Kinderrechte in Österreich

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Im Jahr 1959 beschließt die UN-Generalversammlung die "Erklärung über die Rechte des Kindes". Das Dokument betont die Schutzbedürftigkeit von Kindern, bleibt aber rechtlich unverbindlich. Gewalt als Erziehungsmittel wird in Österreich im Jahr 1989 im Zuge der Kindschaftsrechtsreform verboten. Im selben Jahr, am 20 November, verabschiedet die UN-Generalversammlung die Kinderrechtskonvention. Seither gilt der 20. November als "Internationaler Tag der Kinderrechte". Österreich ratifiziert die Konvention im Jahr 1992. In den 90er Jahren werden in allen Bundesländern Kinder- und Jugendanwaltschaften gegründet. Diese bilden ab 1996 zusammen mit anderen Organisationen das "Netzwerk Kinderrechte". 2001 folgt eine weitere Kindschaftsrechtsreform. 2004 beschließt die damalige Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan für Kinderrechte, die Umsetzung lässt teilweise auf sich warten. (Leonhard Pagitsch)

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