Die Zusatzrente für Flexible

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Ab 1. Jänner 2000 wird ein Investmentfonds zur Altersvorsorge steuerlich gefördert. Dazu der Treasury-Direktor der BAWAG, Thomas Hackl.

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Ab 1. Jänner 2000 wird ein Investmentfonds zur Altersvorsorge steuerlich gefördert. Dazu der Treasury-Direktor der BAWAG, Thomas Hackl.

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die Furche: Im Nationalratswahlkampf wurde von manchem Politiker zwar beteuert, daß die Pensionen gesichert seien, doch so richtig glaubt das in Österreich wohl niemand mehr. Wie sehen Sie diese Unsicherheit über die Zukunft des Pensionssystems?

Thomas Hackl: Ich kann mich nur an den Aussagen des Finanzministeriums orientieren. Dort heißt es, daß die staatlichen Pensionsleistungen weit über das Jahr 2020 hinaus gesichert und finanzierbar sind.

Es ist aber trotzdem vernünftig, eine private Pensionsvorsorge für ein späteres zusätzliches Einkommen zur staatlichen Pension vorzunehmen. Mit der steuerlichen Unterstützung der Pensionsinvestmentfonds wird die private Vorsorge ja nunmehr ab 1. Jänner 2000 auch von staatlicher Seite gefördert.

die Furche: Wie hoch ist diese staatliche Förderung?

Hackl: Derzeit 652 Schilling oder 4,5 Prozent von der jährlichen Einzahlung in Höhe von rund 13.760 Schilling oder 1.000 Euro. Einzahlungen, die über diesen Betrag hinausgehen, sind möglich, dafür gibt es jedoch keinen staatlichen Zuschuß. Jedoch sind sämtliche Einkünfte aus einer Veranlagung in einen Pensionsinvestmentfonds - und das ist ein ganz wesentlicher Vorteil - im Fonds selbst sowohl von der Kapitalertragsteuer, als auch der Spekulationsertragsteuer befreit.

die Furche: Was hat der Anleger davon?

Hackl: Für den Anleger ist wesentlich, daß das Vermehren des Depotvermögens ohne Steuerabzüge erfolgt. Wenn Sie in einem normalen Fonds veranlagen, haben Sie sowohl die Kapitalertragsteuer und die Spekulationsertragsteuer. Das haben Sie in einem Pensionsinvestmentfonds nicht. Das bringt natürlich wesentlich mehr an Nettoertrag plus die staatliche Förderung.

die Furche: Unter welchen Voraussetzungen, zum Beispiel Bindungsfristen?

Hackl: Es gibt keine gesetzlich festgelegten Bindungsfristen, doch als Untergrenze sollten zumindestens zehn Jahre eingehalten werden, schon wegen des Aktienanteils.

die Furche: Kann nach Ablauf der empfohlenen Bindungsfrist über das angesparte Kapital verfügt werden?

Hackl: Die Summe der in einen Pensionsinvestmentfonds eingezahlten Beträge, einschließlich der erzielten Rendite, werden erst mit Antritt der Pension frei. Das ist die Voraussetzung für die staatliche Förderung.

die Furche: Reichen die steuerlichen Begünstigung Ihrer Meinung nach aus, um den Gedanken der private Altersvorsorge massiv zu fördern?

Hackl: Ob es genug ist, wird sich in der nächsten Zeit erst zeigen. Ich glaube durchaus, daß es eine wesentliche Verbesserung gegenüber der historischen Regelung darstellt. Es ist somit wesentlich attraktiver, in einen Pensionsinvestmentfonds als in einem normalen Wertpapierfonds zu veranlagen.

die Furche: Wie läuft so eine Veranlagung in einen Pensionsinvestmentfonds in der Praxis ab?

Hackl: Für solche Fonds gibt es spezielle gesetzliche Regelungen mit - Obergrenzen für bestimmte Veranlagungsprodukte, das heißt Obergrenze für Aktien, Obergrenze zum Beispiel für Derivate wie Futures, Options, - er darf kein hochspekulativer Fonds sein, - er muß täglich eine Preisermittlung sichern und auch entsprechend geprüft sein.

In so einen Fonds können Sie kleine - sinnvollerweise monatliche Beträge - einzahlen.

Nach Ablauf der Veranlagung, das ist der Eintritt in die Pension, hat man dann die Möglichkeit, die freiwerdenden Mittel - die Gesamtsumme aus Ansparsumme und Rendite beziehungsweise Performance - in eine Versicherungslösung einzubringen, die mir beispielsweise eine monatliche Rente sichert. Oder man kann - diese Möglichkeit gibt es auch - den Betrag vorerst einmal stehenlassen, weil vielleicht das Geld erst später gebraucht wird. Es besteht auch die Möglichkeit, die Summe einem nahen Angehörigen zu vererben.

Der Anleger kann hier sehr flexibel sein. Die Art und Weise, wie er letztendlich zu der Zusatzrente kommt, muß er allerdings selbst bestimmen.

die Furche: Nehmen wir an, die Österreicher stürmen die Pensionsinvestmentfonds beziehungsweise investieren massiv in ihre private Vorsorge. Was bedeutet das für die Volkswirtschaft? Wer wesentliche Teile seines Einkommens langfristig bindet, konsumiert weniger ...

Hackl: Ich glaube nicht, daß sich das nachhaltig auswirken wird. Es könnte allerdings zu einer Verschiebung der Sparformen kommen.

die Furche: Sie haben eine Menge Vorteile einer Veranlagung in einen Pensionsinvestmentfonds aufgezählt. So ganz überzeugend klingt das aber noch nicht ...

Hackl: Bei welcher anderen Veranlagung haben Sie Steuerbegünstigung?

Bei welcher anderen Veranlagung, mit Ausnahme des Bausparens, haben Sie die staatliche Förderung?

Bei welcher anderen Veranlagung - und das gilt sicher auch für die Lebensversicherung - haben Sie die Flexibilität? Zudem ist bei der Lebensversicherung im Vorfeld eine Versicherungssteuer zu zahlen. All das gibt es beim Pensionsinvestmentfonds nicht. Und bei welcher anderen Veranlagung - da schließe ich auch wieder die Versicherung ein - haben Sie die Transparenz, was in der Veranlagung dann tatsächlich erfolgt?

Außerdem gibt es vierteljährliche Rechenschaftsberichte. Sie haben tägliche Preisfeststellungen, täglich können die Wertentwicklung verfolgt werden. Das alles gibt es bei der Lebensversicherung nicht.

die Furche: Wer garantiert, daß all diese Vorgaben erfüllt werden?

Hackl: Es gibt im Rahmen des Investmentfondsgesetz eine spezielle Regelung für den Pensionsinvestmentfonds. Außerdem erfolgt die Preisermittlung über die Kontrollbank sowie die tägliche Veröffentlichung.

In weiterer Folge muß der Rechenschaftsbericht seitens des Investmentfonds gemacht werden, und das Investmentfondsgesetz schreibt eine jährliche Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsfprüfer vor.

die Furche: Wer garantiert, daß das welweite Finanzsystem die nächsten Jahrzehnte ohne Crash überdauert?

Hackl: Das kann niemand, vor allem wenn von Zeiträumen von 50, 60 Jahren gesprochen wird. Es geht aber im Normalfall um Zeiträume von zehn, 20 Jahren. 30 Jahre bei Lebensversicherungen sind etwas völlig normales. Auch die Anspardauer im Sparbuchbereich ist durchaus eine längerfristige und auch im Anleihenbereich sind zehn bis fünfzehnjährige Fälligkeiten üblich. So gesehen ist auch eine längerfristige Veranlagung in einem Pensionsinvestmentfonds nichts Außergewöhnliches.

die Furche: Haben sich Pensionsinvestmentfonds in anderen Ländern als Vorsorgeinstrument bereits bewährt?

Hackl: Die private Pensionsvorsorge durch Fonds kommt aus den USA. Dort ist sie das Primärinstrumentarium neben einer relativ niedrigen staatlichen und nur teilweise vorhandenen betrieblichen Altersvorsorge.

In Großbritannien sind Pensionsinvestmentfonds auch üblich, ebenso in Holland und in Skandinavien. In Österreich sind Pensionsinvestmentfonds durch den staatliche Zuschuß besonders attraktiv. In anderen Ländern gibt es diese Form der staatlichen Förderung nicht.

Das Gespräch führte Irmgard Inführ.

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