Meilenstein bei Kinderbetreuung

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Mit dem neuen Kindergartengesetz kann Niederösterreich die hohe und von der Bevölkerung geschätzte Qualität seiner Kinderbetreuungseinrichtungen noch weiter ausbauen.

Ein "Zukunftspaket für Niederösterreich" hat der Niederösterreichische Landtag in diesem Frühjahr beschlossen. Vom neuen Kindergartengesetz, das mit 1. September 2006 in Kraft tritt, profitieren alle, erklärte Landesrätin Johanna Mikl-Leitner: Kinder, Eltern und Gemeinden.

"Qualität ist einwandfrei"

Derzeit gibt es in Niederösterreich mehr als 1.000 Kindergärten, die rund 43.000 Buben und Mädchen betreuen. Rund 4.500 Erzieher und Pfleger sind in der Betreuung tätig. "Die Qualität ist einwandfrei", betonte Mikl-Leitner. 94 Prozent der Niederösterreich sprachen in einer Umfrage des Vorjahres von sehr hoher Zufriedenheit die pädagogische Qualität in Kindergärten betreffend. Dies solle auch die Novellierung des Gesetzes weiterhin gewährleisten, die primär vier Neuerungen und Änderungen beinhalte.

Weniger Kinder in Gruppen

Mit dem neuen Gesetz wird die Anzahl der zu betreuenden Kinder in einer Kindergartengruppe von bisher 28 auf 25 reduziert. "Ein Meilenstein zur weiteren Verbesserung der Qualität", ist die Landesrätin überzeugt. Darüber hinaus wurde ein Fördersystem entwickelt, das nun nicht mehr in den Kompetenzbereich der Gemeinden fällt. "Bisher entschieden die Gemeinden darüber, wer Zuwendungen erhält und wer nicht." Nun soll dieses Prozedere mittels Antrag über das Land Niederösterreich abgewickelt werden. "Damit sollen auch Alleinerzieher definitiv subventioniert werden. Der Kindergarten soll und muss für alle leistbar sein."

Geändert werden zudem die Öffnungszeiten: War bisher der Kindergarten nachmittags nur von 13 bis 16 Uhr geöffnet, so soll die Nachmittagsbetreuung mit 1. September "bedarfsgerecht und leistbar"um eine Stunde auf 17 Uhr ausgeweitet werden.

Einmalig: Gratiskindergarten

Weiterhin ist Niederösterreich das einzige Bundesland mit Gratiskindergarten am Vormittag; und die Tarife für die Nachmittagsbetreuung werden neu - sozial und zeitlich abgestellt - gestaltet. Bei voller Inanspruchnahme (von 13.00 bis 17.00 Uhr) betragen die Kosten 80 Euro im Monag (zeitlich abgestuft: 70, 50 und 30 Euro), wovon das Land sozial schwachen Familien (je nach Einkommen und Anzahl der Kinder) Unterstützung bis zu 60 Euro gewährt.

Nachmittagsbetreuung ...

Bei einem Bedarf von mindestens drei Plätzen - egal ob Kindergarten-oder Schulkinder - muss Nachmittagsbetreuung angeboten werden. Derzeit werden rund 400 Volksschulkinder nachmittags in Kindergärten betreut, dafür ist kein Landesbescheid mehr erforderlich. Und auch Kinder zwischen 2,5 und 3 Jahren können vom Kindergartenerhalter ohne Genehmigung der Landesregierung nach Maßgabe der vorhandenen Plätze aufgenommen werden. Werden Kinder zwischen 2,5 und 3 Jahren in der Kindergartengruppe betreut, beträgt die Höchstzahl 20. Davon dürfen höchstens 3 Kinder zwischen 2,5 und 3 Jahren sein.

Um einem "Wunsch von rund 70 Prozent der Eltern" nachzukommen, so Mikl-Leitner, sollen Betreuungseinrichtungen in Mehrgruppenhäusern statt sechs nur noch drei Wochen im Jahr geschlossen halten und auch in den Ferien länger offenhalten. Auch Volksschulkinder, die gerade in ländlichen Regionen Betreuung benötigen, sollen künftig unbürokratischer und effizienter im Kindergarten betreut werden können.

... auch für Schulen

Auch für die Pflichtschulen wurde die Nachmittagsbetreuung angepasst, sie muss bei einem Bedarf von mindestens 15 Kindern eingerichtet werden, wobei sich Schulstandorte zusammenschließen können. Intensiviert wird auch die Sprachförderung in Vor-und Volksschule.

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