Moralischer Druck auf die Rechtsordnung

19451960198020002020

In den amerikanischen Medien ist ein neuer Begriff aufgetaucht: "hate crimes". Darunter werden Verbrechen verstanden, die aus bestimmten Vorurteilen heraus begangen werden und strenger bestraft werden als andere. Das bedeutet, dass innerhalb bestehender Gesetze moralische Differenzierungen vorgenommen werden.

19451960198020002020

In den amerikanischen Medien ist ein neuer Begriff aufgetaucht: "hate crimes". Darunter werden Verbrechen verstanden, die aus bestimmten Vorurteilen heraus begangen werden und strenger bestraft werden als andere. Das bedeutet, dass innerhalb bestehender Gesetze moralische Differenzierungen vorgenommen werden.

Werbung
Werbung
Werbung

Das geordnete Leben in einer menschlichen Gemeinschaft bedarf akzeptierter Regeln. Sie werden durch gesetzliche und moralische Normen bestimmt. Ihre Einhaltung wird eingefordert im einen Fall durch Richter, welche die Einhaltung der Gesetze durchzusetzen haben, im anderen Fall durch moralische Instanzen - Gott für den Glaubenden oder das reife Gewissen für den Agnostiker. Für das Verhalten der Menschen mitbestimmend ist die bei Normverletzungen zu erwartende gesellschaftlicher Ächtung. In funktionierenden Demokratien werden politische Verfehlungen zusätzlich mit dem Verlust der politischen Ämter als Folge eines Wahlausgangs geahndet. Fehlen funktionierende Rechtsordnung, moralstiftende Religion oder ethischer Grundkonsens sowie wirkungsvolle demokratische Kontrolle des politischen Lebens, kann die Gesellschaft nicht auf Dauer vor dem Niedergang bewahrt werden.

In letzter Zeit ist eine Entwicklung zu beobachten, die in Ergänzung dieser Faktoren für eine stabile Demokratie ein weiteres bestimmendes Element in das politische Leben einführen will; sie wird von den Verfechtern als "political correctness", von Kritikern als "Instrumentalisieren der Moral zur Durchsetzung politischer Ziele" bezeichnet. Sie äußert sich zunächst in der Gesprächsverweigerung, wobei die andere Meinung als "unappetitlich", "obszön" oder "unanständig" jeder sachlichen Diskussion entzogen wird.

Diese Haltung kann man bedauern, richtet aber in einer gefestigten Demokratie keinen bleibenden Schaden an. Ernste Gefahr droht erst, wenn sich eine einflussreiche internationale Elite im Besitz "der Wahrheit, der Vernunft und des Fortschritts" wähnt und aus diesem Glauben das Recht ableitet, ihre Standpunkte außerhalb von demokratischen Mechanismen durchzusetzen. Der tschechische Parlamentspräsident Vaclav Klaus hat bei einem Symposium in Göttweig (Juni 2000) auf diese nach dem Scheitern des Kommunismus entstandene Pseudoideologie hingewiesen.

Welche Werte?

Auch Robert Spaemann, emeritierter Professor für Philosophie an der Universität München, hat in einem Artikel der "Neuen Zürcher Zeitung" gewarnt, dass "es eine Tendenz gibt, die Institutionen des Rechtsstaats in die Richtung von Werten und Überzeugungen zu belasten. Diese Entwicklung gefährdet aber die Unabhängigkeit der Rechtsordnung."

Spaemann befürchtet, dass "Grundwerte" im Begriff sind, die Grundrechte zu unterlaufen, dass die Wertegemeinschaft die Rechtsordnung ersetzt, dass die Pflicht, den Gesetzen zu gehorchen, der Verpflichtung weicht, sich zu bestimmten Werten zu bekennen. Zugleich beobachtet er einen Wandel in den Aufgaben wichtiger Institutionen wie etwa der Kirchen. Sie legitimieren ihre Stellung im Staat weniger durch den Anspruch, den geoffenbarten Willen Gottes kundzutun, als durch das Angebot, die Gesellschaft durch "Wertevermittlung" und durch "Wertorientierung" der Jugend zu stabilisieren.

Natürlich erfordert die Demokratie, dass die zur Befolgung der Gesetze verpflichteten Bürgerinnen und Bürger in ihrer Mehrheit die Werte teilen, die diesen Gesetzen zugrunde liegen. Gesetze, die nicht (mehr) auf diesem Fundament ruhen, haben selbst keinen Bestand. Sie werden entweder neuen Überzeugungen und Erfordernissen angepasst oder letztlich nicht befolgt. Sie sind totes Recht. Allerdings: Es ist zwar Bürgerpflicht, die Gesetze einzuhalten, nicht aber die ihnen zugrunde liegenden Wertvorstellungen vorbehaltlos zu teilen. "Wo aber" so Spaermann, "die Staatsgewalt sich unter Berufung auf höhere Werte für legitimiert hält, Menschen an etwas zu hindern, was zu verbieten ihr kein Gesetz erlaubt, da ist Gefahr im Verzug. Und in dieser Gefahr befinden wir uns gegenwärtig."

Der Münchner Philosoph führt zur Rechtfertigung seiner Befürchtungen neben drei weiteren Beispielen - darunter die Kosovo-Intervention - die Maßnahmen an, welche die 14 EU-Staaten über Österreich verhängt hatten. Diese Staaten haben sich - die Ratspräsidentschaft missbrauchend - unter Zuhilfenahme anfechtbarer Scheinkonstruktionen (bilaterales Vorgehen) im Namen einer nicht näher definierten "Wertegemeinschaft" über das geltende Recht gestellt. "Man nannte das einmal Totalitarismus" kommentiert Spaemann hier etwas überspitzt.

Während die Rechtsordnung klar bestimmt, was erlaubt und was verboten ist (den Streit darüber entscheidet das Gericht), ist das bei den "gemeinsamen Werten" nicht der Fall. Hier gehen die Meinungen bei der Frage, wo die Grenzen gezogen werden sollen, weit auseinander. Selbst bei so grundlegenden Werten wie Religionsfreiheit, um nur ein Beispiel zu nennen, wird in der politischen Praxis mit unterschiedlichem Maß gemessen.

Zu Tode liberalisiert?

Einen Schnittpunkt zwischen Recht und "political correctness" macht der seit einiger Zeit in amerikanischen Medien auftauchende Begriff "Hate crimes" deutlich. Darunter werden Verbrechen verstanden, die aus bestimmten Vorurteilen begangen werden und deshalb strenger beurteilt werden als "gewöhnliche" Verbrechen. Diese neue Kategorie im Rechtssystem der USA ist Ausdruck des Trends unter Minoritäten, sich als diskriminierte Gruppe zu definieren. "Hate crimes" stellen einen Bruchteil von einem Prozent aller in den USA begangenen Verbrechen dar, haben aber übermäßige Publizität. Der Druck ist so stark, dass schwerwiegende rechtliche Bedenken in den Hintergrund treten. Denn hier werden innerhalb der bestehenden Gesetze moralische Gewichtungen vollzogen, die sich primär auf die Psyche des Täters beziehen. Dies führt - durchaus in edler Absicht - zu einer tiefen Ungerechtigkeit, weil der Gesetzgeber durch die Strafverschärfung indirekt ausdrückt, dass für ihn das Leben gewisser Opfer mehr wert ist als dasjenige anderer. "Mit welcher Begründung wird der Täter, der einen Familienvater ermordet, weniger streng bestraft als einer, der einen Homosexuellen umbringt und diesen während der Tat noch mit ,Schwuler' beschimpft?", lautet die Frage. Sind Tatmotive wie Raffgier, Macht, Lust, Sadismus weniger verwerflich als Vorurteile?

Bedenken gegen eine "Wertegemeinschaft" von der Art, wie zur Rechtfertigung der Maßnahmen der 14 EU-Staaten gegen Österreich dienen sollten, sind keine Absage an Werte als solche. Jeder denkende Mensch muss erkennen: Die Demokratie (wie übrigens auch die Marktwirtschaft) ist in ihrer Existenz gefährdet, wenn sie nicht auf bestimmte Werte zurückgreifen kann, die sie selbst nicht zu schaffen vermag (Ernst Wolfgang Böckenförde). Diese Werte kann auch der Staat nicht erzeugen oder gar dekretieren; dazu bedarf es "intermediärer Institutionen" wie Familie, Schule, Kirche, Vereine und Zusammenschlüsse aller Art. Auch den Strukturen des Wirtschaftslebens kommt eine wichtige Rolle zu.

Gerade liberale Denker wie Marion Gräfin Dönhoff sprechen es seit Jahren offen aus: Gewaltenteilung, Pluralismus, Herrschaft des Rechts sind zwar Grundvoraussetzungen der Demokratie, reichen jedoch für ihre Funktionsfähigkeit nicht aus. "Es kommt auf das gesamtgesellschaftliche Klima an, auf die Gesinnung der Bürger und ihren staatsbürgerlichen Anstand. Institutionen und Gesetze tun es nicht. Entscheidend ist das Verhalten eines jeden Einzelnen". Ohne Selbstbeschränkung und Selbstdisziplin könne kein Gemeinwesen leben: "Das ungebremste Streben nach immer neuem Fortschritt, nach immer mehr Freiheit, nach Befriedigung ständig steigender Erwartungen zerstört jede Gesellschaft und führt schließlich zu anarchischen Zuständen. ... Die wichtigste Forderung an den Einzelnen und an die Gesellschaft heißt Maßhalten". Und Gräfin Dönhoff fragt, ob wir uns zu Tode liberalisiert haben. Tatsächlich spricht vieles dafür, dass das für den Bestand des demokratischen Gesellschaftssystems so notwendige soziale Kapital schwindet.

Da ist das Kernproblem und zugleich die Überlebensfrage der Demokratie. Hier sind sowohl die Rechtsgemeinschaft als auch die Vermittler von Werten gefordert.

Ein Thema. Viele Standpunkte. Im FURCHE-Navigator weiterlesen.

FURCHE-Navigator Vorschau
Werbung
Werbung
Werbung