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Seit Mai 1997 ist das österreichische Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie in Kraft. Damit kann die Polizei gewalttätige Personen aus Wohnungen weisen, und auch ein Betretungsverbot für zehn Tage aussprechen. Durch einen Antrag auf einstweilige Verfügung kann dieser Zeitraum per Gericht auf drei Monate ausgedehnt werden. Eine Verlängerung auf sechs Monate ist im Gespräch. Durchschnittlich schreitet die Polizei 20-mal pro Tag ein, um Gewalttäter aus Wohnungen wegzuweisen. 1998 wurden 2.673 Wegweisungen verzeichnet, 2006 waren es 7.235. Im vorigen Jahr wurden von den Interventionsstellen bzw. Gewaltschutzstellen in Österreich 11.148 Opfer familiärer Gewalt beraten und unterstützt. Menschen, die diese Hilfe in Anspruch nehmen, sind fast ausschließlich weiblich. Europaweit gesehen wird jede sechste Frau im Laufe ihres Lebens Opfer von Gewalt. Opfer können sich rund um die Uhr an die kostenlose Frauenhelpline wenden: 0800 222 555.

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