In Etappen zum neuen Fremdenrecht

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Im Fremdenrechts- und Zuwanderungspaket sind neben Deutschkenntnissen vor der Zureise auch neue Schubhaftbestimmungen geplant. Das kritisieren Menschenrechts- und Hilfsorganisationen.

Ein Zertifikat über Basis-Deutschkenntnisse vor dem Zuzug, die Rot-Weiß-Rot-Karte (kurz RWR-Karte), kostenlose Rechtsberatung sowie erweiterte Schubhaftbestimmungen - das sind einige geplante Neuerungen im Zuwanderungs- und Fremdenrecht. Auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans für Integration (kurz NAP-I) sind vier Gesetze von den Änderungen betroffen: das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz sowie das Asylgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz (siehe Infobox). Diese Vorschläge des Innenministeriums stoßen teils auf Kritik von Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen.

Für die Initiative gibt es aus Sicht des Innenressorts gute Gründe: Bisher verteilte sich die Zuständigkeit für Integration in Österreich auf Bund, Länder, Gemeinden und Sozialpartner, in der Regierung auf drei Ministerien (Innen, Sozial, Wirtschaft). Die Aufgabenbereiche waren unübersichtlich und verworren. Der NAP-I soll Integrationsmaßnahmen strukturieren und strategische Planung möglich machen. Das große Ziel: Defizite abzubauen, um das Potenzial von Menschen mit Integrationshintergrund besser nutzbar zu machen.

Geglückte Integration beschreibt der Nationale Aktionsplan folgendermaßen: Neben Sprachkenntnissen sind auch die wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit sowie die Anerkennung und Einhaltung der europäischen Rechts- und Werteordnung von großer Bedeutung. Das Anlass dafür: Die neuen Regelungen betreffen vor allem Personen aus Nicht-EU-Staaten, denn 2009 wanderten in Österreich rund 38.000 Menschen aus Drittstaaten zu.

Wie bei früheren Integrationsoffensiven sind Deutschkenntnisse strittiger Punkt der Fremdenrechtsreform. Dies kritisierte Grünen Integrationssprecherin Alev Korun: Die deutsche Sprache werde immer mehr als Ausgrenzungsinstrument genutzt. Es sei eine weltfremde Ansicht der Bundesregierung, dass man gut integriert sei, nur weil man die Sprache beherrsche, so Korun.

Deutsch vor Zuwanderung

Laut NAP-I sollen Zuwanderer vor der Zureise verpflichtet sein, Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Form des A1-Sprachzertifikates vorzuweisen. Angehörige, die aus Drittstaaten stammen und im Rahmen des Familiennachzugs nach Österreich kommen, könnten aber leichter Zutritt zum Arbeitsmarkt erlangen. Von der Regelung ausgeschlossen sind EU-Bürger, Familienangehörige von Österreichern, Höherqualifizierte, Asylwerber und Saisonniers.

Kritik an der geplanten Reform äußert unter anderem die Caritas in ihrer Stellungnahme: Sie erwecke den Eindruck, dass es um Selektion, nicht um Integration gehe, wenn Hochqualifizierte und Schlüsselarbeitskräfte im Gegensatz zu anderen drittstaatsangehörigen Migranten keine Sprachkenntnisse nachweisen müssen.

Wolfgang Hermann, Geschäftsführer des Bewährungshilfe-Vereins Neustart kritisiert in einem Schreiben an das Parlament die Prüfung im Heimatland als Hürde: Neben der Frage, ob es in jedem Herkunftsland ein entsprechendes Kursangebot und Infrastruktur gebe, könnten Kurskosten und Wegstrecke eine unüberwindbare Hürde darstellen. Viele Betroffene seien Frauen und Kinder und es sei fraglich, ob während der Kurszeiten Kinderbetreuung bereitgestellt werden könne. Aus diesen Gründen könnten viele Fremde den Familiennachzug nicht in Anspruch nehmen.

Rot-Weiß-Rot-Karte

Dem schließt sich auch Agenda Asyl an: "Solange Österreich nicht sicherstellen kann, dass jeder potenzielle Antragsteller eine leistbare Möglichkeit habe, einen solchen Kurs zu besuchen, um gegebenenfalls alphabetisiert zu werden, ist diese Regelung nicht akzeptabel.“

Aber auch im Inland werden die Voraussetzungen erhöht. So sieht die Integrationsvereinbarung im zweiten Modul für einen unbegrenzten Aufenthalt bereits das Sprachniveau B1 vor, das dem Maturaniveau einer Fremdsprache entspricht. Verantwortlich für die Abwicklung bleibt der Österreichische Integrationsfonds. Neben Sprachkursen bietet er auch einen berufsbegleitenden Lehrgang für Interkulturelles Kulturmanagement an.

Die geregelte Zuwanderung soll ab 1. Juli 2011 durch die RWR-Karte neu gestaltet werden. Dabei löst ein Kriterien- das bisherige Quotensystem ab. Das Recht auf Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang wird nach einem Punktesystem erteilt. Kriterien sind neben beruflicher Qualifikation auch Ausbildung, Sprachkenntnisse und Alter. Um die RWR-Karte können sich hochqualifizierte Migranten (wie Mediziner), qualifizierte Migranten mit Mangelberufen (etwa im Pflegebereich) und sonstige Schlüsselarbeitskräfte bewerben. Das Wirtschaftsministerium schätzt, dass bis 2030 bis zu 100.000 Fachkräfte aus Drittstaaten von der RWR-Card profitieren könnte. Die Perspektive auf ein Daueraufenthaltsrecht bietet die RWR-Card plus.

Auch die erweiterten Schubhaftbedingungen erregen Kritik. Das Österreichische Rote Kreuz ist "bestürzt über den Umstand, dass Schubhaft für volljährige Fremde von zwei auf vier Monate ausgedehnt wurde. "Als besonders schmerzlich sind die weiteren Eingriffe in die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu nennen“, schreibt die Diakonie Österreich. Laut dem Entwurf seien die abermals verschärften Schubhaftbedingungen nunmehr auf Jugendliche über 16 Jahre ohne Einschränkung anwendbar. "Kinder werden weiterhin nicht vor Schubhaft geschützt, so wie die Kinderrechtskonvention und Asylrichtlinien der EU empfehlen, sondern ganz im Gegenteil können mündige Minderjährige (über 14-Jährige) für eine Dauer von bis zu zwei Monaten eingesperrt werden.“ Das neue Recht der Kinder, Eltern in Schubhaft zu begleiten, sei "blanker Zynismus“.

Kostenlose Rechtsberatung und Expertenrat

Eine geplante Maßnahme im Gesetzesentwurf begrüßt die UNHCR: kostenlose Rechtsberatung. Diese hatte sie jahrelang gefordert. Schwere Bedenken gäbe es allerdings bei der Qualität des Systems: So seien die Ansprüche an die Qualifikation der Rechtsberater sowie die Regelungen über ihre Entlohnung bescheiden.

An der Umsetzung des Integrationsplans arbeitet ein Expertenrat, geleitet von Heinz Fassmann. Mitglieder sind unter anderem Migrationsforscherin Gudrun Biffl, Sprachwissenschaftlerin Ruth Wodak und der Soziologe Kenan Güngör, der auch Wien berät. Der Expertenrat kann Vorschläge einbringen, doch die Grundlage "Deutsch vor Zuzug“ steht nicht zur Disposition.

Die Begutachtungsfrist für den Gesetzentwurf endete vorige Woche. Rudolf Gollia, Sprecher des Innenministeriums, über den weiteren Fahrplan: Die Stellungnahmen werden geprüft. Anschließend soll Ende Februar über die Vorlage im Ministerrat abgestimmt werden. Bei Zustimmung durchläuft die Regierungsvorlage den parlamentarischen Prozess und könnte am 1. Juli in Kraft treten. Es ist möglich, dass der Fahrplan hält. Sicher ist, dass der Integrationsfonds unter anderem weitere Lehrgänge zum Arbeitsfeld Kulturmanagement anbietet.

Interkulturelles Kulturmanagement

Berufsbegleitender Lehrgang des ÖIF und des Bundesministeriums für Inneres, ab 17. Februar

http:// www.integrationsfonds.at/

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