Chronologie einer schweren Geburt

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Seit Jahren ringt man in Österreich um ein Gesetz zu Patientenverfügungen.

Es begann mit Harmonie: Nach einer parlamentarischen Enquête über "humane Sterbebegleitung" im Jahr 2001 forderte der Gesundheitsausschuss des Nationalrats die zuständigen Minister einstimmig auf, mit Hilfe einer Expertenkommission praxisorientierte Lösungen zu Patientenverfügungen zu erarbeiten. Im Herbst 2004 präsentierte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (vp) schließlich einen Begutachtungsentwurf mit umfassenden Formvorschriften - der vor allem von der Ärztekammer als nicht vollziehbar abgelehnt wurde. Im März 2005 wurde ein revidierter Entwurf mit der Bitte um Stellungnahme an die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt weitergeleitet. Es folgten - u. a. unter dem Eindruck des tragischen Falles der us-Wachkomapatientin Terri Schiavo - intensive Debatten, in die auch die zuständigen Beamten des Gesundheits- und Justizressorts eingebunden waren. Der Entwurf wurde folglich mehrmals überarbeitet - ohne die Bioethikkommission auf dem Laufenden zu halten. Nun, kurz vor Fertigstellung der Regierungsvorlage, liegt folglich noch keine offizielle Stellungnahme des "Beratungsgremiums des Bundeskanzlers" vor. DH

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