Irmgard

KZ-Sekretärin (96) vor Gericht

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In Deutschland steht eine 96-Jährige vor Gericht, weil sie in einem KZ als Sekretärin des Lagerkommandanten gearbeitet hat. Prozesse wie dieser sind trotz des großen zeitlichen Abstands eine Notwendigkeit – aus unterschiedlichen Gründen.

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In Deutschland steht eine 96-Jährige vor Gericht, weil sie in einem KZ als Sekretärin des Lagerkommandanten gearbeitet hat. Prozesse wie dieser sind trotz des großen zeitlichen Abstands eine Notwendigkeit – aus unterschiedlichen Gründen.

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Eine betagte Frau, mit Schutzmaske und Kopftuch vermummt, hat im Gerichtssaal Platz genommen und lauscht regungslos der Staatsanwältin beim Verlesen der Anklageschrift. Sie sieht aus wie eine ganz gewöhnliche Seniorin in Covid-Zeiten, doch das Ausmaß der Verbrechen, die ihr vorgeworfen werden, überschreitet die menschliche Vorstellungskraft.

Die heute 96-jährige Irmgard F. wird der Beihilfe zum Mord in 11.412 Fällen und der Beihilfe zum versuchten Mord in 18 weiteren Fällen beschuldigt. Von Juni 1943 bis April 1945 war sie Schreibkraft im Konzentrationslager Stutthof. Aufgrund ihrer Tätigkeit für den Kommandanten des Lagers sei sie „bis ins Detail“ über alle Vorgänge informiert gewesen und habe durch ihre Arbeit „die reibungslose Funktionsfähigkeit des Lagers“ gesichert, sagt die Staatsanwaltschaft der schleswig-holsteinischen Stadt Itzehoe. Irmgard F. hingegen bestreitet, „persönlich eine strafrechtliche Schuld auf sich geladen zu haben.“ Sie sei lediglich in der Verwaltung des KZ tätig gewesen und habe keinen Gefangenen je zu Gesicht bekommen.

Mord verjährt nicht

Irmgard F. ist nicht die einzige, der in Deutschland während der vergangenen Jahre aufgrund ihrer Teilnahme an den Verbrechen der Nationalsozialisten der Prozess gemacht wurde und wird. In Brandenburg steht seit Anfang Oktober der ehemalige SS-Angehörige Josef. S., von 1942 bis 1945 Wachmann des KZ Sachsenhausen, vor Gericht. Ihm wird Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen vorgeworfen. Im Vorjahr wurde der ehemalige SS-Angehörige Bruno Dey, der im KZ Stutthof als Wachmann gearbeitet hatte, wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und wegen Beihilfe zu einem versuchten Mord zu zwei Jahren Strafe auf Bewährung verurteilt. 2016 wurde der SS-Unterscharführer Reinhold Hanning, der im Vernichtungslager Auschwitz und im KZ Sachsenhausen Dienst tat, wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt; er verstarb, bevor das Urteil rechtskräftig wurde.

Im Jahr davor wurde das ehemalige SS-Mitglied Oskar Gröning, von 1942 bis 1944 in der Verwaltung des Vernichtungslagers Auschwitz tätig, wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt; er verstarb, bevor er seine Strafe antreten musste. Manch einer stellt sich die Frage: Warum werden jetzt noch, über sieben Jahrzehnte nach Ende der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft, hochbetagte Mittäter vor Gericht gestellt? Welchen Sinn macht es, weit über 90-Jährigen den Prozess zu machen, die obendrein damals aufgrund ihrer Jugend ganz unten in der Hierarchie standen? Die Antwort darauf kann nur lauten: An diesen Gerichtsverhandlungen führt kein Weg vorbei.

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