche Dimensionen von Gewalt geht es da?
Nowak: Wir sprechen hier etwa von Verstümmelungen, die dort den Kindern angetan werden. Das hat begonnen in Sierra Leone, wo Kindersoldaten zum Teil unter Drogen gesetzt wurden, und es war ein Teil der Kampfführung, dass man Heranwachsenden die Hand oder das Bein abgehackt hat. Im Kongo wird das nach wie vor praktiziert. Und im Islamischen Staat haben viele Kinder selbst Exekutionen durchführen müssen. Die haben geköpft oder zumindest zugesehen, wie Menschen geköpft werden. Oder wenn wir ganz woanders hingehen: Denken Sie daran, was Präsident Trump an der mexikanisch-amerikanischen Grenze gemacht hat.

DIE FURCHE: Die Kinder von illegalen Migranten wurden ihren Eltern weggenommen ...
Nowak: Ja, das war ein Verbrechen! Säuglinge, Kleinkinder, Einjährige, die in ein Camp, in eine Haftanstalt gesperrt wurden. So ein Vorgehen ist hochgradig unmenschlich.

DIE FURCHE: Hätte es etwas geändert, wenn die Vereinigten Staaten die Kinderrechtskonvention ratifiziert gehabt hätten?
Nowak: Dann hätte es Trump wahrscheinlich genauso gemacht.

DIE FURCHE: Hätte man nicht auch völkerrechtlich dagegen vorgehen können?
Nowak: Natürlich hätte man das! Weil es sich hier um eine klar unmenschliche Behandlung handelt, die gegen die UNO-Konvention gegen die Folter und gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstößt. Beide Abkommen sind von den USA ratifiziert worden. Deshalb hat es ja auch massive internationale Kritik an dieser Praxis gegeben. ­Eine andere Frage ist, ob Trump durch die Kritik der Völkerrechtswidrigkeit zurückgerudert ist oder, weil er auch in den eigenen Reihen keine Unterstützung mehr gefunden hat. Sogar für die konservativsten Republikaner ist Trump hier zu weit gegangen. Trotzdem: 3000 Kinder sind noch immer nicht mit ihren Familien ­vereint, weil die Behörden nicht wissen, wo sie sind oder wo ihre Eltern sind.

DIE FURCHE: Wenn sich ein Land nicht von sich aus an die Konvention hält, wie erfolgreich kann die UN zum Wohle des Kindes vorgehen?
Nowak: Stichwort Flüchtlingskrise, in die ja viele Minderjährige involviert sind. Es gibt eine erste Entscheidung im Kinderrechteausschuss, die ich sehr, sehr wichtig finde. Das war ein Fall gegen Spanien. Ein 14-Jähriger aus Mali hatte es geschafft, über die drei Zäune zu klettern, die zwischen Spanien und Marokko aufgebaut sind. Die spanischen Behörden hatten ihn dann mittels so genannter Push-Backs zurückgeschickt, obwohl minderjährige unbegleitete Flüchtlinge Anspruch auf besonderen Schutz und Fürsorge haben. Artikel 22! Dagegen wurde geklagt und der Bursche hat Recht bekommen.

Etwa in Togo ist das Mindest­alter für Strafmündigkeit sieben Jahre. In diesem Land sitzen Sieben-, Achtjährige im Gefängnis, ­die schon verurteilt worden sind.

DIE FURCHE: Wie setzt sich der Kinderrechteausschuss zusammen und welche Maßnahmen ergreift er?
Nowak: Er besteht aus 18 Expertinnen und Experten, die aus den verschiedensten Mitgliedstaaten kommen. Sie werden von den Staaten nominiert, sind aber unabhängige Experten. Und dieses Gremium überprüft wiederum die Berichte der Staaten, in denen diese festhalten, was gemacht wurde, um die Konvention umzusetzen. Je nachdem, geben sie dann ihr Okay oder fordern Nachbesserungen oder Veränderungen. Und dann gibt es seit Kurzem die Möglichkeit, dass Kinder oder deren Angehörige eine Individualbeschwerde einlegen können. Im Falle des Maliers in Spanien hatte ein in Berlin ansässiges Institut Beschwerde eingebracht. Und das Urteil hat jetzt hoffentlich Auswirkungen für die Zukunft.

DIE FURCHE: Die Kinderrechte gehen demnach über die allgemeinen Menschenrechte hinaus.
Nowak: Die Kinder sind Menschen und haben als solche alle Rechte von Menschen. Weil sie aber besondere Bedürfnisse haben, haben sie auch besondere Rechte. Nehmen wir das Beispiel der Todesstrafe. Von Staaten wie den USA, Japan oder China wird argumentiert, dass die Todesstrafe im Völkerrecht nicht explizit verboten ist. Bei Kindern kann nicht so argumentiert werden. Das Verbot der Todesstrafe für Kinder ist in der Kinderrechtskonvention ausdrücklich niedergelegt. Ein anderes Beispiel wäre, wenn es um den Entzug der persönlichen Freiheit geht. Bei Erwachsenen ist der Freiheitsentzug das klassische Mittel, mit dem man Menschen, die Straftaten begangen haben, bestraft. Ein Grundsatz der UN-Kinderrechtskonvention heißt dagegen, dass Kinder nur in wirklichen Ausnahmefällen eingesperrt werden dürfen. Sozusagen als letztes Mittel, wenn es tatsächlich keine andere Alternative gibt.

DIE FURCHE: Wie verhält es sich dann generell bei der Strafmündigkeit? Welche Altersgrenze wird empfohlen?
Nowak: Der Kinderrechteausschuss sagt, die Strafmündigkeit sollte nicht niedriger sein als 14 Jahre. Österreich hält sich an diese Vorgabe. Einige Staaten aber nicht. Zum Beispiel Togo. Dort ist das Mindestalter für Strafmündigkeit sieben Jahre. Es gibt dort Sieben-, Achtjährige, die im Gefängnis sitzen und die schon verurteilt worden sind. Und in einigen Staaten von Amerika gibt es überhaupt kein Strafmündigkeits­alter. Theoretisch dürfen da auch schon Dreijährige verurteilt werden.

DIE FURCHE: Wenn es um den Schutz der Kinder geht, welche Bereiche werden noch nicht genügend berücksichtigt?
Nowak: Der Klimawandel ist meines Erachtens die größte Herausforderung des 21. Jahrhunderts, und der betrifft primär Kinder und Jugendliche. Die sind diejenigen, die im Jahr 2100 noch leben werden. Klimakatastrophen, wie wir sie derzeit schon überall erleben, ob es die Waldbrände in Kalifornien sind oder die Überschwemmungen, werden massiv zunehmen. Und damit auch die Migration. Dass eine 15-Jährige (die Schwedin Greta Thunberg; Anmerkung der Redaktion) den Staats- und Regierungschefs in New York diese Tatsache unterbreiten musste, das ist in meinen Augen eine Schande.

DIE FURCHE: Müsste die UN-Kinderrechtskonvention um den Klimaaspekt erweitert werden?
Nowak: Nein. Denn alles steht bereits drin. Im Artikel 6 erkennen die Vertragsstaaten an, dass jedes Kind erstens ein angeborenes Recht auf Leben hat und sie zweitens in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes gewährleisten. Und im Artikel 24 wird bescheinigt,­ dass jedes Kind das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit hat. Alle diese Rechte werden durch den Klimawandel beeinträchtigt.

DIE FURCHE: Was schlagen Sie stattdessen vor?
Nowak: Indem man eine Strategie weiterfährt, mit der schon begonnen wurde: Kinderrechte werden dazu verwendet, um an den unterschiedlichen Gerichtshöfen, etwa am Verfassungsgerichtshof in Österreich oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Belange rund um den Klimaschutz vorzubringen. Wir müssen sichtbarer machen, dass der Klimawandel das Wohl unserer Kinder gefährdet.

Nowak - © Fotos: Tosca Santangelo

Manfred Nowak

Manfred Nowak ist Generalsekretär des „Global Campus of Human Rights“ in Venedig, UNO-Sonderberichterstatter und Professor für Menschenrechte an der Uni Wien und einer der führenden Experten zum Thema Kinderrechtskonvention und deren völkerrechtliche Verbindlichkeit.

Manfred Nowak ist Generalsekretär des „Global Campus of Human Rights“ in Venedig, UNO-Sonderberichterstatter und Professor für Menschenrechte an der Uni Wien und einer der führenden Experten zum Thema Kinderrechtskonvention und deren völkerrechtliche Verbindlichkeit.

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