Coronavirus SARS-CoV-2 - Der neuartige Krankheitserreger hat charakteristische Zacken, die an die Rezeptoren von menschlichen Zellen andocken und so in den Körper eindringen. Für eine Infektion dürften bereits geringe Virusmengen ausreichen. - © Foto: iStock/ fpm

Corona & Co: Recht auf Krankheit?

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Wenn man Gesundheit zum höchsten Gut erklärt, werden Menschen bevormundet. Zugleich gibt es Grenzen der Freiheit – wie das Beispiel Covid zeigt. Ein Gastkommentar.

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Wenn man Gesundheit zum höchsten Gut erklärt, werden Menschen bevormundet. Zugleich gibt es Grenzen der Freiheit – wie das Beispiel Covid zeigt. Ein Gastkommentar.

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Gibt es ein Recht auf Krankheit? Und worin besteht es, wenn man die Frage bejaht? Die Freiheit zum Leben und die Würde des Menschen, die nicht gegen andere Güter aufgerechnet werden darf, schließt die Freiheit zum Sterben ein, das heißt auch die Freiheit zu selbstverantwortlich eingegangenen gesundheitlichen Risiken. So verstanden gibt es ein Recht auf Krankheit. Werden Leben und Gesundheit abstrakt zum höchsten Gut erklärt, ist die unausweichliche Folge ein Paternalismus, der zur Bevormundung und Entmündigung von Menschen führt.

Die Grenzen meiner Freiheit und meines Rechtes auf für mich riskantes und möglicherweise selbstschädigendes Verhalten sind freilich dort erreicht, wo mein Verhalten andere Menschen in Gefahr bringt. Auch ist zu bedenken, dass wir in der heutigen Gesellschaft gerade um unserer freiheitlichen Lebensführung willen auf einen starken Sozialstaat und ein funktionierendes Gesundheitswesen angewiesen sind, zu dessen Schutz unter Umständen Einschränkungen der individuellen Freiheit sowohl rechtlich als auch ethisch zulässig sind.

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