"Hände rutschen nicht aus"

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Die "g'sunde Watsch'n" in der Kindererziehung ist hierzulande verboten. Auch die UN-Kinderrechtskonvention, die es seit genau 15 Jahren gibt, untersagt solche Methoden. Dennoch sind sie für viele Kinder Alltag.

Es gibt wohl keinen Supermarkt, in dem die Szene nicht schon beobachtet wurde: Ein Knirps will Schokolade - und zwar unbedingt. Um sein Ziel zu erreichen, greift er zu dem einzigen Mittel, das er hat: seiner Stimme. Gekonnt setzt er sie ein. Schrill, laut, nervenaufreibend. Erst schimpft Vater oder Mutter, aber wenn der Geduldfaden reißt, wird das Kind mit einem Schlag auf den Hintern - auch "Klaps" genannt - nach anfänglich noch lauterem Geheul schließlich zum Schweigen gebracht.

Ab 1811 hatten Eltern offiziell das Recht, ihre Kinder zu züchtigen. Hintergrund war der Gedanke, Kinder seien schlecht und könnten nur durch strenge Erziehung gute Menschen werden. Erst 1974 wurde körperliche Gewalt an österreichischen Schulen verboten, 1977 das Züchtigungsrecht der Eltern abgeschafft. Seit 1989 untersagt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) "Gewalt und die Zufügung körperlicher oder seelischer Leiden" als Erziehungsmittel. Seit 1992 verbietet auch die UN-Kinderrechtskonvention Gewalt gegen Kinder.

Mit Gegenständen prügeln

Aktuelle Studien zu elterlicher Gewalt gibt es hierzulande nicht. Aber einem Forschungsbericht von 1991 im Auftrag des Familienministeriums zufolge wenden 91,5 Prozent der Mütter und 84,4 Prozent der Väter Gewaltformen wie Klapse und Ohrfeigen an, rund 30 Prozent der Eltern richten zumindest ab und zu Prügel oder Schläge mit Gegenständen gegen ihre Kinder.

Genauso schlimm sei für Kinder die psychische Gewalt, betont die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits. Zum Beispiel entwürdigende Behandlung, Gesprächsverweigerung und Liebesentzug sind verbotene Grausamkeiten. "Dabei geht es nicht darum, dass Eltern manchmal in der Wut ihre Kinder anschreien. Es geht um den gezielten, kalkulierten Einsatz dieser Mittel als Erziehungsmethode", erklärt sie gegenüber der Furche. Mit der Hand, die "im Zorn einmal ausgerutscht ist", ist für Pinterits jedoch die Grenze der tolerierbaren Fehler überschritten: "Wer Kinder als gleichwertige Personen sieht, dem rutscht die Hand nicht aus."

Und welche Eltern wenden Gewalt an? "Viele von ihnen wurden selbst mit ähnlichen Mitteln erzogen", erklärt die Sozialarbeiterin. Geringen Einfluss habe dagegen die soziale Situation: "Zwar ist Armut ein Risikofaktor, aber misshandelt wird in allen Schichten." Pädagogen seien aber sensibler bei sozial schwächeren Kindern, weil man bei gut situierten Familien Misshandlungen nicht erwarte. Daher erhielten die Jugendämter mehr Meldungen über Gewalt in finanziell schwachen Familien.

Wird das Jugendamt aktiv, gibt es mehrere Möglichkeiten: Bei Gefahr im Verzug oder einer Weigerung der Eltern, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten, kommen die Kinder zu Krisenpflegeeltern oder in ein Kriseninterventionszentrum und anschließend in eine Wohngruppe oder ein Heim. Besteht für die Kind dagegen keine akute Gefahr und kooperieren die Eltern, wird versucht, ihnen Alternativen zu den brutalen Methoden zu zeigen. "Die meisten Eltern sträuben sich am Anfang, aber in der Regel legt sich der Widerstand", erklärt Pinterits, die vor ihrer derzeitigen Tätigkeit für die Jugendwohlfahrt tätig war.

Ohrfeige als Beleidigung

Da diese Ländersache ist, gibt es keine österreichweiten Daten zur Tätigkeit der Jugendämter. Im Jahr 2003 ist etwa das Wiener Jugendamt 6.756-mal eingeschritten. Der weitaus häufigste Grund dafür war mit 3.833 Fällen Vernachlässigung. "Auch das ist eine Form der Gewalt, die viel mit entwürdigender Behandlung zu tun hat", betont die Jugendanwältin. 1.521-mal wurde die Jugendwohlfahrt wegen seelischer, 1.148-mal wegen körperlicher und 254-mal wegen sexueller Gewalt aktiv.

Zu einer Gerichtsverhandlung wegen Gewaltakten gegen Kinder kommt es trotzdem sehr selten. Einerseits, weil eine Ohrfeige zwar im ABGB verboten ist, strafrechtlich aber nur als Beleidigung gilt. Pinterits: "Und außerdem, weil auch massive Gewalt, die strafrechtlich relevant ist, selten nachgewiesen werden kann."

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