Das "schadhafte" Leben der Emilia R.

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Der Spruch des Obersten Gerichtshofs, wonach ein Arzt einer Patientin Unterhaltszahlungen für deren behinderte Tochter leisten muss,

schlägt Wellen. Über die Ratlosigkeit von Richtern, Ärzten und Schwangeren angesichts pränataler Diagnostik.

Es war der 13. November 1996 - und Eva R. war guter Hoffnung. Ausgestreckt auf einer Liege lag sie in der Ordination von Dr. Anton H., um mittels Ultraschall nachsehen zu lassen, ob ihre gute Hoffnung auch berechtigt sei. Sie war es nicht, doch Eva R. ahnte nichts davon. Nur der Arzt entdeckte eine "auffällige Menge an Fruchtwasser sowie ein auffälliges Größen-(Miss-)verhältnis zwischen Thorax (Brustkorb) und Bauchraum". Ohne Zögern schrieb er Eva R. eine Überweisung an die Landesklinik Salzburg - mit den Worten: "Sie gehen mir jetzt in die Risikoambulanz!"

Umstrittener Paragraph

War das mangelnde Aufklärung? Oder ein behutsamer Umgang mit einer traumatisierenden Botschaft? Wie auch immer dieser Satz heute einzuordnen ist - damals verfehlte er seine Wirkung: Eva R. ging nicht in die Risikoambulanz. Erst im Jänner 1997 erfuhr sie von der schweren Schädigung ihres Kindes - zu spät für einen Schwangerschaftsabbruch. Auch wenn laut "embryopathischer Indikation" (Paragraph 97, Absatz 1, Ziffer 2, Strafgesetzbuch) ein Abbruch bis zur Geburt straffrei ist, wenn eine "ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde": In der Praxis anno 1997 wurde ein Eingriff in der 32. Schwangerschaftswoche, also lange nach Beginn der Lebensfähigkeit des Kindes in der 22. Woche, abgelehnt. (Seit 2002 wird in solchen Einzelfällen ein "Fetozid", also eine direkte Tötung des Fötus im Mutterleib, vorgenommen.)

Schließlich erblickte am 15. März 1997 Emilia Diana R. das Licht der Welt - mit Down Syndrom, schwerem Herzfehler und Darmverschluss.

Eva R. klagte Dr. H auf Schadenersatz, insbesondere auf Zahlung des gesamten Unterhalts für das pflegebedürftige Kind, wurde zweimal abgewiesen - und erhielt nun vom Obersten Gerichtshof Recht: Die Klägerin hätte die Möglichkeit haben müssen, "ihr Selbstbestimmungsrecht in zurechenbarer Eigenverantwortung wahrzunehmen", meinten die Richter - und wiesen die Rechtssache an das Erstgericht zurück.

Seither reißt die Kritik nicht ab. "Niemals kann ein Mensch, weil er nicht gesund geboren wurde, als Schaden angesehen werden", kritisierte Gertraude Steindl, Generalsekretärin der "Aktion Leben". "Durch diese Rechtssprechung erhöht sich der Druck auf Ärzte ungemein, alle nur erdenklichen Methoden der Pränataldiagnostik anzuwenden", ergänzte vp-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg in einem Standard-Kommentar. "Ob dies im Sinne der werdenden Mutter ist, scheint fraglich, da auch sie unter Druck gerät, ja nur ein gesundes Kind zur Welt zu bringen."

Eine Sorge, die Monika Kornfehl, Vorsitzende des Schwangeren-Beratungs-Vereins "zoe" an der Linzer Landesfrauenklinik, teilt. "Bei der Pränataldiagnostik ist etwas in Bewegung gekommen, das man nicht mehr stoppen kann", meint die Psychotherapeutin im Furche-Gespräch. Umso wichtiger sei es, den verunsicherten Frauen schon vor der Untersuchung Information und wertfreie Beratung anzubieten - und ihnen nach einem bedenklichen Befund genügend Zeit zum Nachdenken zu einzuräumen.

Nicht zuletzt machen auch Ärztinnen und Ärzte gegen das ogh-Urteil mobil. Sie fürchten, im Gefolge dieses Richterspruchs zunehmend mit Schadenersatzklagen konfrontiert und in eine "Defensivmedizin" gedrängt zu werden. "Dieses Urteil ist eine Ad-Absurdum-Führung jeder ärztlichen Tätigkeit", meint Wolfgang Arzt, Leiter der Pränatalmedizinischen Abteilung an der Linzer Landesfrauenklinik. "Das betrifft ja nicht nur den sensiblen Bereich der Schwangerenbetreuung, sondern alle Bereiche: Wenn man einem Patienten eine Überweisung zu einer Darmspiegelung schreibt, er sie aber nicht wahrnimmt und später Darmkrebs bekommt, dann kann der Arzt geklagt werden."

Geld für Beratung

Arzts Kollege Peter Husslein von der Universitätsfrauenklinik am Wiener akh sieht das anders: "Es geht ja nicht darum, ob eine Patientin sich untersuchen lässt oder nicht, sondern nur darum, dass sie verstanden haben muss, worum es geht", erklärt er. Insgesamt habe er eine "schizophrene Haltung" zum Spruch des ogh. "Die Idee, dass Patienten autonom Entscheidungen treffen können müssen, halte ich für richtig. Zugleich befürchte ich, dass das Urteil zu einer weiteren Pathologisierung der Schwangerschaft führt." Vor allem aber brauche es mehr Geld, um die gewünschte Aufklärung der Patientinnen durch den Arzt sicher zu stellen.

Ob und wann auch immer eine Finanzspritze für die Kassenärzte kommt: Für Dr. H. kommt sie zu spät. Er steht seit Emilias "schadhafter" Existenz mit einem Bein im Kriminal.

TIPP: ZWISCHEN HOFFEN UND BANGEN. Frauen und Männer berichten über ihre Erfahrungen mit pränataler Diagnostik

Von Andrea Strachota

Mabuse Verlag, Frankfurt/M. 2006,

224 Seiten, geb., e 19,80

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