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Mitte des Jahres wurde der Kinderbeistand als Sprachrohr und Begleiter von Kindern bei heiklen Scheidungsverfahren gesetzlich verankert. Fachleute fordern Nachbesserungen.

Seit 25 Jahren arbeitet der Wiener Psychoanalytiker Helmuth Figdor mit Scheidungskindern. Zurzeit rechnet man in Österreich mit 25.000 Kindern pro Jahr, die mit der Scheidung ihrer Eltern fertig werden müssen. Dazu kommt noch eine unbekannte Zahl von Kindern, deren Eltern sich trennen, die aber nicht verheiratet waren. Seit 25 Jahren hat sich Figdor mit einem Wunsch oder Rat an die Richterschaft gewandt: Bitte stellt den Kindern bei strittigen Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren keine Fragen. Denn Kinder könnten sich unter der Frage, ob sie lieber bei Papa oder Mama wohnten oder wie oft sie Papa oder Mama besuchen wollten, meist nichts vorstellen, erklärt Figdor bei der Tagung "Wer steht uns bei?" im Bildungshaus St. Virgil in Salzburg Ende November.

Was für die Kinder emotional wichtig sei, seien ganz andere Fragen: Sie müssen den Dauerstreit der Eltern aushalten, leiden unter Loyalitätskonflikten und unter dem Druck, es beiden Elternteilen irgendwie recht zu machen und keinen kränken zu wollen, so der Wiener Psychoanalytiker und Vorreiter des Projektes Kinderbeistand. In Gerichtsverfahren bestimmt das Ziel des objektiven "Kindeswohles" die Entscheidung der Richter. Der Begriff wird zudem von Eltern oftmals missbraucht, um ihre Interessen durchzusetzen. Und dazwischen stehen die Kinder, die nun durch den Kinderbeistand erstmals eine psychosoziale Begleitung zur Seite gestellt bekommen können, die nur für sie da ist und für sie spricht. Der Kinderbeistand ist gegenüber dem Kind auch zu Verschwiegenheit verpflichtet.

Eltern fangen oft spontan zu weinen an

Was dieser Kinderbeistand bedeutet, demonstriert Figdor anhand einiger Beispiele aus der Praxis. Ein Richter fragt den Kinderbeistand, ob das Kind seinen Willen geäußert habe, wo es nun lieber wohnen wolle, beim Vater oder bei der Mutter. Darüber muss er nun entscheiden. Der Kinderbeistand antwortet: "Ja, das Kind hat seinen Willen geäußert." "Und der wäre?", so der Richter erwartungsvoll. "Das darf ich Ihnen nicht sagen. Was ich aber sagen darf, ist Folgendes ?" Daraufhin liest der Kinderbeistand einen Brief des Kindes vor, in dem das Kind den Eltern mitteilt, wie lieb es beide habe und wie sehr es unter den ständigen Streitigkeiten leide, so sehr, dass es oftmals nicht mehr leben wollte. Nicht selten, so Figdor, würden Eltern bei solchen Zeilen spontan zu weinen anfangen, so verfangen waren viele in ihrem gegenseitigen Hass und Streit, dass sie "blind" wurden für die Gefühle ihrer verzweifelten Kinder. Dieses Verfahren nahm daraufhin eine positive Wendung.

In einem weiteren Fall ließ das Kind dem Vater durch den Beistand Fragen übermitteln, etwa, welches sein Lieblingsessen sei oder welche Noten es bei den letzten Schularbeiten bekommen habe. Damit versuchte das Kind deutlich zu machen, wie wenig der Vater sich um das Kind bisher gekümmert hat, um das er nun so erbittert kämpft. Auch hier gab es im Gerichtssaal erstaunte Gesichter und in der Folge einen Vater, der sich sehr bemühte, das Vertrauen des Kindes zu gewinnen. Dieser "Aufrüttelungseffekt" ist eine wichtige Folge des Kinderbeistandes, wie auch die Begleitforschung zum Modellversuch durch das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie ergab. Dazu kommt die Bedeutung für die Kinder selbst. Sie fühlten sich erstmals nicht mehr allein, zerrieben zwischen zwei Parteien, deren Anwälte und den Sachverständigen - sie fühlten sich erstmals ernst genommen. Das war auch die Erfahrung von Marion Wirthmiller, die in Salzburg als Kinderbeistand arbeitet und zwei Fälle in der Pilotphase betreut hat. "Durch den Kinderbeistand war ein Perspektivenwechsel der Eltern möglich. Sie haben den Blickwinkel wieder auf ihr Kind gerichtet." Eltern können laut Wirthmiller meist nur durch eine neutrale Person die Meinung des Kindes akzeptieren.

So beeindruckend die bisherigen praktischen Erfahrungen auch sind - das Projekt Kinderbeistand hat noch mit einigen Anlaufproblemen zu kämpfen. Zuvor lange als Pilotprojekt geführt, ist es nun seit 1. Juli des Jahres gesetzlich verankert. In der Pilotphase wurde in 78 Fällen ein Kinderbeistand eingesetzt. Kinderbeistände sind Fachleute aus dem psychosozialen Bereich - etwa Psychotherapeutinnen oder Sozialarbeiter - die eine zusätzliche Ausbildung durchlaufen müssen.

Zurzeit sind 64 Kinderbeistände in ganz Österreich ausgebildet, die durch eine Tochtergesellschaft des Justizministeriums - der Justizbetreuungsagentur - vermittelt werden. Mit Stichtag Anfang November gab es 36 Anfragen an diese Agentur, informiert der Familienrichter am Wiener Bezirksgericht Floridsdorf Franz Mauthner. Dies seien aus seiner Sicht noch wenige Einsätze, aber das Projekt müsse sich erst festigen, so der Richter. Nicht alle Kolleginnen und Kollegen in den Gerichten seien damit vertraut, es gebe noch Skepsis. Es sind aber die Richter, die den Beistand für das Kind einsetzen können, wenn sie zum Entschluss kommen, dass die Auseinandersetzungen der Eltern so heftig sind, dass das Kind eine Begleitung und ein Sprachrohr braucht.

Mauthner war federführend an der Entwicklung des Kinderbeistandes beteiligt, sein Gericht war einer der Standorte in der Pilotphase. Dennoch räumt er bei der Tagung in St. Virgil offen ein, dass der Kinderbeistand den Richtern nichts bringe. Aber er diene dem Kind und darum gehe es. Und der Kinderbeistand trage oft dazu bei, dass sich bei den Eltern etwas bewege.

Erste Erfahrungen nach der Pilotphase

Die Einrichtung des Kinderbeistandes muss sich nicht nur erst in ganz Österreich an allen Gerichten und bei Richtern etablieren, das Gesetz hat auch einige Mängel, wie die Fachleute bei der Tagung in St. Virgil beklagten. Das Justizministerium geht von ca. 600 Fällen im Jahr aus, Fachleute setzen den Bedarf höher an. Er sollte nicht nur bei heillos zerstrittenen Eltern eingesetzt werden, sondern schon viel früher, bevor die Lage eskaliert. Laut Helmuth Figdor sollte jedes Kind, das im Zuge einer Scheidung in ein Gerichtsverfahren involviert ist, eine Begleitung durch einen Kinderbeistand erhalten. Rein theoretisch ist der Einsatz auch bei Kindesabnahmen durch die Jugendwohlfahrt möglich, wo es zu Konflikten zwischen der Behörde und den Eltern kommen kann. In der Praxis wird bei solchen Fällen aber noch kein Kinderbeistand beigezogen.

Zudem sollte laut Experten die Altersgrenze überdacht werden. Derzeit kann der Kinderbeistand bei Kindern bis maximal 14 Jahren, in Ausnahmefällen bis 16 Jahren, beantragt werden. Alle minderjährigen Kinder in (strittigen) Scheidungsverfahren sollten einen Anspruch auf eine Begleitung haben.

Des Weiteren werden zurzeit Fahrtkosten der Kinderbestände nicht erstattet, sodass Kinder in den ländlichen Regionen keine Chancen haben, einen Kinderbeistand zur Seite gestellt zu bekommen. Gerade in den entlegeneren Regionen sei ohnehin der Zugang zu psychosozialen Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche schwierig, so Fachleute.

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