Eine Stunde der Sozialpartner

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Eine stolze Forderung von stolzen Arbeitnehmern": Die Ansage der Gewerkschaft am Beginn der diesjährigen Lohnverhandlungen war mehr als deutlich und konnte bei der Arbeitgeberseite negative Gefühle wecken: von Angst vor der Forderung nach Erhöhung der Gehälter und Verteuerungen im Rahmenrecht bis zu Unmut über die Emotionalität in der Diktion. Dem Beobachter war die Berufung auf den Stolz fremd, wenn er an das Sprichwort denkt, nach dem Dummheit und Stolz auf demselben Holz wachsen!

GlücklicherweiseendetedieKollektivvertragsrunde nicht mit einem Ergebnis, das auf Dummheit schließen lässt: Wenn als Eckpunkte der Einigung kommuniziert werden, dass die Entgelterhöhung vertretbar über der Inflationsrate liegt und ein hundertprozentiger Zuschlag auf Überstunden gebühren soll, die als 11. und 12. Stunde der Tagesarbeitszeit geleistet werden, entspricht dies bester Tradition österreichischer Sozialpartnerschaft.

Augenmaß im Abschluss ist auch deswegen wichtig, weil die Sozialpartner offensichtlich weiterhin willens und in der Lage sind, in ihrem wichtigsten Tätigkeitsfeld kooperativ zu agieren, was für ihre Akzeptanz zweifellos von Vorteil ist: Beiden schadet die Rolle als "Nebenregierung" ebenso wie der Gewerkschaft die Rolle als "Nebenopposition" schaden würde: Es ist eindeutig besser, sich auf die Gestaltung der Lohnpolitik innerhalb des von Regierung und Parlament gesetzten Rahmens zu fokussieren als - wie es in der Vergangenheit oft geschah -die Gestaltung des Rahmens selbst vorzunehmen oder -was die letzten Jahre geprägt hat -zu blockieren.

Vielleicht hat die gesetzliche Arbeitszeitflexibilisierung deswegen, weil sie nicht sozialpartnerschaftlich abgesegnet war, eine neue Stunde für die Sozialpartnerschaft eingeläutet!

Der Autor ist Professor für Arbeits-und Sozialrecht und Leiter des Instituts für Familienforschung

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