Fristenlösung und Schutzzonen

Werbung
Werbung
Werbung

Der legale Abbruch einer Schwangerschaft ist in Österreich seit 1975 erlaubt. Es besteht eine so genannte Fristenlösung, die im Strafgesetzbuch im Paragraf 97 geregelt ist. Grundsätzlich ist ein Abbruch strafbar, außer er wird "innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen". Der Beginn einer Schwangerschaft wird mit der Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter definiert, somit kann in Österreich bis zur 16. Schwangerschaftswoche legal abgetrieben werden; in der Praxis wird die Grenze aber mit der 12-14. Woche gezogen. Bei Gefährdung des Lebens der Mutter sowie "schwerer Schädigung des Kindes" kann ohne zeitliche Begrenzung die Schwangerschaft abgebrochen werden. Jährlich werden nach Schätzungen des Gynäkologen Christian Fiala zwischen 30.000 und 40.000 Abtreibungen vorgenommen; ca. 96 Abbrüche pro Tag. Im Jahr 2006 wurden in Österreich 76.925 Kinder geboren. Beim Zugang zu Abtreibungsambulatorien besteht ein Ost-West-Gefälle: Während in Wien mehrere Ambulatorien und Krankenhäuser Abbrüche durchführen, gibt es in Westösterreich nur vereinzelt Kliniken, die Abbrüche vornehmen. Laut Gesetz ist es die Entscheidung des Arztes/der Ärztin, ob er/sie Abtreibungen durchführt oder nicht. Rahmenbedingungen zu Abtreibungen sind europaweit unterschiedlich geregelt. In Österreich ist keine verpflichtende Beratung vorgeschrieben, ebensowenig eine Bedenkzeit. In Deutschland ist eine Beratung bei staatlich anerkannten Beratungsstellen und eine dreitägige Bedenkzeit verpflichtend. Eine solche Bedenkzeit gibt es auch in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und in Italien. Schutzzonen um Abtreibungsambulatorien gibt es bereits flächendeckend in Frankreich und in der kanadischen Provinz British Columbia. In Österreich gibt es nur in Wien ein Wegweiserecht. Die Möglichkeit von Schutzzonen gibt es seit 2005 um Schulen, damit Kinder von Drogendealern geschützt werden. Ein Zuwiderhandeln wird mit Geldstrafen oder Haft geahndet.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung