Ein großes "Randgruppenproblem"

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Der Verdrängungswettbewerb am Arbeitsmarkt trifft behinderte Menschen besonders hart.

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Der Verdrängungswettbewerb am Arbeitsmarkt trifft behinderte Menschen besonders hart.

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Der Verdrängungswettbewerb am Arbeitsmarkt trifft Menschen mit körperlichem, geistigem und seelischem Handicap derzeit besonders hart. Rund 37.000 Behinderte waren im Vorjahr ohne Arbeit, Vorurteile und Gesetzestücken erschweren die Jobsuche.

Behindertenarbeitslosigkeit ein "Randgruppenproblem"? Mitnichten. "Es kann überall etwas passieren auf der Straße, am Arbeitsplatz.", stellt Herbert Fritz, Geschäftsstellenleiter des Arbeitsmarktservice (AMS) "Berufliche Rehabilitation Wien", nüchtern fest. "Wir können eine Krankheit bekommen, und ohne etwas dafür zu können, sind wir nach dieser Phase genauso angewiesen, daß man uns offen und als volle ArbeitnehmerInnen akzeptiert."

Theoretisch dürfte es gar keine Arbeitslosigkeit unter Behinderten geben. Denn das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) verpflichtet Unternehmen dazu, auf je 25 Arbeitnehmer einen "begünstigten" Behinderten einzustellen. Als solcher gilt, wessen Erwerbsfähigkeit aus welchen Gründen auch immer um mindestens 50 Prozent gemindert ist.

Wird die Pflichtzahl nicht erfüllt, hat der Arbeitgeber eine Ausgleichstaxe zu entrichten. Diese beträgt gegenwärtig 2.010 Schilling. In der Praxis macht rund die Hälfte aller Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch, um sich ihrer Einstellungspflicht zu entledigen.

Auch der Öffentliche Dienst ist säumig. So erfüllte die Stadt Wien 1994 (neuere Daten liegen nicht vor) ihre Einstellungspflicht nur zu 72,3 Prozent. Daß es auch anders geht, zeigt zum Beispiel das Land Oberösterreich, das seine Quote "übererfüllt".

Vor allem aber wird eine Schutzbestimmung des BEinstG zum Bumerang für Betroffene. Behinderte Arbeitnehmer mit "Feststellungsbescheid" (des Grades der Behinderung) genießen einen erweiterten Kündigungsschutz. "Die wird man nicht mehr los", denken sich wohl nicht wenige Unternehmer, die lieber das Pönale entrichten, als einen "Begünstigten" einzustellen. "Der Kündigungsschutz ist ein absolutes Hindernis für arbeitssuchende junge Behinderte", meint auch Martin Ladstätter vom Wiener Behindertenberatungszentrum BIZEPS. Er regt an, den Kündigungsschutz als Bestandsschutz für jene zu belassen, die bereits Arbeit haben. Für Neueingestellte sollte er jedoch nicht wirksam werden.

Das BEinstG ist gegenwärtig zu Diskussion gestellt. Ein 1997 zur Begutachtung ausgesandter Ministerialentwurf, der keinen Konsens fand, sah insbesondere das Wegfallen von Ausnahmen der Beschäftigungspflicht für Gebietskörperschaften (gegenwärtig gilt für sie ein "Rabatt") und bestimmte Wirtschaftszweige vor, die eine geringere "Behindertenquote" erfüllen müssen. Nicht vorgesehen war in dem Entwurf eine Erhöhung der Ausgleichstaxe. Gerade dies aber ist für Interessensvertreter der einzig wirksame (Zwangs-)Anreiz, um Unternehmer dazu zu bewegen, Behinderte einzustellen.

BIZEPS fordert daher eine Anhebung der Pönale auf den "branchenüblichen Durchschnittslohn". Die "Strafe" müsse dem Unternehmer "richtig weh tun". Bis jetzt sei sie ein "besseres Trinkgeld". Solche Vorschläge sind naturgemäß "grauslich für die Unternehmer" so ein Wirtschaftskammer-Vertreter in einem Zeitungsinterview.

Für das Land Wien ist dagegen schon der relativ zahnlose Ministerialentwurf zu weitreichend. Die geplante Novellierung würde zu einer "finanziellen Mehrbelastung in der Höhe von zirka 18 bis 20 Millionen Schilling infolge erhöhter Ausgleichstaxen führen", geht aus einer Stellungnahme hervor. "Im Klartext heißt das, daß die Stadt gar nicht mehr Behinderte einstellen will", kommentiert BIZEPS lapidar.

Die Wortmeldungen um die Novellierung des BEinstG werden wohl noch länger in unregelmäßigen Abständen durch die Tageszeitungen geistern. Die Argumente sind bekannt: eine drastische Erhöhung der Ausgleichstaxe einerseits, eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Begünstigte andererseits.

Für arbeitssuchende Behinderte ändert sich indes wenig. Sie haben mit oder ohne Gesetz gegen eine ganze Reihe von Vorurteilen anzukämpfen. "Primär wird immer wieder unterstellt, daß die Leistung nicht erbracht wird", so Herbert Fritz vom AMS. Auch werde oft ein "Mangel an Qualifizierung vorgegeben". Häufig bekommt er auch zu hören, daß "die Leute nicht flexibel genug seien, sich am Arbeitsplatz einzugliedern". Schließlich gebe es nicht selten auch Vorurteile der Kollegenschaft, die es ablehne, mit einem Behinderten zusammenzuarbeiten. "Es gibt Pauschalmeinungen, die sitzen sehr tief", resümiert er. Neben der berufsbezogenen Förderung von Behinderten (siehe Kasten) ist daher für das AMS "Berufliche Rehabilitation" vor allem die Aufklärungsarbeit sehr wichtig. "Wenn man an die Person herankommt, die die Entscheidung treffen kann, eine behinderte Person einzustellen, kann man etwas bewirken", berichtet Herbert Fritz aus Erfahrung. "Die Gesellschaft ist verpflichtet, behinderte Menschen zu akzeptieren", versucht er zu vermitteln. Denn "wer weiß schon, ob er nicht morgen in der selben Situation ist?" Daß dieser Bewußtseinswandel bei den Unternehmern per Gesetz "geweckt" werden kann, darf bezweifelt werden. "Wenn jemand keine Behinderten einstellen will, zahlt er auch 10.000 Schilling", meint Fritz wohl nicht ganz zu Unrecht.

Information Neustart trotz Handicap Drei Berufsfindungszentren in Österreich, helfen Menschen mit körperlichem und/oder seelischen Einschränkungen, sich erwerbsmäßig neu zu orientieren. Ein modulares Bildungssystem soll ein für jeden Teilnehmer maßgeschneidertes Konzept gewährleisten. Es sieht neben "beruflicher Orientierung" und "Training" auch die Möglichkeit eines Lehrabschlusses vor. Außerdem können Teil- und Zusatzqualifikationen erworben werden.

Nähere Informationen bei: * Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum Linz, Grillparzerstraße 50, 4021 Linz, Tel: 0732/69 22-0 * Berufsfindungszentrum Wien, Geiselbergstraße 26-32, 1110 Wien, Tel: 01/740 22 555 * Berufsfindungszentrum Steiermark, Am Sagacker 3, 8605 Kapfenberg, Tel: 03862/255 53

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