Der Kontostand für die Pension

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Ein transparenteres System als bisher soll einen besseren Überblick über die individuellen Pensionsanwartschaften ermöglichen.

Zur Berechnung der individuellen Pensionshöhe soll künftig für jeden Erwerbstätigen ein Pensionskonto geführt werden, durch das er jährlich über die persönlichen Anwartschaften informiert wird. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten der Ausgestaltung:

"Beim beitragsorientierten Pensionskonto werden jährlich die geleisteten Beiträge verbucht, die Pensionsberechnung erfolgt jedoch erst zum Zeitpunkt der Pensionierung. Dabei wird die durchschnittliche Lebenserwartung des Geburtsjahrganges herangezogen um zu berechnen, wie lange der Pensionist seinen Ruhegenuss vermutlich erhalten wird. Je nach voraussichtlicher Dauer berechnen sich dann die monatlichen Bezüge. Zu- oder Abschläge bei früherem oder späterem Pensionsantritt sind somit nicht nötig, da sich die Höhe des Ruhegenusses schon aus der Einbeziehung des Alters in die Berechnung ergeben. Das Antrittsalter könnte also - versicherungsmathematisch neutral - frei wählbar sein.

"Im leistungsorientierten Pensionskonto errechnet sich dagegen aus den Beiträgen eines Jahres bereits die Höhe der in diesem Jahr erworbenen Pension. Die Berechnung wird also laufend und nicht, wie im beitragsorientierten System, zur Zeit der Pensionierung, vorgenommen. Jeder Einzelne kann sich dadurch laufend einen besseren Überblick über die Höhe seiner Pension machen. Das Problem ist, dass auch hier die zu erwartende Pensionsdauer einbezogen werden muss, was jedoch zum Zeitpunkt der Einzahlung auf das Konto noch nicht möglich ist. Daher muss es Ab- oder Zuschläge geben für früheren oder späten Pensionsantritt, die Summe auf dem Pensionskonto bezieht sich nur auf das Regelpensionsalter.

Je nach Kontenart ist die Flexibilität unterschiedlich: Steht zum Zeitpunkt des Pensionsantritts zu wenig Budget zur Verfügung, kann die Pension beim beitragsorientierten Konto entsprechend geringer ausfallen. In der leistungsorientierten Form jedoch, bei der ja konkrete Beträge versprochen werden, kann eine solche Anpassung nicht vorgenommen werden, der Bund haftet für die fehlende Summe, ansonsten läge ein verfassungsrechtlich äußerst problematischer Eingriff in bereits erworbene Rechte vor. Die Regierung plant die Einführung von beitragsorientierten Konten.

Die Konten dienen jedoch nur der besseren Transparenz. Sie bilden nicht den Übergang zu einem Kapitaldeckungsverfahren, bei dem jeder Erwerbstätige auf sein Konto Geld für seine spätere Pension anspart. Vielmehr bleibt es beim Umlageverfahren: Wie bisher werden die geleisteten Beträge im Rahmen des Generationenvertrages für die Deckung der laufenden Pensionen verwendet, dafür erwirbt jeder Beitragszahler das Recht, seinerseits nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben eine Pension von den Jüngeren zu bekommen.

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