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Ein ambitioniertes Paket

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Nach jahrelangen Verhandlungen ist es Verkehrsminister Caspar Einem gelungen, das Straßenverkehrssicherheitspaket in den Nationalrat zu bringen. Das Paket besteht aus verschärften Alkohol-bestimmungen, einem neuen Führerscheingesetz mit dem Ziel der Einführung eines Führerscheinregisters sowie einer objektivierten Prüfung von neuen Berechtigungen sowie diversen neuen verkehrssicherheitsver-bessernden Begeln für Iniineskater, Fahrradverkehr und bei Omnibussen. Desweiteren wird die Kfz-Zulassung kostenvermindernd privatisiert.

Das Führerscheinrecht wird in Hinkunft EU-konform in einem eigenen Gesetz geregelt werden. Durch einen einheitlichen EU-Führerschein wird ein Umschreiben des Führerscheins innerhalb der EU (zum Beispiel bei Übersiedlungen) nicht mehr notwendig sein. Unter sehr eingeschränkten Bedingungen (Bestätigung der Ausbildungsstätte) wird Motorradfahren bereits mit 15 Jahren erlaubt werden. Die Autolenkerausbildung kann bereits mit 16 Jahren in familiärer Begleitung beginnen, ab 17

Jahren istdann ein Führerschein (gültig nur für Österreich - Höchstgeschwindigkeit 80 bis 100 km/h, striktes Alkoholverbot) möglich. Internationale Erfahrungen mit dieser Führerscheinausbildung haben gezeigt, daß damit das Gefahrenrisiko stark gesenkt werden kann.

Äußerst ambitioniert ist das Verkehrssicherheitsgesetzpaket im Bereich Alkohol. So wird eine 0,1-Promillegrenze für die Berufskraftfahrer und Mopedlenker eingeführt. Alkohollenker mit mehr als 1,2 Promille müßten in Hinkunft mit einem verschärften Führerscheinentzug von mindestens drei Monaten rechnen. Alkoholisierte Lenker können in Hinkunft auch durch das Anbringen von Badklammern an der Weiterfahrt behindert werden.

Das Verkehrssicherheitspaket ist jetzt bereits weitreichend. Von SPÖ-Seite wird aber auf die Einführung ei -ner 0,5-Promillegrenze massiv gedrängt werden. Nach einer Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit steigt die Unfallwahrscheinlichkeit bei einem Blutalkoholspiegel von 0,5 Promille ohnehin auf das Zweifache. Gleichzeitig können durch eine Senkung der Promillegrenze auf 0,5 Promille jährlich rund 50 Verkehrstote und 150 Verletzte vermieden werden.

Positiv wird von der SPÖ auch die Einführung des Punkteführerscheins nach den Erfahrungen in der Bundesrepublik Deutschland gesehen. Dabei werden insbesondere für Schnellfahrer und andere gefährliche Verkehrsteilnehmer Strafpunkte vergeben. Wer acht Schlechtpunkte gesammelt hat, muß Trainingsfahrten absolvieren, bei zwölf Punkten wird der Führerschein für zehn Monate entzogen. Ordentlichen Verkehrsteilnehmern mit gelegentlichen Überschreitungen droht keine Verschlechterung, da periodisch Punkte gelöscht werden. Die verkehrspsychologische Bedeutung des Punkteführerscheins liegt aber darin, daß bereits Lenker mit wenigen Punkten ein zu mehr Verkehrssicherheit verändertes Verhalten zeigen.

Beides, Punkteführerschein wie Absenkung der Promillegrenze auf das international in Westeuropa übliche Niveau von 0,5 Promille bleiben daher unverzichtbare Forderungen der SPÖ-Verkehrspolitik.

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