Ein zwiespältiges Phänomen

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In seinen Anfängen wehrte sich das Christentum dagegen, als Blasphemie zu gelten. Auch heute ist "Gotteslästerung“ keineswegs eine klare Sache.

Seit seiner Begegnung mit einer heidnisch geprägten Kultur rief der biblische Monotheismus Gegenreaktionen hervor, die ihn wie ein Schatten begleiteten. Die Geschichte der jüdisch-christlichen Religion ist auch eine Geschichte der Auseinandersetzung mit den Phänomenen der Gotteslästerung, des Frevels und als sakrilegisch empfundener Angriffe. Darüber gerät leicht in Vergessenheit, dass der christliche Glaube in dem historischen Umfeld, dem er entstammt und in das hinein er sich ausbreitete, ursprünglich selbst als Blasphemie empfunden wurde.

Der Anspruch Jesu, durch seine Predigt des Reiches Gottes, in seinen Wundertaten und Gleichnissen, vor allem aber durch seine Infragestellung des jüdischen Gesetzes und das neue Ethos der Bergpredigt den Willen seines Vaters in unüberbietbarer Weise auszulegen, kam in den Augen frommer Juden einem unerhörten Frevel gleich. Die Krankenheilungen am Sabbat und die von Jesus beanspruchte Vollmacht, Sünden zu vergeben, weisen in die gleiche Richtung. Sein vertrauter Umgang mit Gott, der im Gebrauch der familiären Anrede "Abba“ sichtbar wird, verletzt die jüdische Vorschrift, den Gottesnamen nicht auszusprechen.

Aus jüdischer Sicht konnte ein solcher Religionsfrevel nur mit der Kapitalstrafe in ihrer schändlichsten Form, dem Tod am Kreuz geahndet werden. Auf die Feststellung des Hohepriesters nach dem Verhör Jesu: "Er hat Gott gelästert!“, antwortet der Hohe Rat: "Er ist schuldig und muss sterben“ (Mt 26,65f). Die literarische und theologische Stilisierung durch den Evangelisten setzt als zeitgenössischen Hintergrund voraus, dass "von den Juden das christliche Bekenntnis zu Jesus als dem Messias und Gottessohn als gotteslästerlich empfunden wurde“ (Jochen Gnilka). Durch die Inanspruchnahme des Messiastitels und der Gottessohnwürde überführt Jesus sich selbst.

Im griechisch-römischen Kulturraum

In ähnlicher Weise zog das Christentum im hellenistischen Kulturraum den Vorwurf der Blasphemie auf sich. Hier waren es insbesondere die Glaubensgeheimnisse der Trinität, der Menschwerdung Gottes und des Kreuzestodes Christi, die der griechischen Gottesverehrung als anstößig erschienen. In seiner ersten Apologie weist Justin der Märtyrer († 165) die Unterstellung der Gottlosigkeit mit dem Argument zurück, dass auch die Christen den Schöpfer des Alls verehren und ihm in Gebet und Danksagung (gemeint ist die Feier der Eucharistie) lobpreisen.

Gegen den Vorwurf, die Christen verweigerten die Schlacht-, Trank- und Räucheropfer, setzt er sich durch eine indirekte Umkehr des Blasphemie-Vorwurfs zur Wehr: Tatsächlich ist es frevelhaft, die Nahrung, die Gott zum Wohle des Menschen geschaffen hat, im Feuer zu vernichten, statt sie den Armen und Bedürftigen zukommen zu lassen.

Zur Zeit des Mittelplatonismus, in der das griechische Denken die Transzendenz Gottes immer stärker betonte, musste auch der Glaube an die zweite göttliche Person und ihre Fleischwerdung als frevlerische Infragestellung der Geistigkeit und Überweltlichkeit des Göttlichen empfunden werden.

Im römischen Raum waren es mehr die praktischen Konsequenzen der Verweigerung des Augustus-Kultes, durch die sich die Anhänger des neuen Glaubens dem Verdacht der Gotteslästerung aussetzten. Der im römischen Denken geschulte Rechtsanwalt Tertullian (160-220) antwortet auf diese Anschuldigung, indem er abermals den Spieß umdreht: In Wahrheit wird Gott nicht durch seine christlichen Verehrer, sondern durch den heidnischen Staatskult gelästert! Anstelle äußerer Opfergaben, die in den Augen des Herrn ein Gräuel sind, bringen ihm die Christen, indem sie für ihre Lehre in den Tod gehen, ein vollkommenes und kostbares Opfer dar. Wer dagegen dem Kaiser religiöse Verehrung entgegenbringt, der verspottet nicht nur Jupiter, sondern auch den Kaiser selbst. Die wahre Ehrerbietung gegenüber dem Kaiser besteht dagegen darin, dass die Christen die staatlichen Gesetze befolgen, sofern sie nicht Verwerfliches fordern, und für das Heil des Kaisers beten. Eben dadurch, dass sie ihn Gott unterstellen und ihm den höchsten Rang unter den Menschen zuweisen, werden sie seiner kaiserlichen Würde am besten gerecht. Dagegen wäre es ein lügnerischer Frevel, der tatsächlich den Titel Majestätsbeleidigung verdiente, den Kaiser als Gott zu verspotten.

In der Art, wie Tertullian die Blasphemie-Anklage in der Hand seiner Gegner aufgreift und postwendend zurückgibt, zeigen sich Freimütigkeit, Souveränität, ja spielerische Leichtigkeit, wie sie im christlichen Umgang mit der Blasphemie seitdem nur selten wieder erreicht wurden: "Wenn der Kaiser ein Mensch ist“, so führt Tertullian in seiner nüchternen Beweisführung aus, "dann frommt es ihm, Gott seinen Platz zu lassen, er sei zufrieden mit seinem Kaisertitel: Auch das ist ein erhabener Name, und Gott hat ihn ihm gegeben. Wer den Kaiser Gott nennt, leugnet seine Kaiserwürde: Denn wenn er nicht Mensch ist, ist er auch nicht Kaiser.“

Ihren wirkmächtigsten Ausdruck hat die Entkräftung des im Namen der römischen Staatsreligion an die Adresse der Christen gerichteten Blasphemie-Vorwurfs bei Augustinus gefunden. Nicht die Weigerung der Christen, am staatlichen Opferkult teilzunehmen, sondern die mangelnde Beobachtung der göttlichen Gebote und die Ungerechtigkeit einer auf den Egoismus und das ungezügelte Machtstreben gegründeten Gesellschaftsordnung sind schuld am Untergang der alten Welt - so lässt sich die durchgehende Argumentationsführung des Bischofs von Hippo in "De civitate Dei“ (entstanden zwischen 413 und 426) zusammenfassen. Es beleuchtet die innere Zwiespältigkeit des christlichen Umgangs mit dem Phänomen der Blasphemie, dass die späteren Bischöfe, Theologen und Prediger ein von Augustinus souverän zerstörtes pseudo-theologisches Denkmuster - der falsche Kult und gotteslästerliche Reden bedrohen das Wohlergehen der staatlichen Gemeinschaft - später erneut aufgriffen, um es als Waffe gegen ihre Gegner innerhalb und außerhalb der Kirche zu verwenden.

Wie in der Antike, so in der Gegenwart …

Die Zwiespältigkeit des Umgangs mit Blasphemie zieht sich auch durch die aktuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit diesem Thema. Unterhalb der Schwelle strafrechtlicher Maßnahmen und polizeilicher Aufführungsverbote gibt es auch andere Reaktionsmöglichkeiten. Diese reichen von der Absetzung geplanter Theaterstücke über die Teilzensur umstrittener Filmsequenzen bis zum Ausschluss von staatlichen Fördermitteln. Wenn kirchliche Interventionen nach langwierigen Auseinandersetzungen solche Erfolge verbuchen, haben sie oftmals nur einen Pyrrhussieg errungen. Öffentlicher Protest gegen obszöne, blasphemische und frevelhafte Darstellungen steht, vor allem wenn es sich um kirchliche Themen oder die Verbindung von Religion und Sexualität handelt, unter einem Dilemma, das nur selten eine zufriedenstellende Auflösung gestattet.

Die Moraltheologie spricht einerseits von einem "heilsamen Ärgernisnehmen”, das die anderen aufrütteln und dadurch der schleichenden Erosion moralischer Wertüberzeugungen wehren soll. Umgekehrt kann der Verzicht auf eine öffentliche Zurückweisung des Frevlerischen als mangelnde Entschiedenheit in der Verteidigung des eigenen Glaubensstandpunktes oder als Ausdruck innerer Resignation missverstanden werden.

Andererseits verhelfen die öffentlichen Proteste von Kirchenleitungen oder Initiativgruppen der Gläubigen umstrittenen Darbietungen oftmals erst zu der Aufmerksamkeit, die sie aufgrund ihrer allenfalls durchschnittlichen künstlerischen Qualität aus eigener Kraft nie erringen könnten. Dieser von den Initiatoren solcher Proteste unbeabsichtigte Mechanismus funktioniert so zuverlässig, dass er von Theatermachern und Filmregisseuren als Werbestrategie fest eingeplant werden kann.

Wie soll man sich als Christ in dieser Zwangslage richtig verhalten? Eine angemessene Antwort setzt in jedem Fall die Kunst der Unterscheidung voraus. Gepaart mit Selbstbewusstsein und Gelassenheit wird eine solche Unterscheidungsgabe auch bei überzogenen Provokationen in aller Regel von voreiligen, unbedachten und im Ergebnis kontraproduktiven Reaktionen abraten.

Eine kirchliche Stellungnahme wirkt umso glaubwürdiger, je differenzierter sie ausfällt; insbesondere sollte aus ihrer Argumentationsweise, ihrem Tonfall und der Art ihrer Verbreitung hervorgehen, ob sie sich gegen die bösartige Beschimpfung religiöser Glaubenssymbole, gegen ehrverletzende Beleidigungen kirchlicher Amtsträger oder gegen unsachgemäße Kirchenkritik wendet.

Der Ruf nach staatlichen Verboten und strafrechtlichen Sanktionen kommt angesichts der ungewollten Nebenwirkungen kirchlicher Stellungnahmen und den vorhersehbaren Rezeptionsgewohnheiten des Publikums nur in extremen Fällen in Betracht, die eindeutig als böswillige Religionsbeschimpfung oder persönliche Ehrverletzung erkennbar sein müssen.

Eine inhaltsbezogene Aussagebewertung wird zunächst nach positiven Anknüpfungspunkten suchen, die auch unter einer vordergründig unreligiös oder gar antireligiös wirkenden Darstellungsweise verborgen sein können. Wenn biblische Traditionselemente oder kirchliche Verkündigungsthemen zu kritischen Auseinandersetzungen anregen, lässt sich dies mit Fug und Recht auch als Zeugnis für eine im Kontext der säkularen Kultur anhaltende Inspirationskraft der biblischen Offenbarung deuten.

Was ist Kunst? Und was nicht?

Allerdings sollte man dabei nicht soweit gehen, auch eindeutig blasphemischen Äußerungen entgegen der klar erkennbaren Intention ihrer Urheber einen theologischen Sinn anzudichten. Weniger Zurückhaltung erscheint dagegen dort angebracht, wo es um die Bewertung der künstlerischen Darbietungsform eines Theaterstücks, eines Filmstreifens oder einer Ausstellung geht. Zwar lässt sich grundsätzlich nicht in Abrede stellen, dass ein blasphemischer Inhalt in einer künstlerisch gelungenen Form dargeboten werden kann. Dies ist etwa für das Gemälde von Max Ernst "Die Jungfrau züchtigt das heranwachsende Jesuskind“ anzunehmen, das hinsichtlich seiner künstlerischen Qualität und seines blasphemischen Charakters (die Beziehung zwischen dem pubertierenden Jesusknaben und seiner Mutter trägt deutlich erkennbare ödipale Züge,) kaum Zweifel zulässt. Die Übereinstimmung von künstlerischer Form und eindeutig blasphemischem Inhalt ist aber de facto eher die Ausnahme. Eine formal stimmige, in ihrer künstlerischen Ausdruckssprache anspruchsvolle Präsentation taugt in aller Regel nicht als Vehikel für eine herabsetzende Darstellung religiöser Inhalte.

Der Autor ist katholischer Moraltheologe. Er lehrt an der Universität Freiburg i. Br.

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