lupe - © Foto: iStock/solidcolours bzw iStock/giuliano2022 (Bildbearbeitung: Rainer Messerklinger

Greenwashing-Check: Hinter dem Mascherl

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Wer zweifelt, ob Unternehmen ihre grüne Versprechen einhalten, kann beim Verein für Konsumenteninformation Greenwashing-Checks anregen – von der Fluglinie bis zum Joghurtglas.

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Wer zweifelt, ob Unternehmen ihre grüne Versprechen einhalten, kann beim Verein für Konsumenteninformation Greenwashing-Checks anregen – von der Fluglinie bis zum Joghurtglas.

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Unternehmen sollten ihre Kundschaft nicht unterschätzen. „Die Konsumentinnen und Konsumenten haben einen guten Riecher, wenn es darum geht, zwischen echter Nachhaltigkeit und ‚grünes Mascherl, aber nichts dahinter‘ zu unterscheiden.“ Dieses Resümee zieht Umweltexperte Raphael Fink von eineinhalb Jahren Greenwashing-Checks des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Seit dem Weltverbrauchertag im März vorigen Jahres gibt es die Möglichkeit, dem VKI grün klingende Werbeversprechen von Unternehmen zu melden und auf deren Wahrheitsgehalt untersuchen zu lassen. Knapp hundert Meldungen sind seither beim VKI eingegangen, zieht Fink Bilanz über die Resonanz auf diese Serviceeinrichtung.

In fast der Hälfte der Anfragen wollten aufmerksame Konsumenten wissen, ob hinter vagen Zuschreibungen wie nachhaltig, klimaneutral, naturnah oder grün nur ÖkoSchein oder tatsächliches Öko-Sein steckt. Ein Beispiel dafür ist ein mit dem Slogan „100 % recycelbar“ und dem Drei- Pfeile-Recyclinglogo beworbener BIC-Kugelschreiber. Eine Konsumentin wandte sich an den VKI und fragte: „Werden wir da nicht getäuscht?“ Raphael Fink und Team machten den Check und kamen zum Ergebnis: „Das französische Unternehmen versucht, sich mit einem grünen Versprechen von der Konkurrenz abzuheben. Dieses Versprechen hält einer genaueren Prüfung nicht stand: Greenwashing!“ Darüber hinaus müsse der Gesetzgeber aktiv werden, fordert der VKI. Denn die Quasi-Norm „100 % recycelbar“ ist rechtlich nicht bindend. „Es ist nicht zumutbar, dass Konsumenten sich durch Stapel von Normungsbüchern oder Fachzeitschriften arbeiten müssen, um Klarheit zu bekommen“, heißt es im Checkbericht. Und werde kritisch nachgefragt, „können sich BIC und Co immer noch auf die Position zurückziehen, dass ja eh nur die theoretische Recyclingfähigkeit gemeint war; oder man äußert sich gar nicht, so wie BIC auf unsere Nachfragen“.

Antworten ohne Substanz

Dass Unternehmen, wie in diesem Fall, auf die VKI-Fragen zu ihren Produkten nicht reagieren, sei die Ausnahme, sagt Fink. Ein weiteres Negativbeispiel in dieser Hinsicht ist der Getränkehersteller Red Bull, der von neun konkreten Fragen nur eine und diese lediglich vage beantwortet hat. „Es wird mit fundiert klingenden Zahlen geworben, deren Korrektheit aber von den Konsumenten nicht überprüft werden kann“, lautet das VKI-Fazit bei dieser Greenwashing-Überprüfung: „Es wird geschickt manipuliert, indem relevante Informationen zurückgehalten und im Vergleich unwichtige als wichtig präsentiert werden.“

In der Regel seien die angefragten Unternehmen bestrebt, sehr ausführlich zu antworten, beschreibt Fink das Gros der Erfahrungen: „Man merkt dabei aber oft schnell, wenn die Antworten ausschweifend werden und wenig Substanz enthalten.“ Da neben den Ergebnissen auch die Antworten der Unternehmen vom VKI auf der Checkseite im Wortlaut veröffentlicht werden, lädt der Umweltexperte jede und jeden ein, sich dort selbst ein Bild über die Nachhaltigkeitsrealität der unterschiedlichen Unternehmen und ihrer Produkte zu machen.

Zu den häufig verwendeten Täuschungsstrategien von Unternehmen, um sich in ein positives, grünes Licht zu rücken, zählen laut Fink neben den bereits erwähnten unklaren und oft missverständlichen Zuschreibungen ohne konkrete Zertifizierungen von unabhängigen Stellen auch versteckte Kompromisse: Bei dieser Greenwashing-Strategie werden Produkte mit umweltfreundlichen Aspekten beworben. Andere, weniger „grüne“ Produkteigenschaften verschweigt man stattdessen geflissentlich. Angaben, die zwar stimmen, aber keine Aussagekraft haben, sind ein weiteres beliebtes Mittel für die Grünwäsche. Denn was ist der tatsächliche Ökowert, wenn ein Produkt damit beworben wird, dass eine ohnehin verbotene Substanz nicht enthalten ist? Ein Beispiel dafür wäre die Zuschreibung „FCKW-frei“.

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