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Verstärkte Förderung von Großfamilien, bis zu 24.000 zusätzliche Kinderbetreuungsplätze und mehr Flexibilität beim Kinderbetreuungsgeld: Ab 1. Jänner 2008 werden Österreichs Familien noch besser unterstützt.

Kinder sind der größte Reichtum eines Landes. Doch Kinder kosten auch Geld. Gerade kinderreiche Familien stehen deshalb vor besonderen finanziellen Herausforderungen. Ab 1. Jänner 2008 können sie nun mit noch größerer Unterstützung rechnen: So wird die Familienbeihilfe durch eine Erhöhung der Geschwisterstaffelung für das dritte, vierte und jedes weitere Kind deutlich angehoben.

Bisher wurde ab dem dritten Kind ein Zuschlag von monatlich 25,50 Euro pro Kind gewährt. Ab nächstem Jahr erhalten Mehrkindfamilien für das dritte Kind einen Zuschlag von 35 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind zusätzlich 50 Euro pro Monat. Bei einer Familie mit fünf Kindern im Alter von zwölf, 14, 17, 21 und 22 Jahren bedeutet das beispielsweise ein jährliches Plus von 702 Euro. Gleichzeitig zur Erhöhung der Geschwisterstaffelung wird auch die Einkommensgrenze für den Mehrkindzuschlag angehoben - und zwar von 45.000 Euro auf 55.000 Euro pro Jahr. "Wir wollen diesen Familien Anerkennung zollen, denn sie sind wichtig für unsere Gesellschaft", betont Familienministerin Andrea Kdolsky.

Mehr Betreuungsplätze

Um ein kinderfreundliches Klima zu schaffen, braucht es freilich neben Direktzahlungen auch bestmögliche Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die österreichische Bundesregierung hat deshalb ein Förderungspaket zum Ausbau der Kinderbetreuung beschlossen. Österreichweit sollen von 2008 bis 2010 bis zu 24.000 zusätzliche Betreuungsplätze - insbesondere für Unter-Dreijährige - geschaffen werden, wobei die ausgezahlten Förderungen nach Qualitätskriterien gestaffelt sind. Auch die Ausbildung von Tagesmüttern und -vätern wird in das Förderkonzept aufgenommen. Insgesamt 45 Millionen Euro stellt der Bund als Anstoßfinanzierung für diese ambitionierten Vorhaben zur Verfügung. Weitere 15 Millionen Euro fließen in die sprachliche Frühförderung.

Ab 1. Jänner 2008 steht jungen Familien schließlich noch eine dritte erfreuliche Neuerung ins Haus: das flexibler gestaltete Kinderbetreuungsgeld. Mütter und Väter (auch jene, deren Kind vor dem 1. Jänner 2008 geboren worden ist) haben fortan die Möglichkeit, bei der Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes zwischen drei Varianten zu wählen: wie bisher 30 Monate (wenn nur ein Elternteil die Leistung bezieht) bzw. 36 Monate (wenn auch der zweite Elternteil die Leistung bezieht) mit einem Bezug von 436 Euro pro Monat; oder 20 bzw. 24 Monate mit 624 Euro; oder 15 bzw. 18 Monate mit 800 Euro.

Zusätzlich wird die Zuverdienstgrenze für alle von 14.600 Euro auf 16.200 Euro pro Kalenderjahr angehoben. Wird diese Grenze überschritten, so muss nicht mehr wie bisher das gesamte Kinderbetreuungsgeld zurückgezahlt werden, sondern nur mehr jener Betrag, um den die Zuverdienstgrenze überschritten wurde. Auch die Zuverdienstgrenze beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld, der vor allem Alleinerziehenden zugute kommt, wird auf 16.200 Euro angehoben - also mehr als verdreifacht.

Kind! Und Karriere!

Diese Neuerungen beim Kinderbetreuungsgeld sollen dafür sorgen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter erleichtert wird. "Mit den drei Varianten bei der Bezugsdauer schaffen wir optimale Rahmenbedingungen für einen flexiblen Wiedereinstieg nach der Babypause", betont Familienministerin Andrea Kdolsky. "Und mit der Erhöhung der Zuverdienstgrenze wird ein Nebeneinander von Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung, das den individuellen Bedürfnissen vieler Eltern entgegenkommt, erleichtert."

"Alles in allem", freut sich die Ministerin, "können wir auf dieses Maßnahmenpaket stolz sein. Es schafft Rahmenbedingungen, damit Österreich in Zukunft noch kinder- und familienfreundlicher wird."

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