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Wer erhält das Sorgerecht?

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Heute wird jede dritte Ehe in Österreich geschieden. Die rechtlichen Folgen, die mit einer Auflösung einhergehen, betreffen besonders die Kinder und deren künftige Erziehung. So müssen sich geschiedene Eltern einigen, wem die Obsorge über die Kinder in Hinkunft zukommt. Kommen die Eltern zu keiner Einigung, so muß ein Elternteil beim Pflegschaftsgericht einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts einbringen. Das Gericht hat dann zu prüfen, welcher El-ternteil'für die Ausübung des Obsorgerechts besser geeignet ist. Die Kriterien, die das Gericht bei der Obsorgerechtsentscheidung heranzieht, orientieren sich am Kindeswohl. So kommt es unter anderem darauf an, zu wem das Kind die bes-sereeziehung hat. Auch soll dem Kind möglichst ein Milieuwechsel erspart werden, also daß es die Schule nicht wechseln muß und aus seinem Freundeskreis nicht herausgerissen wird.

Derjenige Elternteil, dem die Pflege und Erziehung des Kindes nicht zusteht, hat das Recht auf persönlichen Verkehr mit dem Kind (sogenanntes Besuchs- ***-*” recht). Weigert, sicli der obsorgeberechtigte Elternteil, dem anderen OBc das Kind zu übergeben, so können die Zusammenkünfte auch zwangsweise -aber nicht gegen den Willen eines über vierzehnjährigen Kindes -durchgesetzt werden.

Weitere Themen zu rechtlichen Polgen von Scheidung, Trennung einer Lebensgemeinschaft und Pflich -ten in einer Ehe, stellt Astrid Deixler-Hübner, Universitätsdozentin am Institut für Zivilprozeßrecht in Linz, in ihrem Buch „Scheidung,

Ehe und Lebens-I gemeinschaft” 1 überblicksmäßig dar. Nachschlagen können interessierte Laien ebenso wie Richter und Rechtsanwälte unter Schlagworten wie Treuepflicht, Scheidungsgründe, Voraussetzungen der Scheidungsklage, einvernehmliche Scheidung, Unterhaltsanspruch, Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen, Steuerrecht und Lebensgemeinschaft.

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