Das Netz braucht Regeln

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Einmal Opfer, immer Opfer: Erst ein Wiener Rechtsanwalt konnte die Bloßstellung früherer Missbrauchsopfer im Internet abstellen. Der Vorgang zeigt das Janusgesicht des Internets, die Schwäche des Staates - und den Handlungsbedarf.

Was können Sie tun, um Ihre Identität im Netz zu schützen? Einfache Frage, verblüffende Antwort: "Leider nicht sehr viel“, heißt es im Leitfaden "internet sicher nutzen“ der Internet Service Providers Austria (ispa). So atemberaubend das ist, so unvorstellbar entsetzlich muss es jenen Menschen ergangen sein, deren Bilder als Opfer einer Kinderpornoaffäre aus den 90er-Jahren jetzt ein Jahr lang im Internet auf dem Social-Media- Kanal YouTube zu sehen waren. Einem offenbar un-, sogar antisozial nutzbaren Medium sozusagen.

Nahezu 13 Monate dauerte dieser verbrecherische Unfug, ehe ihn der Wiener Rechtsanwalt Gerald Ganzger, wenige Tage nachdem er das Mandat dazu erhalten hatte, abzustellen in der Lage war. Einfach, weil er die "Schlüsselbegriffe“ des US-Rechts anzuwenden verstand, diesfalls jene des Datenschutzes.

Die Bloßstellung war angekündigt

Dieses eine Jahr war für die Opfer ein Jahr der Re-Traumatisierung, wie der Anwalt sagt. Es war ein Jahr, in welchem keines der von ihnen konsultierten staatlichen Organe helfen konnte. Es war ein Jahr, in dem zumindest niemand öffentlich daran erinnerte, dass der Täter nach seiner Verurteilung 1999 angekündigt hatte, Bilder und Daten der Jugendlichen ins Netz zu stellen. Immerhin hätten sie ihn verleumdet.

Verkehrte Welt: Die Anonymität des Internets schützt einen Täter, der seine Opfer mit Gerichtsakten öffentlich macht.

Verkehrte Gesetze: Dieser Vorgang ist zu gering bestraft, um Internet-Codes behördlich knacken zu lassen und so den Urheber auszuforschen.

Das Internet und unser Umgang damit sind noch zu jung, zu unerfahren, zu unerprobt, um damit in allen Facetten einwandfrei zu verfahren. Dieser Fall verlängert die Liste der Hausaufgaben für Gesetzgeber und Regulierungsbehörden - die übrigens ungeachtet der geschilderten Vorgänge ihre Kongresse zum Thema Persönlichkeitsschutz abhalten. Offenbar folgenlos, wie figura zeigt. Aber weil gerade dieser Fall die Doppelgesichtigkeit des Internets offenlegt, haben wir uns damit zu befassen - und wir werden uns für eine Seite zu entscheiden haben.

Es mag Gründe geben, sich etwa in politischer Auseinandersetzung anonym zu äußern. Behörden und Redaktionen anonym etwas bekanntzugeben. Aber diese prüfen die Sache, ehe sie handeln. Wägen ab, ehe sie publizieren. Genau das kennt das Internet nicht. Das Netz wird genutzt, als wäre es ein rechtsfreier Raum. Eine völlig unzutreffende Annahme. Das ist deswegen ein Problem, weil man auf der Datenautobahn ohne Führerschein unterwegs sein kann und es an Regelbewusstsein ebenso fehlt wie an Polizisten, die Rowdys abmahnen und Geisterfahrer aus dem Verkehr ziehen. Zudem stehen keine Sanitäter bereit, die sich um die Opfer des ungehemmten Datenverkehrs kümmern. Im virtuellen Raum gerade der Social Media ist jeder eben nicht dem anderen, sondern sich selbst der Nächste: Wer sich nicht wehrt, lebt auch dort verkehrt. Wessen Wehrkraft erschlafft, wird von Bestattungsunternehmen gelöscht, um nicht über den Tod hinaus angeklickt zu werden.

Grenzen der Akzeptanz, Abwägen der Güter

Die Freiheiten des Internets rufen die Verantwortung bei ihrer Nutzung in Erinnerung. Eine demokratisch verfasste Gesellschaft sieht diese Verantwortung stets beim vernunftbegabten und gewissensgesteuerten Menschen - zumindest idealtypisch - am besten aufgehoben. Selbst wenn uns Erfahrungen aus Einzelfällen in Sonderzahl das Gegenteil lehren. Dennoch wird man beim Bauprinzip der Meinungsfreiheit bleiben, wonach nicht zu regeln ist, wer sich wie zu äußern hat, sondern lediglich festgelegt wird, wo die Grenzen der Akzeptanz liegen. Etwa im Schutz von Persönlichkeit, von Würde des Menschen. In besonderen Fällen sollte dieses Gut mehr wiegen als etwa die Anonymität, wie Anwalt Ganzger zum konkreten Fall denn meint.

Diese kleinen, ergänzenden Maßnahmen dürfen wir uns erwarten. Von Leitfäden, Gesetzgebern und Regulierungsbehörden.

* claus.reitan@furche.at

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