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Schadenersatz sprach der Oberste Gerichtshof (OGH) den Eltern eines behindert geborenen Kindes in einem Urteil zu, das Anfang Juli publik wurde. Im Spital hatte man die Behinderung des Ungeborenen nicht erkannt, die Mutter brachte das Kind daher zur Welt und trieb nicht ab.

Ein gravierendes Urteil, das leider allzu schnell ad acta gelegt wurde. Die meisten Kommentare hatten die verheerenden Folgen für die Einstellung Behinderten gegenüber hervorgehoben. In Zukunft würden Ärzte wohl präventiv vorgeburtliche Schäden diagnostizieren. Sicher ist sicher. Behindert zur Welt zu kommen, wird so im allgemeinen Bewußtsein noch mehr zur Panne, die nicht passieren darf. Das oberstgerichtliche Urteil - es folgt ähnlichen Entscheidungen in Deutschland und den USA - wird diese Einstellung verstärken (siehe Kommentar Furche 28/1999).

Die Tragweite des "Rechtsspruchs" reicht aber weiter. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung sei noch einmal darauf zurückgekommen. Erstmals wird nämlich Abtreibung von einem Gericht implizit zu einem Recht erklärt - obwohl das Strafgesetz klarstellt, daß es sich um ein Vergehen handelt. Man lese § 96 nach. In klar umschriebenen Fällen verzichtet der Gesetzgeber auf die Bestrafung des Delikts. Unter anderem, wenn "eine ernste Gefahr besteht, daß das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde ..." (§ 97).

Man beachte: Die Tat bleibt ein Delikt. Es unterbleibt nur die Bestrafung. Was besagt nun aber die OGH-Entscheidung? Daß Ärzte, die durch ihre Fehldiagnose das Begehen eines (straflosen) Vergehens verhinderten, für diese lebensrettende Tat zur Kassa gebeten werden! Verrückt - entspricht aber der Logik der Abtreibungspraxis. Wer weiß denn heute noch, daß Abtreiben kein Recht der Frau, sondern ein Delikt ist? Und nun hat auch ein Gericht diese Sichtweise sanktioniert.

Etwas Gutes hat der Spruch aber: Er entlarvt das Gerede von "niemand will, daß abgetrieben wird" als Heuchelei. Im konkreten Fall des behinderten Kindes (was mag es wohl fühlen, wenn ihm die Tragweite des Urteils einmal bewußt wird?) wäre die Abtreibung scheinbar doch die bessere Lösung gewesen. Sonst hätte man ja den Ärzten zur Lebensrettung gratulieren müssen, statt sie zu Zahlungen für die Folgen eines verhinderten Vergehens zu verdonnern.

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