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Das "Familienpaket" sollte die Rechte von Stiefeltern in Stief-und "Patchworkfamilien" stärken. Geblieben ist ein zahnloser, neuer Absatz im Gesetz - und der Bedarf an Bewusstseinsbildung.

Lebensgemeinschaft ist eine auf längere Dauer beabsichtigte Partnerschaft von zwei im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, die weitere Merkmale einer Solidar-, Geschlechts-und Wirtschaftsgemeinschaft aufweist." So bürokratisch kam die "Generalklausel" im "Familienpaket" daher. Und doch sorgte sie für hitzige Debatten: Vor allem die ÖVP rieb sich an diesem Satz - und der damit verbundenen Gleichstellung homo-und heterosexueller Partnerschaften. Am Ende wurde die "Generalklausel" ersatzlos aus dem geplanten Familienrechtsänderungsgesetz von Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ) getilgt. "Wir betrachten homosexuelle Lebensgemeinschaften genauso wie heterosexuelle Lebensgemeinschaften. Und eine Lebensgemeinschaft ist nun einmal keine Ehe", verteidigte sich VP-Justizsprecherin Maria Fekter im Standard - nicht ohne zu betonen, dass sie zwar "ein bisschen ideologisch, aber kein Fundi" sei.

Rücksicht auf die Realität

Die ÖVP hat nicht nur die "Generalklausel" zu Fall gebracht - auch Gastingers Ziel, die Rechte von Stiefeltern in Patchworkfamilien (egal ob mit oder ohne Trauschein) zu stärken, ihnen etwa die Möglichkeit einzuräumen, Pflegefreistellung zu beantragen. Mit diesen Regelungen wolle man "unter Aufrechterhaltung des Primates der Familienform ,Ehe'" auf die realen Lebensbedingungen Rücksicht nehmen, heißt es im Entwurf.

Die Zahlen sprechen Bände: So gibt es in Österreich laut Mikrozensus 2004 neben 699.000 Ehepaaren mit Kindern unter 18 Jahren auch 109.100 Lebensgemeinschaften und 151.100 allein erziehende Elternteile mit minderjährigen Kindern. Die Anzahl an "Patchworkfamilien", in denen Kinder aus einer anderen Beziehung vorhanden sind, wird entsprechend dem Deutschen Familien-Survey auf rund zwölf Prozent geschätzt. Darin sind sowohl primäre Stieffamilien, in denen sich die Kinder die meiste Zeit aufhalten, als auch sekundäre Stieffamilien (meist der leibliche Vater mit neuer Partnerin) erfasst.

Die Ziffern sollten nichts helfen: Im abgespeckten "Familienpaket", das den Ministerrat passierte, ist punkto Stieffamilien nur ein neuer Absatz 3 in Paragraph 90 ("Jeder Ehegatte hat dem anderen in der Ausübung der Obsorge für dessen Kinder in angemessener Weise beizustehen") enthalten - sowie die Bedachtnahme auf Lebensgefährten und "Patchworkkinder" im Exekutions-und Konkursrecht. "Es ist ein kleiner Schritt, aber ein erster Schritt", heißt es ernüchtert aus dem Büro der Justizministerin. Ob die Regierungsvorlage überhaupt noch vor der Wahl im Nationalrat beschlossen werden kann, ist fraglich.

Entsprechend enttäuscht ist die Linzer Rechtsanwältin Waltraute Steger, die im ministeriellen Arbeitskreis zum Familienrechtsänderungsgesetz vertreten war: "Ich bedaure sehr, dass es nur gelungen ist, die Obsorge für Stiefkinder in Ehen und nicht in allen ,Patchworkfamilien' festzuschreiben", erklärt sie. "Wenn ein Stiefvater ein Kind 15 Jahre in seiner Familie gehabt hat und diese Stieffamilie dann wieder zerbricht, dann hat er derzeit keine wie immer gearteten Besuchsrechte." Die geplante Regelung, dass Stiefelternteile den leiblichen Elternteil zumindest nach der Heirat in der Obsorge des Kindes unterstützen müssen, hält sie indes für erfreulich. "Damit ist ihre Verantwortung gegenüber Stiefkindern endlich festgeschrieben."

Armer, leiblicher Vater?

Eine Interpretation, die Stegers Linzer Kollege, der Rechtsanwalt Günter Tews, gar nicht teilen kann: "Dieses Gesetz ist so notwendig wie ein Kropf", betont er. "Wenn ein Stiefelternteil seinem Partner mit dessen Kindern nicht freiwillig hilft, dann wird daran eine gesetzliche Verpflichtung auch nichts ändern". Insgesamt sei die Situation für leibliche Väter schwierig genug: "Da lebt ein neuer Mann zwölf von 14 Tage mit dem Kind zusammen, und dann gibt man ihm auch noch mehr Rechte."

"Die bisherigen Rechte des leiblichen Vaters werden um null gekürzt", entgegnet Steger. "Und warum soll sich nach Scheitern einer Stieffamilie nur der leibliche Vater und nicht auch der Stiefvater um das Kind kümmern dürfen?"

Dass das System Patchworkfamilie nicht leicht zu regeln ist, weiß auch Liselotte Wilk. Jahrelang hat sich die Soziologin und Psychologin mit Stieffamilien beschäftigt. "Die zentrale Frage ist: Dient eine Regelung dem Wohl des Kindes?", meint sie im Furche-Interview. Die Tendenz, den leiblichen Elternteil aus dem Leben des Kindes zu verdrängen, wäre jedenfalls problematisch: "Wir reden zwar heute von Lebensabschnittspartnerschaften, aber kein Mensch käme auf die Idee, von Lebensabschnittselternschaft zu reden." Das "Ei des Kolumbus" wäre es, eine Regelung zu finden, die es leiblichen und Stief-Eltern ermöglicht, "alle zusammen Elternrollen auszufüllen". Vorstellbar wäre etwa die Pflicht zu (individuellen) Verträgen zwischen der Stieffamilie und dem außerhalb lebenden, leiblichen Elternteil.

Vor allem aber müsste die Bewusstseinsbildung und Elternbildung über "Patchwork-Familien" verbessert werden, fordert Wilk: "Derzeit werden ja in den Medien nur Extreme transportiert: einerseits das Märchen von den bösen ,Stiefeltern', andererseits das Bild von der supermodernen Familie, in der jeder happy ist. Nichts davon trifft die Realität."

Buchtipp:

Leben mit Stiefeltern. Wie Kinder sich fühlen und was sie brauchen. Von Liselotte Wilk/Ulrike Zartler. Verlag öbv&hpt, Wien 2004. 128 S., TB, e 12,80

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