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Die Neuregelung der Abfertigung sorgt für Diskussionen innerhalb der Koalition. Die FPÖ einigte sich bei ihrer Klubtagung in Bad Kleinkirchheim, dass es einen Anspruch auf Abfertigung ab dem ersten Tag der Beschäftigung geben soll, eine Auszahlung soll es aber erst ab einem Jahr Beschäftigung in dem Unternehmen geben. Die ÖVP bekräftigte hingegen, dass ein Anspruch auf Abfertigung erst nach einem Jahr bestehen könne. Die Wirtschaft lehnte zusätzliche Belastungen für die Betriebe ab. SPÖ und Grüne sowie der ÖGB unterstützten hingegen die FPÖ-Linie, einen Anspruch auf Abfertigung schon nach dem ersten Tag zu gewähren.

Nach dem FPÖ-Modell soll es künftig Abfertigungsansprüche bei jeder Beendigung des Dienstverhältnisses, also auch bei Selbstkündigung, geben. In diesem Fall soll allerdings keine sofortige Auszahlung möglich sein. Nach etwa 25 Jahren gebe es dann die Alternative einer Auszahlung in Einem oder der Umwandlung in eine monatliche Vergütung, ähnlich einer Pension. Da nach 25 Jahren dann auch der Dienstgeber-Beitrag wegfällt, würden ältere Arbeitnehmer billiger. Die derzeitigen Stufensprünge sollen durch ein lineares Anwachsen der Abfertigungssumme vom ersten Tag an ersetzt werden.

Für die ÖVP bekräftigten Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat und Staatssekretär Alfred Finz, dass der Anspruch erst nach einem Jahr entstehen könne. Finz gestand zu, dass noch "grundlegende Fragen offen" seien. Das Konzept zur Neuregelung werde aber bis Sommer vorliegen, die Reform ab 2002 stehe außer Streit.

Der Sozialexperte Bernd Marin glaubt angesichts der komplexen Materie nicht an einen Beschluss bis zum Sommer. "Sehr intensive Verhandlungen" vorausgesetzt sei eine Einigung "bis zum Ende der Legislaturperiode" möglich. SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kuntzl, der grüne Sozialsprecher Karl Öllinger und der Leitende ÖGB-Sekretär Richard Leutner warnten, dass bei einem Anspruch erst ab einem Jahr, viele Arbeitnehmer nur mehr eine kürzere Zeit angestellt würden.

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