Erschwerter Zugang zu Pflegegeld

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Die Aufwendungen im Pflegebereich sollen bis 2014 um mehr als 150 Millionen Euro reduziert werden.

Zu den Sparmaßnahmen gehört ein erschwerter Zugang zu den untersten Pflegestufen. So sind ab 1. Jänner 2011 für neue Anträge in der Pflegestufe I 60 Stunden Pflegebedarf statt bisher 50 nötig. Für Pflegestufe II erhöht sich der Bedarf ebenfalls um zehn Stunden auf 85 Stunden pro Monat. Begründet wird diese Maßnahme damit, dass laut Studien in den untersten Pflegestufen nur wenige professionelle Dienste in Anspruch genommen würden. In der pflegeintensiven Stufe VI wird das Pflegegeld um 18 Euro erhöht. Hilfswerk-Präsident und ÖVP Politiker Othmar Karas kritisiert, dass bei Betroffenen statt bei der Verwaltung gespart werde. Es gäbe derzeit rund 300 Stellen, die Pflegegeld auszahlen.

Die Behindertenverbände sprechen sich gegen die Fristerstreckung der Barrierefreiheit bei Bundesgebäuden aus. Diese sollten eigentlich bis Ende 2015 barrierefrei zugänglich sein. Die Frist kann aber bis zu Jahresbeginn 2020 ausgedehnt werden. Ausnahmen sind kleinere Arbeiten bis zu 10.000 Euro, die bis 2015 abgeschlossen sein müssen.

Änderungen gibt es auch beim Arbeitsrecht für Menschen mit Behinderungen: Der Kündigungsschutz wird künftig erst nach vier Jahren wirksam. (sk)

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