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Fremdbetreut oder nicht: Wichtig ist das Befinden des Kindes.

Dass außerhäusliche Kinderbetreuungseinrichtungen notwendig sind, ist unumstritten. Die Erwerbstätigkeit von Frauen steigt, sie sind zunehmend besser ausgebildet und haben auch attraktive Jobs. Ihre Lebensplanung konzentriert sich daher in den wenigsten Fällen nur auf die Versorgung der Familie. Die meisten Frauen von heute möchten Familie haben und trotzdem berufstätig sein. Ob die Kinder dann mit einem, mit zwei, mit drei Jahren, noch später oder gar nicht fremdbetreut werden, ist eine persönliche Entscheidung der Eltern. Es steht keinem Außenstehenden ein Urteil darüber zu, ob und zu welchem Zeitpunkt es (un)verantwortlich ist, die Kinder nicht selber zu betreuen. Ausschlaggebend ist, wie es dem Kind dabei geht.

Fest steht, dass mit der Elternschaft eine Verantwortung für das Kind übernommen wurde. Es kann daher nicht Aufgabe eines Kindergartens oder einer anderen Betreuungseinrichtung sein, den gesamten Betreuungsbedarf eines Kleinkindes abzudecken. Fest steht auch, und das ist psychologisch eindeutig erwiesen, dass die ersten drei Lebensjahre eines Kindes die prägendsten sind. Gerade in der Kleinstkindphase sind fixe Bezugspersonen wichtig. Niemand anderer kann im Normalfall zum einen so sensibel auf die Bedürfnisse des Kindes eingehen wie Mutter und Vater und zum anderen so viel Verständnis und Liebe aufbringen. Je individueller und je bedürfnisgerechter die Betreuung in der Kleinstkindphase erfolgt, desto positiver wird sich das auf die Kindesentwicklung auswirken.

Unbestritten ist aber auch, dass außerhäusliche Betreuungseinrichtungen eine wichtige Sozialisationsfunktion haben. Denn die Spielregeln, die zwischen Eltern und Kinder gelten, sind ganz andere als jene, die zwischen den Kindern untereinander herrschen. Kinder sind im Umgang mit Gleichaltrigen unbarmherzig und direkt. Sie müssen die Erfahrung machen, was es heißt, gegenüber anderen Kindern Rücksicht nehmen, sich durchsetzen oder wehren zu müssen. Zudem ist es für Kinder spannender, mit ihresgleichen zu spielen. In einer Zeit, in der der Trend in Richtung Ein-Kind-Familie geht und die Kinder immer seltener mit Geschwistern aufwachsen, kommt den Kindergärten eine zentrale Funktion zu, wenn es um die Sozialisierung durch Gleichaltrige geht.

Kinderbetreuung ist immer noch Sache der Frauen bzw. der Mütter; egal ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Die Politik ist daher gefordert, Voraussetzungen zu schaffen, damit Mütter und Väter einen Großteil dieser drei wichtigsten ersten Jahre, die das ganze Leben der Kinder entscheidend bestimmen, gemeinsam genießen können. Dafür ist es einerseits notwendig, drei Jahre Erziehungsarbeit pensionsbegründend anzurechnen. Andererseits müssen die Arbeitgeber mehr Verständnis dafür aufbringen, dass auch Väter Betreuungsaufgaben übernehmen wollen.

Der Autor ist Vorsitzender des Katholischen Familienverbandes Österreichs

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