Hitzige Diskussion in den Nachbarländern

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Als das Konstanzer Unternehmen "Lifecodexx“ im Juni die Einführung des Downsyndrom-Bluttests bekannt gab, hat es damit die Diskussion um Selektion von Menschen mit einer Behinderung losgetreten. Innerhalb kurzer Zeit kritisiert der Behindertensprecher der deutschen Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), den Test auf das Schärfste. Der Bluttest diskriminiere Menschen und ermögliche eine genetische Rasterfahndung. Hüppe gab ein Gutachten in Auftrag, demzufolge die neue Untersuchung illegal ist. Laut dem deutschen Gendiagnostikgesetz sei der Bluttest kein zulässiges Diagnosemittel. Außerdem verstoße er gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes. Auch die deutsche Bischofskonferenz warnte vor den Folgen des "Preana Tests“. Damit werde die Schwelle zur gezielten Aussonderung extrem gesenkt.

Für die Einführung der genetischen Untersuchung hat sich vor allem die Bundesärztekammer eingesetzt. Deren Präsident, Frank Ulrich-Montgomery, sagte in einem Interview mit einer deutschen Tageszeitung: "Unsere Gesellschaft hat sich für Pränataldiagnostik entschieden. Das Rad lässt sich nicht mehr zurückdrehen. Daher ist es besser, den Bluttest anzuwenden als eine mit Risiken behaftete Fruchtwasseruntersuchung vorzunehmen.“

Bereits im Juli hätte der Test in Deutschland, Österreich und der Schweiz eingeführt werden sollen. Doch das rechtliche Gutachten von Hubert Hüppe hat den Start verzögert. Ende Juli hat die deutsche Bundesregierung schließlich grünes Licht für den Bluttest gegeben. Dieser erfülle alle rechtlichen Vorgaben. Mitte August soll er nun eingeführt werden. Auch die Schweiz hat sich für die Einführung des Tests entschieden. Das Schweizerische Heilmittelinstitut "Swissmedic“ will den Test ab Mitte August freigeben. Jedoch reichte die internationale Föderation der Downsyndrom-Organisationen eine Klage gegen den Bluttest vor dem Europäischen Gerichtshof ein.

Das Patent für den Test hält das amerikanische Unternehmen "Sequenom“. Bereits seit Oktober vergangenen Jahres wird der Bluttest in den USA angewandt. Die deutsche Lebenshilfe befürchtet, dass in Zukunft nicht mehr nur Downsyndrom, sondern eine Vielzahl anderer genetisch bedingter Erkrankungen im Mutterleib diagnostizierbar sein werden. Unwahrscheinlich ist dieses Szenario nicht. Im Juli haben kalifornische Forscher das gesamte Erbgut eines Kindes anhand einer Blutprobe der Mutter entschlüsselt. Die Forscher von der Universität Stanford nutzten dabei eine Methode zum Zählen von Chromosomen. Mit einem solchen Test soll man in Zukunft zum Beispiel Stoffwechselerkrankungen erkennen, die sofort nach der Geburt einer Behandlung bedürfen. (sto)

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