Die eingeklagte Ehre des Emil K.

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Montag dieser Woche wurde Emil Karg geboren. Kurz davor hat er - vertreten durch einen Kurator - die Republik Österreich geklagt Über den Kampf eines Vorarlberger Paares für die Menschenwürde ihres behinderten Sohnes.

Es ist Montag, der 4. August, als um 14 Uhr 31 die Meldung an die Medien geht: "In der Nacht auf heute ist Emil Karg am Landeskrankenhaus Feldkirch auf die Welt gekommen. Die Entbindung mit Kaiserschnitt verlief ohne Komplikationen, das Geburtsgewicht betrug 3180 Gramm, Mutter und Sohn sind den Umständen entsprechend wohlauf." In den kommenden Tagen, heißt es weiter in der Aussendung des Landeskrankenhauses Feldkirch, würden Fachärzte versuchen, die Fehlbildung von Emils Wirbelsäule bestmöglich zu korrigieren. Im Übrigen bittet man um Respekt für die Privatsphäre der jungen Familie.

Emil gegen Österreich

Selten noch war in Österreich das öffentliche Interesse an einer Geburt so groß wie bei Emil Karg. Kein Wunder, ist der kleine Vorarlberger mit der Diagnose Spina bifida (umgangssprachlich "offener Rücken", siehe Kasten) doch ein rechtlicher Pionier: Erstmals hat mit ihm ein noch ungeborenes Kind die Republik Österreich wegen Verletzung seiner Ehre und Menschenwürde geklagt.

Unmittelbarer Auslöser ist ein umstrittenes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 11. Dezember 2007: Den Eltern eines Kindes, das mit Fehlbildung der Wirbelsäule, einem "Wasserkopf" und Klumpfüßen zur Welt gekommen war, wurde Schadenersatz für den gesamten Unterhalt ihres Kindes zugesprochen. Die Fehlbildung war bei der Untersuchung der Mutter in einem Kärntner Spital übersehen worden. Hätten sie das Ausmaß der Behinderung ihres Kindes gewusst, meinten die Eltern, so hätten sie die Schwangerschaft abbrechen lassen. Die Höchstrichter gaben ihnen Recht - und verurteilten die Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft nicht nur zur Zahlung des Mehrbedarfs, der sich aus der Behinderung ergibt, sondern zum Ersatz des gesamten Unterhalts.

Als das Urteil im März 2008 bekannt wurde, war die Empörung groß. Das Höchstgericht betrachte dieses "Kind als Schaden", wurde kritisiert. Auch Sabine und Andreas Karg, die gerade ein behindertes Kind erwarteten, wurden aufgerüttelt. Ähnlich wie das Kärntner Kind litt auch ihr Sohn an Spina bifida - einer Fehlbildung, die nach Paragraph 97, Absatz 1, Ziffer 2, Strafgesetzbuch einen straffreien Schwangerschaftsabbruch theoretisch bis zur Geburt erlaubt ("embryopathische Indikation"). Im Fall von Emil wurde die Fehlbildung freilich bei der Pränataluntersuchung erkannt. "Die Diagnose war für uns natürlich ein Schock", erzählt Andreas Karg im Furche-Gespräch. "Wir haben dann aber relativ schnell Kraft geschöpft und uns informiert." Binnen einer Woche traf das Paar, das bereits eine gesunde Tochter hat, vier ebenfalls von Spina bifida betroffene Familien. "Diese Erfahrungen waren sehr wichtig, um die Angst vor dem Unbekannten zu verlieren", erinnert sich Andreas Karg. Am Ende entschieden sich die Kargs, die Herausforderung anzunehmen.

Für ihren Arzt und Leiter der Gynäkologie am Landeskrankenhaus Feldkirch, Peter Schwärzler, eine allzu seltene Entscheidung. "Neun von zehn Eltern sprechen sich für den Schwangerschaftsabbruch aus, sollte ihr Kind mit einer Behinderung zur Welt kommen", sagt der Mediziner, der selbst im Jahr 2000 den ersten Ärzte-Kurs zur Messung der Nackentransparenz und damit zum "Aufspüren" des Down-Syndroms in Österreich durchgeführt hat. "Ich mache keinen Hehl daraus, dass mich diese Entwicklung beschäftigt."

Kind als "Totalschaden"?

Das Grundübel sieht Schwärzler in der fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz von ungeborenen Menschen mit Behinderung. Das umstrittene OGH-Urteil scheint ins düstere Bild zu passen. Sollte ein behindertes Kind wie Emil allen Ernstes ein menschlicher "Totalschaden" sein? Unterstützt von Schwärzler wollten es die Kargs wissen: Auf ihre Initiative wurde vom Bezirksgericht Bregenz ein "Kurator" für den ungeborenen Emil bestellt - in Person des Dornbirner Rechtsanwalts Paul Sutterlüty. Dieser brachte eine Feststellungsklage gegen die Republik Österreich ein - die freilich noch vom Pflegschaftsgericht geprüft werden musste. Drei Tage vor der Geburt kam schließlich das Placet. "Wir wollen erreichen, dass das Gericht feststellt, dass Emil durch das Schadenersatzrecht in seiner Ehre und Menschenwürde verletzt ist", erklärt der Jurist Sutterlüty. Den Eltern selbst geht es weder um Geld noch um mediale Aufmerksamkeit für sich selbst noch um die Abschaffung der Fristenregelung oder der "embryopathischen Indikation". "In einer so schwierigen Situation gibt es nur individuelle Entscheidungen, die alle Eltern für sich treffen müssen", sagt Andreas Karg. Worum es ihnen geht, ist die Würde von Menschen mit Behinderung.

Konkretes Ziel ist eine Änderung des Schadenersatzrechts - und eventuell die Einrichtung eines solidarischen Unterstützungsfonds. Eltern eines behinderten Kindes sollten nicht mehr den Weg einer Schadenersatzklage beschreiten müssen, um eine Unterstützung für ihren Mehraufwand zu erhalten. "Der Weg vor Gericht ist ein Mittel, die politische Diskussion in Gang zu bringen", so Sutterlüty.

Tatsächlich war das Echo auf die Klage des kleinen Emil groß: Eltern, Ärzte, kirchliche Institutionen und Verbände meldeten sich bei den Kargs, um sie ihrer Unterstützung zu versichern. Ein von der Vorarlberger VP-Sozialsprecherin Gabriele Nussbaumer eingebrachter Initiativantrag an den Vorarlberger Landtag, beim Bund bezüglich einer Gesetzesänderung zu intervenieren, wurde von allen Fraktionen unterstützt. Auf Bundesebene kamen positive Rückmeldungen von FP-Justizsprecher Peter Fichtenbauer, der bereits im Jahr 2006 einen parlamentarischen Initiativantrag zum Thema "wrongful birth" (unerwünschte Geburt) eingebracht hatte, sowie von VP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg. Dieser geht freilich noch weiter und fordert wie die Grüne Behindertensprecherin Theresia Haidlmayr die Abschaffung der "embryopathischen Indikation".

Kritisch - und solidarisch mit den Kargs - zeigt sich auch die "Aktion Leben Österreich", die im Rahmen einer Bürgerinitiative "für ein kinder- und elternfreundliches Österreich" wirbt. Es widerspreche der Menschenwürde, wenn die Geburt eines behinderten Kindes als Schadensfall bezeichnet werde. Schadenersatz solle es nur dann geben, wenn "durch eine ärztliche Fehlleistung eine Behinderung herbeigeführt oder verschlimmert oder deren Heilung oder Linderung nicht erreicht" werde. Ein unterlassener Schwangerschaftsabbruch könne hingegen kein Grund für einen Schadenersatzanspruch sein.

Kein Freibrief für Ärzte

Was aber, wenn ein Arzt Emils "Spina bifida" übersehen hätte, wenn es also nicht zu einem geplanten Kaiserschnitt samt neurochirurgischer Versorgung gekommen wäre, sondern zu einer Spontangeburt mit schweren Folgeschäden? "Uns geht es mit der Fondslösung sicher nicht um einen Freibrief der Ärzte für Fehler", meint Paul Sutterlüty. "Wenn die Ursache für einen Mehraufwand ärztliche Fehlleistungen sind, dann soll der Staat eben bei den Medizinern regressieren."

Ob Fonds oder eine andere Lösung: Mit der am Landesgericht Feldkirch eingebrachten Feststellungsklage soll der Druck auf die Politik steigen, tätig zu werden. Und man werde nicht locker lassen, verspricht Sutterlüty, das juristische Sprachrohr des Emil Karg: "Wenn nötig, gehen wir bis zum OGH."

Infos unter www.aktionleben.at

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