Cowboy-Wirtschaft contra Vorsorgeprinzip

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Eskalation im "Handelskrieg" um den Import von US-Rindern in die EU. Die WTO entschied für die USA, neue Studien lassen vermuten, daß Wachstumshormone Krebs erregen. Im Folgenden grundsätzliche Aspekte der Debatte.

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Eskalation im "Handelskrieg" um den Import von US-Rindern in die EU. Die WTO entschied für die USA, neue Studien lassen vermuten, daß Wachstumshormone Krebs erregen. Im Folgenden grundsätzliche Aspekte der Debatte.

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Wer die handelspolitisch gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen der EU und den USA betrachtet, erhält den vordergründigen Eindruck, die Europäer seien listige Protektionisten, die der US-Landwirtschaft den berechtigten Zutritt zum EU-Markt verweigern - wird doch der Hormonstreitfall mit dem Bananenstreit und ähnlichen Dingen vermengt. Ähnliches gilt für genetisch veränderte Pflanzen, die in den EU-Markt gedrückt werden.

Es geht jedoch um eine Grundsatzfrage, ja um zwei verschiedene Denkschulen und Rechtssysteme.

In den USA, reichlich mit Land und sonstigen Ressourcen pro Kopf der Bevölkerung gesegnet, hat sich eine Denkweise entwickelt, die der bekannte Ökonom H. Daly "Cowboy-Wirtschaft" nennt. Der Cowboy zieht, wenn er eine Ressource aufgebraucht hat, zur nächsten weiter. Die Welt hat für ihn unbegrenzte Reserven. Daher sind ihm ressourcenschonende Eingriffe in sein Verhalten unverständlich. Die Haltung der USA bei der Klimakonferenz in Kyoto spiegelte diese Haltung wider.

Hand in Hand mit dieser Denkweise geht die Vorstellung, ein Verhalten sei nur einzuschränken oder zu unterlassen, sobald ein konkreter Schaden eingetreten ist. Hierfür trifft den Geschädigten die Beweislast. In diesem Denken haben plausible, mögliche Gefährdungen keinen Platz.

Bei verschiedensten Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) und vorher des GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) haben die USA immer "wissenschaftliche Nachweise" verlangt, die sie als Ursache-Wirkungszusammenhänge verstanden. In komplexen Systemen und bei ökologischen Gefährdungen kann dieser Nachweis jedoch meist erst erbracht werden, wenn ein nicht mehr gutzumachender schwerer Schaden entstanden ist.

Bedrohte Gesundheit Alle zivilisierten Nationen - außer den USA - anerkennen daher den Rechtsgrundsatz, daß bei Gefahr von Schädigungen das Vorsichts-, Vorsorge- und Plausibilitätsprinzip zu gelten hat - besonders wenn das Leben und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen gefährdet sind. Letzterer Tatbestand wird von Artikel XX lit.b des GATT abgedeckt.

Gemäß der US-Philosophie jedoch darf bei begründetem Verdacht einer Schädigungswirkung vor dem "wissenschaftlichen Nachweis" nicht einmal eine Warnung, geschweige denn ein Handelsverbot erlassen werden. Ein solches würde als schwere Geschäftsschädigung qualifiziert. Damit stehen allerdings Geschäftsinteressen vor dem Interesse an Leib und Leben des Mitmenschen.

Angewendet auf den Fall des Medikamentes "Contergan" hätten dieser Philosophie zufolge also Hunderte Kinder verstümmelt auf die Welt kommen müssen, damit der Verdacht der Schädigungswirkung statistisch abgesichert hätte werden können.

Daß ein solches Verhalten nicht nur einer angewandten Ethik und den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, sondern vor allem auch der allgemeinen Deklaration der Menschenrechte widerspricht, ist augenscheinlich.

Im Streit um das Hormonfleisch liegen die Dinge allerdings noch komplexer: Die USA behaupten, das Fleisch hormonell zur Höchstproduktion hochgepeitschter Rinder sei ihrer Erfahrung nach nicht schädlich.

Die "Wahrheit" dieser Behauptung wird mit der Drohung unterstrichen, massive Strafzölle auf den Import anderer Güter aus der EU einzuheben, wenn man mit der US-Meinung nicht konform gehe. Der so "überzeugte" österreichische Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verkündete daraufhin, er habe auch schon mit Genuß in den USA ein Steak gegessen, ohne sich dabei gefährdet zu fühlen. Deshalb solle man den Streit abblasen.

Aber sind die Zusammenhänge wirklich so einfach? Das Argument des Ministers erinnert an den Buben, der ohne Schaden blindlings über die Straße gelaufen ist und dann stolz erklärt, er könne in solcher Handlungsweise keinerlei Gefahr erkennen.

Gestreßte Natur Betrachtet man die Konstellation aber längerfristig, so ergeben sich erhebliche Bedenken, auf Grund derer gemäß dem Vorsorge- und Plausibilitätsprinzip Vorsicht geboten scheint.

Ein solches vorsichtiges Vorgehen ist sowohl durch die Menschenrechte als auch durch das Selbstbestimmungsrecht der Völker gerechtfertigt. Jedes Volk hat das gute Recht, mit seinen Naturgrundlagen und mit seiner Mitwelt behutsamer umzugehen als andere, die eine Politik des "hinter mir die Sintflut" praktizieren.

Welche sind nun die begründeten Bedenken?

1. Der Mensch hat sich in seiner Stammesgeschichte an bestimmte Nahrungsmittel angepaßt, wie sie ihm die Natur gab. Zu diesen gehören auch die tierischen Eiweißstoffe (Proteine).

2. Wenn der Mensch die Art der Erzeugung und der Zusammensetzung von Nahrungsmitteln verändert, so kann deren Konsum zu krankhaften Reaktionen führen.

Ein plausibler Hinweis dafür sind die Nahrungsmittelallergien. Sie konzentrieren sich vorwiegend auf Weizen und Kuhmilch. Beide stammen von "durchgezüchteten" und durch Düngung oder Fütterung zu Höchstleistungen getriebenen Organismen.

Könnte es da nicht sein, daß der vor Jahren vom Institut für Umwelthygiene der Universität Wien aufgedeckte Zusammenhang, daß Birkenpollen von gestreßten Bäumen aus Alleen mit hohen Abgasbelastungen signifikant aggressiver sind und massiv Heuschnupfen hervorrufen, auch für andere Streßsituationen gilt?

Das Streßprotein der Birken konnte identifiziert werden. Es ergibt sich ein klarer Zusammenhang: Der Mensch streßt in seiner Unersättlichkeit die Natur, und diese streßt ihn zurück. Kann eine solche Gefahr nicht auch vermutet werden, wenn wir in unserer Effizienzraserei aus Organismen durch genetische Manipulation und hormonellen Druck das Letzte herauspressen?

Kann es nicht auch zu allergischen Reaktionen und durch die Langzeitirritation von Körperzellen zur selbstzerstörerischen Umstellung des Metabolismus - also zu Krebs kommen (eine der klassischen Ursachen des Krebses ist die dauernde Irritation)? Die Tatsache, daß Völker mit großem Fleischkonsum eine höhere Krebsrate haben, zeigt in diese Richtung. Könnte sich diese Tendenz nicht verstärken, wenn das Fleisch von Tieren stammt, die zu biologischen Höchstleistungen hochgepeitscht wurden?

Wen trifft Beweislast?

Unabhängig davon erhebt sich noch die Frage, ob nicht die uns zur Nahrung dienenden Tiere ein Recht haben auf Haltungsbedingungen, die ihnen Wohlbefinden geben?

3. Aufgrund all dessen ergibt sich jedenfalls die Forderung nach Umkehr der Beweislast. Wer ohne existentiellen Grund Bewährtes in der Nahrungskette verändert, hat den Beweis zu erbringen, daß die von ihm vorgenommenen Änderungen keinen Schaden bewirken. Ein solcher Beweis ist insbesondere im Nahrungsmittelbereich ebenso schwer zu erbringen, wie der Beweis einer offensichtlichen Schädigung. Es bedarf eines Langzeitversuches mit ausreichend großen Populationen. Wer einmal den Weg der Zulassung eines Medikamentes durchgemacht hat, weiß um diesen schwierigen Prozeß. Aber wieso sollen bei Nahrungsmitteln weniger strenge Kriterien gelten als für Pharmaka? Gerade bei den Massenprodukten des täglichen Bedarfes sollte das Vorsichtsprinzip gelten.

Zusammenfassend kann daher gesagt werden: * Wägt man die Interessen ab, so müssen Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen Vorrang vor der Anwendung von Mitteln haben, die zwar die Wettbewerbssituation verbessern, aber die genannten Güter gefährden können. Eine solche Werthierarchie läßt sich aus den Menschenrechten ableiten.

* Es ist auch zu bedenken, daß die zu unserer Bedarfsdeckung herangezogenen Tiere Anspruch auf Haltungsbedingungen haben, die ihrer Anlage und Umgebung entsprechen.

* Wer bewährte und naturangepaßte Produktionsverfahren und Zusammensetzungen verändert, müßte im Bereich der Nahrungsmittel - ebenso wie bei Pharmaka - beweisen, daß Schädigungen ausgeschlossen werden können. Schon dann, wenn eine plausible Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sollte ein Verkehrsverbot für die betroffene Ware aufrechterhalten werden können.

* Der gegenwärtige Disput basiert auf dem Zusammenprall unterschiedlicher Rechtskulturen. In den "alten", dichtbesiedelten Ländern mußte die "Hausordnung" der Gesellschaft behutsamer gestaltet werden. Die USA haben noch immer die "Cowboy-Tradition". Letztere ist jedoch für unseren dichter besiedelten Planeten Erde nicht zukunftsfähig.

* Wir sollten uns daher auch im Namen der kommenden Generationen gegen die Haltung der USA wehren. Es geht nämlich um eine prinzipielle Frage.

PS: Wenn man die "Zigarettenprozesse" in den USA und die jüngsten Klagen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg betrachtet, wird man den Eindruck nicht los, daß vom lautstärksten Advokaten der Menschenrechte dann, wenn es um Geschäftsinteressen geht, flugs mit zweierlei Maß gemessen wird ...

Der Autor ist Professor für Agrarpolitik an der Universität für Bodenkultur in Wien.

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