Bewundert und beargwöhnt

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Die Zeit legaler Zwangssterilisationen ist seit 2001 vorbei. Doch Müttern mit Behinderungen wird es noch immer schwer gemacht, ihr (Menschen-)Recht auf Familie zu realisieren. Geläufiges Gegenargument: das Kindeswohl.

Lea war eine späte Überraschung: Völlig ungeplant - aber gewollt - fiel sie ihrer 42-jährigen Mutter in den Schoß. Völlig unproblematisch wuchs sie in neun Monaten Schwangerschaft heran und wurde schließlich durch einen geplanten Kaiserschnitt zur Welt gebracht. Ein Mädchen, wie viele andere auch. Mit einem kleinen Unterschied: Leas Mutter, Bernadette Feuerstein, sitzt im Elektrorollstuhl. 1963 hatte man bei ihr progressive spinale Muskelatrophie diagnostiziert. Heute ist die studierte Soziologin mit der sonoren Stimme Obfrau der 2000 gegründeten Selbstbestimmt Leben Initiative Wien - und Mutter eines zweijährigen Energiebündels.

Wie ihre Tochter wohl in Kindergarten und Schule damit umgehen wird, dass ihre Mutter behindert ist? "Da wird die Lea durchmüssen", weiß Feuerstein. "Aber Kinder geben nur die Vorurteile wider, die man ihnen vorspielt." Ob ihre Tochter nicht allzu früh in die Helferrolle gedrängt werden könnte? "Überfordert sind die Kinder nur dann, wenn die Eltern nicht die Unterstützung bekommen, die sie brauchen." Sie selbst hat sich die Hilfe hart erkämpft: Um den Alltag managen und die kleine Lea adäquat betreuen zu können, wird sie von ihrem Partner und fünf abwechselnden, persönlichen Assistentinnen und Assistenten unterstützt.

Bernadette Feuerstein ist kein Einzelfall. Nach allgemeinen Einschätzungen nimmt die (kleine) Zahl behinderter Mütter stetig zu. Wie viele es aber tatsächlich in Österreich gibt - und wie sie ihre Mutterschaft leben -, ist völlig unbekannt. Ein Grund mehr für Barbara Levc, diesem Thema auf den Zahn zu fühlen. Im Rahmen ihrer Diplomarbeit im Fach Pädagogik hat die Behindertenbeauftragte der Universität Graz acht Mütter mit Körper- oder Sehbehinderungen interviewt. "Viele haben Probleme mit Umweltbarrieren", erzählt Levc, selbst sehbehinderte Mutter eines sechsjährigen Sohnes. Und viele haben Angst: Angst, sich mit Behörden zu konfrontieren, die noch höhere Ansprüche stellen könnten, Angst, das Kind zu verlieren. "Man steht ständig unter Beobachtung", weiß Levc: "Wenn alles funktioniert, wird man überbewundert; doch wenn auch nur etwas Durchschnittliches passiert, dann ist für alle sofort die Behinderung schuld."

Hilflos und drangsaliert

Nicht nur die Umwelt, auch die Behörden messen Mütter mit Behinderungen mit zweierlei Maß, ist Dorothea Brozek von der Wiener Assistenzgenossenschaft (WAG) überzeugt: "Behinderte Mütter werden vom Jugendamt oft richtig gehend drangsaliert, dass sie mehr Hilfe in Anspruch nehmen, sonst droht man ihnen, das Kind wegzunehmen", erzählt die ausgebildete Sexualberaterin, die selbst persönliche Assistenz beansprucht. "Andererseits gibt man ihnen nicht genügend Mittel für diese Unterstützung."

Elisabeth Köpl von der Servicestelle des Wiener Jugendamts ist sich dieses "Puzzles mit der Finanzierung" bewusst (siehe Kasten). Sie weiß auch um die Angst, die das Jugendamt bei den Betroffenen auslöst. "Aber wir müssen im Sinne des Kindes eine durchgängige Sicherheit und Versorgung gewährleisten." Letztendlich gehe es um die Frage, was die betroffene Frau in der 0-bis-24-Uhr-Betreuung des Kindes leisten könne: "Auch fremde Personen können hier Hilfe sein - obwohl es nicht optimal ist, wenn es zu viele sind", so Köpl.

Noch schwieriger wird die Lage in den - vergleichsweise seltenen - Fällen, wo die Mutter eine Lernbehinderung oder eine schwere geistige Behinderung aufweist: "Hier ist die Frage, ob die Mutter all das erfasst, was ein Kind braucht. Wenn sie nicht versteht, wie ein Kind gebadet oder gewickelt werden muss, dann ist das Kind besser bei einer Pflegefamilie aufgehoben." Wird die Frau in einer Behinderteneinrichtung betreut, bleibt oft ohnehin keine andere Wahl, so Köpl: "Die sind einfach nicht auf Mutter-Kind-Betreuung eingestellt."

Nach Meinung des Jugendpsychiaters Max Friedrich hängt die Frage, ob ein Kind besser bei der eigenen, lernbehinderten Mutter bleibt oder in eine Pflegefamilie kommen soll, von vielen Faktoren ab: "Die leibliche Mutter ist vorzuziehen, wenn flankierende Maßnahmen geboten werden. Eine Pflegefamilie ist besser, wenn Gefahr im Verzug ist, eine intellektuelle Mangelförderung gegeben ist, eine emotionale Verwahrlosung droht oder das Kind sozial isoliert aufwächst." Fälle von Eltern mit Lernbehinderungen sind freilich nicht so selten, weiß Friedrich: "In der Bevölkerung gibt es ja vier bis fünf Prozent intellektuell schwach begabte Personen." Ein Grundproblem ist, dass solche Kinder ihren Eltern schon im Alter von wenigen Jahren intellektuell überlegen sind.

Geistig behinderte Eltern

Wie viele Kinder in Österreich tatsächlich geistig beeinträchtigte Eltern haben, ist nicht aufzuschlüsseln. Eine Untersuchung aus Deutschland, bei der von 1993 bis 1996 alle Behinderteneinrichtungen angeschrieben wurden, bietet zumindest einen Richtwert: Insgesamt wurden hier 1.360 Kinder von 966 Eltern gezählt. Tendenz steigend, weiß der Bremer Sexualpädagoge Ralf Specht: Gerade bei Menschen mit Lernbehinderungen seien viele der Elternschaften Ergebnis mangelnder Sexualaufklärung - oder die Folge von Missbrauch. Laut einer Umfrage der Baseler Psychotherapeutin Aiha Zemp gaben 64 Prozent der Frauen mit geistiger Behinderung an, von sexueller Gewalt betroffen gewesen zu sein.

"Ich kenne etwa zwei Fälle pro Jahr, wo geistig behinderte Frauen schwanger werden", berichtet Monika Gärtner von der Lebenshilfe Österreich, die rund 8.000 Personen mit geistiger und mehrfacher Behinderung betreut. Wie man mit solchen Fällen umgehe, hänge wesentlich von der betroffenen Frau ab. "Wir als Lebenshilfe stehen immer zu der Schwangerschaft. Aber wenn die Frau das Kind nicht haben will, dann bringen wir sie auch in die Klinik."

Die Themen Aufklärung und Verhütung stehen jedenfalls in allen Behinderteneinrichtungen auf der Tagesordnung - nicht zuletzt wegen der Eltern der Frauen: Ginge es nach manchen Elternvertretern, dann wären die Zwangssterilisationen, die bis vor rund zehn bis 15 Jahren bei geistig behinderten Frauen vorgenommen wurden und erst durch das Kindschaftsrechtsänderungsgesetz von 2001 (!) verboten wurden, noch erlaubt.

"Ich habe bei Eltern häufig erlebt, dass sie eine permanente Verhütung wollten", bestätigt die Ärztin und Therapeutin Doris Krottmayer vom Verein Alpha Nova. "Es gibt die Sorge, ein solches Kind könnte wieder behindert werden, aber die ist nicht begründet." Begründet sei freilich die Panik, dass es keine Betreuungsangebote gäbe.

Nina S. braucht vorerst keine Panik zu haben. Die 19-jährige, leicht lernbehinderte, in allen Belangen besachwaltete Frau wohnt in einer betreuten Einheit des Wiener Vereins "Jugend am Werk". "Das Jugendamt wird zwar Vormund des Kindes", erzählt die Psychologin Ute Jordan von "Jugend am Werk", "aber die Mutter kann mit dem Kind unter Auflagen bei uns bleiben." Und das ist gut so: Schließlich kommt ihr Christkind dieser Tage zur Welt.

FILM-TIPP: BLICKBESTIMMUNG Bilder selbstbestimmter Leben.

Mit Barbara Levc, Bernadette Feuerstein u.a. Video erhältlich bei der Selbstbestimmt Leben Initiative Wien: (01) 602 57 76, www.blickbestimmung.at

Teure Assistenz

Persönliche Assistenz hat ihren Preis: So kostet eine Stunde bei der Wiener Assistenzgenossenschaft, die zur Zeit über 100 persönliche Assistentinnen und Assistenten (darunter großteils Studierende) beschäftigt, 22 Euro. Darin enthalten ist eine organisatorische Schulung der Klientin oder des Klienten. Das Pflegegeld von 150 bis 1.500 Euro monatlich ist hier nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Daneben schießen auch die Länder Mittel zu. In Wien wird persönliche Assistenz auf Basis eines Hilfskonstruktes innerhalb des Behindertenhilfegesetzes finanziert. Erst Mitte des nächsten Jahres will der Fonds Soziales Wien ein Pilotprojekt zur persönlichen Assistenz präsentieren.

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