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Die E-Card soll nicht nur den Krankenschein ersetzen: Sie ist auch der Schlüssel zur "Elektronischen Gesundheitsakte" (ELGA), die jeden Patienten lebenslang begleiten wird. Die nötige Datensicherheit soll das neue Gesundheitstelematikgesetz gewähren.

Er heißt Kornfeind, Milan Kornfeind. Ein Name, den man sich merken muss: Immerhin wird der Praktische Arzt von Trausdorf im Burgenland der erste sein, in dessen Praxis am 13. Dezember die seit Jahren heiß ersehnte E-Card, der elektronische Krankenscheinersatz, Einzug hält. Besondere Nervosität ist bei dem innovativen Allgemeinmediziner nicht angesagt: Immerhin hat er bereits vor zehn Jahren an einem Feldversuch mit einer Chipkarte teilgenommen.

Nun tut sich Kornfeind also abermals als Pionier hervor: Am 11. Dezember wird er das Karten-Lesegerät installiert bekommen, seine rund 2.500 Stammpatienten in Trausdorf und Oslip werden ab 13. die Chipkarte erhalten. Freilich handelt es sich dabei nur um "provisorische E-Cards", die bis Ende Jänner limitiert sein werden. Die Original-E-Cards werden erst im Anschluss an ihn - und rund 80 weitere Ärzte in den Bezirken Eisenstadt und Neusiedl am See - verschickt.

Vollbetrieb Weihnachten '05

Was im Burgenland auf Herz und Nieren geprüft wird, soll ab Mai 2005 österreichweit getestet werden. Noch vor Weihnachten des gleichen Jahres sollen alle rund acht Millionen Versicherten ihre eigene Gesundheitskarte haben, erklärte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (VP). Die Anschaffungskosten für die Geräte in der Höhe von rund 9,6 Millionen Euro übernimmt der Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Dazu kommt ein Zuschuss zum Betrieb in der Höhe von drei Millionen, der bis 2008 in drei Tranchen ausgeschüttet wird. Für die laufenden Kosten müssen die Ärzte hingegen selbst aufkommen. Pro Ordination rechnet man mit 32 bis 33 Euro monatlich.

Das digitale Wunderding von der Größe einer Bankomatkarte wird freilich mehr können als der altbekannte Krankenschein: Die E-Card soll nicht nur den Arzt darüber informieren, ob der Patient versichert ist, sondern auch mit Zusatzfunktionen - etwa Signaturanwendungen im Rahmen des E-Government - ausgestattet sein. Darüber hinaus ersetzt die E-Card auch den Auslandskrankenschein nach EU-Standard: Durch die europäische Krankenversicherungskarte, die auf der Rückseite der E-Card angebracht ist, können alle Versicherten nicht nur in Österreich, sondern auch im europäischen Ausland ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Auch das komplizierte Prozedere bei der Verschreibung chefarztpflichtiger Medikamente soll sich mit dem Einsatz der E-Card vereinfachen: So soll die Genehmigung über das neue Arzneimittelbewilligungsservice ABS direkt von den Ärzten eingeholt werden, die zu diesem Zweck die E-Card-Infrastruktur benützen können. Von Jänner 2005 bis zur Einführung der Karte werden die Patientinnen und Patienten vom Gang zum Chefarzt befreit.

Die Visionen gehen freilich viel weiter: Langfristig sollen auch "normale" Rezepte, Befunde, Arztbriefe und Laborberichte über den Weg eines (gesicherten) E-Mails oder des Internets ausgetauscht werden.

Insgesamt ist die E-Card der Schlüssel für die elektronische Gesundheitsakte, kurz ELGA, die den Menschen hinsichtlich seiner gesundheitsbezogenen Informationen ein Leben lang begleiten soll. Die bessere Vernetzung der Daten soll in Zukunft beispielsweise Doppelbefundungen hinfällig machen. "Langfristig werden dadurch Kosten eingespart", ist die Gesundheitsministerin überzeugt. Zudem könne der Arzt durch die elektronische Gesundheitsakte den Gesundheitsverlauf der Patientinnen und Patienten besser verfolgen.

Um die nötige Datensicherheit zu gewährleisten, wurde in das geplante Gesundheitsreformgsetz auch ein Gesundheitstelematikgesetz gepackt. Das Gesetz ist freilich brisant: Schließlich soll es den Datenaustausch zwischen Gesundheitsanbietern regeln, in dessen Rahmen auch Informationen über geistige Verfassung, Struktur und Zustand des Körpers sowie über "gesundheitsrelevante Lebensgewohnheiten" gesammelt werden.

"Gläserner" Patient?

Prompt entzündete sich Kritik: So attackierte der geschäftsführende SP-Klubchef Josef Cap die Regierungsvorlage, weil sie "den gläsernen Österreicher" zum Ziel habe. Es sei nicht garantiert, dass der Patient einer Weitergabe persönlicher Daten zustimmen müsse.

Im Gesundheitsministerium kann man diese Kritik nicht nachvollziehen: In Wahrheit lege das Gesundheitstelematikgesetz nur zusätzliche Sicherheitsmerkmale wie Signaturen, Verschlüsselungen und Partnererkennung - also die Identifikation des Gesprächspartners - fest. Das alles baue auf den bestehenden Regelungen des Datenschutzrechtes auf, so das Ministerium.

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