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Dienstag dieser Woche diskutierte der Ministerrat einmal mehr über das Behindertengleichstellungsgesetz.

So zäh die Verhandlungen waren - bei Sigisbert Dolinschek war immer auch ein bisschen Spaß dabei: "Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen", meinte der fp-Sozialstaatssekretär am 22. Februar bei einer Pressekonferenz zum Behindertengleichstellungsgesetz. Wochenlang hatte Dolinschek - wie zuvor schon Sozialminister Herbert Haupt - mit Behindertenvertretern und widerspenstigen Ministern wie Martin Bartenstein (vp) gefeilscht. Dienstag dieser Woche landete das Gesetz, das im Juli 2003 vom Parlament beauftragt worden war, im Ministerrat. Begleitet wurde es von einem Bündelgesetz, das all jene Gesetzestexte reparieren soll, in denen behindertendiskriminierende Stellen enthalten sind.

Neues Image für Gebärden

In diesem Bündelgesetz findet sich etwa das Vorhaben des Bundeskanzleramts, die Gebärdensprache in Artikel acht der Verfassung zu verankern. "Durch eine Anerkennung würde auch das Image der Gebärdensprache steigen - und der Druck auf die Schulen, sie zu verwenden", glaubt vp-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg, der auch zahlreiche Berufszugangsbeschränkungen beseitigen will. "Derzeit gibt es bei vielen Berufen - etwa beim Richterberuf - noch die Vorschreibung der ,körperlichen Eignung'. Das wird gerade vom Bundeskanzleramt durchforstet."

Indes sorgt der Umstand, dass die Anerkennung der Gebärdensprache und der Anspruch auf integrative Bildung nicht im Behindertengleichstellungsgesetz selbst festgeschrieben wird, bei der Grünen Behindertensprecherin Theresia Haidlmayr und ihrer sp-Kollegin Christine Lapp für Unmut. Auch die geplanten Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren für die Beseitigung von baulichen Barrieren - je nach Investitionshöhe und Zumutbarkeit für die Firmen - sind für Haidlmayr "absolut untragbar".

Nicht zuletzt ärgert sie sich über das vorgesehene Verbandsklagerecht. Zuletzt hatte sich das Sozialministerium mit der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (öar) - der Dachorganisation der Behindertenverbände - darauf geeinigt, dass die öar Verbandsklagen nur dann einbringen könne, wenn zwei Drittel des 24-köpfigen Bundesbehindertenbeirats im Sozialministerium zustimmen.

Für öar-Präsident Klaus Voget eine Lösung, der er "mit wenig Euphorie" zustimmt. Strikt dagegen ist er - wie Theresia Haidlmayr und Franz-Joseph Huainigg -, dass im letzten Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes das Recht auf Unterlassung und Beseitigung einer Barriere wieder eliminiert wurde. "Man bekommt nur Schmerzensgeld, aber kein Recht, dass die Barriere beseitigt wird," so Voget. "Die wollen sich halt den Pelz waschen lassen, aber nass werden wollen sie nicht." DH

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