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Auf dem Weg in die Euthanasiegesellschaft

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■ Seit den späten sechziger Jahren wird durch geänderte Abtreibungsgesetze eine Rresche in das rechtliche Tötungstabu geschlagen.

■ Wissenschaft und Forschung beginnen, Ungeborene als For-schungsmaterial zu verwenden.

■Die Praxis, geistig behinderte Kinder entweder im Mutterleib zu töten oder nach ihrer Geburt sterben zu lassen, wird immer häufiger praktiziert.

■ Der französische Senator Henri Caillavet bringt einen Gesetzesent-Avurf ein, der die Tötung behinderter Neugeborener vorsieht.

■ Seit 1980 zirkuliert in Holland eine „Gebrauchsanleitung für ver-antwortungsA'olle Euthanisie”.

■ Ende der achtziger Jahre wird ein „Schwarzbuch” veröffentlicht, demzufolge 50 Prozent des holländischen Pflegepersonals an Tötungen mitgewirkt hätten.

■ 1988 kommt das Abtreibungsmittel RU-486 auf den Markt.

■ In Deutschland wirkt die „Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben” für die Euthanasie (unter anderem mit der Rehauptung zwei Drittel der Deutschen seien dafür), in der Schweiz die Initiati\'e „Exit” (unter anderem mit Inseraten in der NZZ) und in den USA die „Helmlock Society” (ihre Anleitung zur Durchführung eines Selbstmordes ist ein Bestseller).

■ 1991 lehnen die Bundesstaaten Kalifornien und Washington die Legalisierung der Sterbehilfe nur mit knapper Mehrheit ab.

■ 1991 empfiehlt einer seiner Un terausschüsse dem Europarlament sich für die Legalisierung der Tötung auf Verlangen auszusprechen. Der Antrag wird allerdings vom Plenum abgelehnt.

■ 1993 beschließt Holland ein Gesetz, das die Sterbehilfe zwar grundsätzlich verbietet, unter bestimmten Voraussetzungen aber straflos stellt.

■ 1994 gibt ein französisches Gesetz (unter bestimmten einzuhaltenden Bedingungen) grünes Licht für die verbrauchende Forschung an Embryonen. In England und Dänemark war ähnliches schon davor zulässig.

■ Ab Juli 1996 ist aktive Sterbehilfe in der Nordprovinz Australiens rechtmäßig.

■ Die Berufung. Derichte zweier Distrikte der USA (zuständig für insgesamt acht US-Bundesstaaten an der Ost- und Westküste) heben Gesetze, die Beihilfe zum Selbstmord unter Strafe stellen, als verfassungswidrig auf. Eine in dieselbe Richtung zielende Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofes wird erwartet. CG

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