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Weltweiter Boom

Nach Schätzungen von Unicef werden weltweit pro Jahr 25.000 bis 30.000 Kinder von ausländischen Paaren oder Einzelpersonen adoptiert, Tendenz steigend. In Österreich sind es nach vorsichtigen Schätzungen des Justizministeriums jährlich etwa 250 Kinder, die aus dem Ausland per Adoption ins Land kommen. Genaue Zahlen gibt es nicht. Im Jahr 2006 erteilte Wien ca. 50 Pflegestellenbewilligungen für Paare, die aus dem Ausland adoptieren wollen. Aufgrund des Vorfalles um "Family for you" ging die Anzahl der Bewilligungen 2007 auf 32 zurück, heuer wurden bis zur Jahresmitte erst fünf Bewilligungen erteilt.

Das Ansuchen

Auslandsadoptionen sind bürokratisch und finanziell sehr aufwändig. Je nach Staat, aus dem adoptiert werden soll, variieren Anforderungen und Kosten. Im Durchschnitt bewegen sich diese laut Margot Zappe von "Eltern für Kinder" zwischen 6.000 und 15.000 Euro. Grundvoraussetzung für eine internationale Adoption ist eine Pflegestellenbewilligung, die von der zuständigen Jugendwohlfahrtsbehörde erteilt wird. Es wird festgestellt, ob das Paar geeignet ist. Danach muss ein Dossier erstellt werden mit übersetzten, beglaubigten und überprüften Dokumenten des Paares. Dieses Dossier über die Familie wird an die ausländische Behörde geschickt.

Das Haager Abkommen

"Das Haager Abkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption" wurde 1993 verabschiedet und ist derzeit internationale Rechtsgrundlage. Darin werden Mindeststandards im Kampf gegen Kinderhandel festgehalten. Derzeit haben mehr als 70 Staaten das Abkommen ratifiziert. Österreich tat dies 1999. Einige der bei Adoptionswerbern beliebten Staaten sind jedoch nicht Mitglied, etwa Äthiopien. Andere sind zwar Mitglied des Vertrages, werden aber von anderen Ländern nicht anerkannt, weil Zweifel an der Umsetzung der Grundsätze bestehen. Aktuelles Beispiel: Kambodscha.

Gegen Kinderhandel

Das Haager Abkommen beruht vor allem auf dem Prinzip der Subsidiarität: Jeder Vertragsstaat ist verpflichtet, Anstrengungen zu unternehmen, damit ein Kind in seiner Herkunftsfamilie bleiben kann; sollte dies nicht möglich sein, ist eine Ersatz-Familie oder familienähnliche Einrichtung im Heimatland zu suchen. Erst wenn all diese Anstrengungen fehlschlagen, soll eine Adoption durch ausländische Personen möglich sein. Zudem soll die Adoption über zentrale Behörden erfolgen und über Organisationen abgewickelt werden, die offiziell zugelassen sind und vorgegebene Kriterien erfüllen; zum Beispiel müssen sie gemeinnützig geführt werden.

Informationen

Seit dem Skandal um den Verein "Family for you" gibt es nur mehr einen freien Jugendwohlfahrtsträger, der Auslandsadoptionen vorbereitet (Eltern für Kinder), und einen, der auch vermittelt, aber derzeit keine Werber aufnimmt (Brücke nach Äthiopien). bog

Weitere Infos unter:

www.adoptionsberatung.at (Internetplattform des steirischen Pflegeelternvereins mit Forum für Betroffene und Interessierte).

www.efk.at (Eltern für Kinder Österreich).

www.tdh.de (terre des hommes. Hilfe

für Kinder in Not). Stellte eine

Checkliste für Adoptionswerber zusammen.

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