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EU-Bürger

Österreich unterscheidet zwischen alten und neuen EU-Bürgern. Mit Übergangsregelungen wird festgelegt, welche Berufsgruppen aus den neuen EU-Ländern in Österreich einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Seit 1. Juli dürfen sich 65 Berufsgruppen in ihrem Bereich in Österreich Arbeit suchen. Ab 2009 soll der Arbeitsmarkt allen Facharbeitern und Akademikern für Menschen aus den neuen EU-Ländern offen stehen. Der österreichische Arbeitsmarkt soll erst 2011 auch für wenig qualifizierte Arbeitskräfte geöffnet werden. Ab Mai 2009 müssen allerdings die EU-Länder, die sich gegen ausländische Arbeitskräfte abschotten, beweisen, dass ihr Arbeitsmarkt enormen Belastungen ausgesetzt wäre. Im ersten Halbjahr 2008 kamen 2584 Facharbeiter ins Land.

Nicht-EU-Bürger

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Fremdenrecht regeln den Zugang von Nicht-EU-Bürgern zum Arbeitsmarkt. Zunächst benötigen Drittstaatenangehörige einen Aufenthaltstitel, um eine Beschäftigungsbewilligung zu erhalten. Ohne Aufenthaltstitel wäre nur einer bewilligten Schlüsselkraft (siehe rechts) die legale Arbeit in Österreich möglich. Der Antrag auf Aufenthaltsbewilligung muss vom Ausland beantragt werden, dies muss nicht das Herkunftsland sein. Allein die Tatsache einer Ehe oder eines Verwandschaftsverhältnisses mit einem Menschen, der sich legal in Österreich aufhält, führt noch nicht zu einem freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Eine Beschäftigungsbewilligung wird im Regelfall zunächst für ein Jahr erteilt.

Schlüsselkräfte

Die Niederlassung von Ausländern in Österreich wird durch Quoten geregelt. 2007 wurde österreichweit eine Quote von 6870 fixiert. Darunter fallen unter anderem unselbstständige und selbstständige Schlüsselkräfte sowie Familienangehörige. Insgesamt haben im Vorjahr 1353 unselbstständige Schlüsselkräfte eine Niederlassungs- und Arbeitserlaubnis in Österreich erhalten. 40 selbstständigen Schlüsselkräften wurde eine Bewilligung erteilt, in Österreich ein Unternehmen zu gründen. Die Bewilligung zur Familienzusammenführung schließlich erhielten im vergangenen Jahr 4081 Personen. Zusätzlich zur Niederlassungsquote bekamen 9064 Nichtösterreicher im Wintertourismus eine neue, befristete Beschäftigungsbewilligung.

Blue Card

Die „Blue Card“ ist eine EU-Arbeitserlaubnis, die im Jahr 2007 als Vorschlag des EU-Justizkommissars Franco Frattini bekannt wurde, und für jeweils ein EU-Land gelten soll. Damit soll hochqualifizierten Einwanderern der Zugang zum EU-Arbeitsmarkt erleichtert werden. Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss ein Arbeitsplatz für mindestens ein Jahr vorgewiesen werden, und das Gehalt muss mindestens dem Dreifachen des Mindestlohns des Ziellandes entsprechen. Wird ein Arbeitsvertrag über ein Jahr geschlossen, soll die Blue Card 15 Monate gelten. Ist die Dauer des Vertrages länger, so könnte die Blue Card zunächst für zwei Jahre ausgestellt werden. Familienmitglieder sollen miteinreisen dürfen. Die Karte ist noch in Diskussion.

System Kanada

Das kanadische Einwanderungssystem für qualifizierte Menschen gilt oft als beispielhaft in Europa. Mittels eines Punktesystems wird ermittelt, ob einem Menschen aus dem Ausland der Zugang zum Arbeitsmarkt erlaubt wird. Hierfür muss man mindestens 67 Punkte erreichen. Die meisten Punkte sind in den Bereichen der Bildung (25), der Berufserfahrung (21) bzw. der ersten Amtssprache (16) erreichbar. Sobald eine Person dauerhaft aufgenommen wird, genießt sie ähnliche Rechte wie Staatsangehörige, etwa einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu den Sozialleistungen. Seit kurzem können auch die einzelnen Provinzen bestimmten Berufsgruppen zusätzlich einen Zugang zum Arbeitsmarkt gewähren, wenn Bedarf besteht.

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