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Mehr Markt in der Ausbildung

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Die Reformvorschläge von Minister Einem bringen dringend benötigten Schwung in die Hochschulreform.

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Die Reformvorschläge von Minister Einem bringen dringend benötigten Schwung in die Hochschulreform.

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Die Vorschläge von Wissenschaftsminister Caspar Einem zur Auslagerung universitärer Studien an Fachhochschulen (FHS) sind einerseits wohl die beste und aus ministeriellem Munde längst fällige Anerkennung für die von der Wirtschaft forcierten Studiengänge hinsichtlich deren Effizienz, Praxisbezug und Rerufschancen, andererseits ein etwas leichtfertiger Umgang mit politischen Zielen.

Was die FHS betrifft, sind reine Ankündigungen entbehrlich, wenn sie in der praktischen Umsetzung untergehen. Dringend notwendig jedoch wären klare Signale für den weiteren Ausbau des FHS-Sektors und dessen Finanzierung (allenfalls auch über Gebühren): die Vorlage des FHS-Entwicklungs- und Finanzplanes. Jeder Stillstand wäre Rückschritt!

Der Vorschlag, die Lehrerausbildung von den Universitäten an die Fachhochschulen zu verlagern, sollte gründlich geprüft werden. Denn sowohl eine Orientierung am Bedarf als auch eine bessere pädagogische und praxis- bzw. schulorientierten Ausbildung unserer Lehrer täte dringend not.

Einen Bärendienst erweist man der FHS-Diskussion aber wohl durch die Einbeziehung der Juristen. Dagegen spricht die Bandbreite der Berufsfelder, in denen Juristen tätig sind

(Rechtsanwalt, Notar, Europajurist, Rechtsabteilung von Unternehmen ...) und die eine breite wissenschaftliche Rerufsbildung notwendig machen. Auch der Vergleich mit amerikanischen „Law schools” hinkt, denn diese sind in der Regel in Institutionen mit wissenschaftlichem Know How und hervorragenden Experten eingebunden.

Die Neuorientierung des Wissenschaftsministers an mehr Markt, am Bedarf der Wirtschaft und an der unternehmerischen Freiheit sowie der Plan, der WU und der Universität für Bodenkultur eine echte Autonomie zu gewähren, deckt sich nicht nur mit den Vorstellungen der Industrie, sondern wäre auch eine konsequente und notwendige Fortsetzung des mit dem UOG 93 eingeschlagenen Weges.

Es ist jedoch darauf zu achten, daß „das Kind nicht mit dem Bad ausgeschüttet” wird: Denn dem Erfordernis einer praxis- und abnehmerorientierten Ausbildung an den Universitäten kann nicht nur mit Ausgliederung entsprochen werden, sondern es ist auch für wirtschaftsnahe Studienbereiche an den Universitäten selbst Aufgabe und Verpflichtung und zudem im Rahmen des neuen Universitätsstudiengesetzes vorgesehen.

In diesem Zusammenhang ist die Einrichtung eines Kontaktkomitees des Wissenschaftsministers zur Straffung und Rationalisierung des Lehr-und Studienangebotes und zur Entwicklung von Schwerpunkten der Universität zu begrüßen.

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