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Um sie geht es, wenn vom Missbrauch der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) die Rede ist: Menschen, die zur Gänze davon leben, aber als "arbeitsfähig" gelten. Diese Gruppe macht aber nur 8,4 Prozent der Bezugsberechtigten aus - oder 0,18 Prozent der Bevölkerung. Oft handelt es sich um Menschen mit starken gesundheitlichen Einschränkungen. Es sind aber auch anerkannte Flüchtlinge betroffen, die während des Asylverfahrens nicht arbeiten durften, oder geschiedene Frauen im fortgeschrittenen Alter, die als Hausfrauen auf Mindestsicherung angewiesen sind. 27 Prozent der Bezieher sind Kinder, sechs Prozent Menschen im Pensionsalter ohne Pensionsberechtigung. Die Mehrheit der Bezieher ist weiblich. Unter ihnen sind viele alleinerziehende Mütter mit Kleinkindern, Frauen ohne Pensionsanspruch und Arbeitnehmerinnen in Teilzeit, die ihr Gehalt aufstocken müssen. Oft sind Mehrfachbelastungen wie die Pflege von Angehörigen vorhanden. Beim AMS als arbeitslos vorgemeldet sind etwa vier von zehn Beziehern.

Für alleinstehende Personen ist eine maximale Höhe von 828 Euro festgelegt, für Paare sind es 1242 Euro. Bei diesen Summen ist der Wohnkostenanteil schon inkludiert - er beträgt 207 Euro für Alleinstehende und 310 Euro für Paare. Die durchschnittliche Höhe der ausbezahlten Mindestsicherung beläuft sich aber nur auf 300 Euro - 520 Euro sind es im Schnitt pro Haushalt. Die Betroffenen erhalten die Leistungen im Schnitt acht Monate lang.

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