Nicht Unbefugte zum Mitlesen einladen

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Datenschutzbewusstsein fehlt, Verstöße werden verharmlost, negiert und als Rechtsbruch gar nicht wahrgenommen.

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Datenschutzbewusstsein fehlt, Verstöße werden verharmlost, negiert und als Rechtsbruch gar nicht wahrgenommen.

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Datenmissbrauch - eine Menschenrechtsverletzung - wird zur Zeit öffentlich von Tätern, FPÖ und Sympathisanten gerechtfertigt und akklamiert sowie Kritiker, Ermittler und die unabhängige Justiz aufs heftigste angegriffen. Dies zeigt ein fehlendes Unrechtsbewusstsein, da hier ein verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht verletzt wurde, und den Versuch parteipolitischer Einvernahme. Die Spitzelaffäre bewegt zwar die Öffentlichkeit, im Bewusstsein der Mehrheit der Österreicher hat sich jedoch nur wenig geändert. Das Datenschutzbewusstsein ist äußerst gering ausgeprägt, Beschwerden fallen meist dann an, wenn sich jemand unmittelbar betroffen fühlt.

Datenschutzrechtliche Verstöße werden verharmlost, negiert und als Rechtsbruch gar nicht wahrgenommen. Mit Bedürfnissen der Wirtschaft, technologischen Entwicklungen und der "Wahrheitsfindung" werden solche Handlungen gerechtfertigt. Nach einer Studie der Arbeiterkammer ist jeder Österreicher in 100 bis 400 Datenbanken gespeichert, vermutlich sind es jedoch weit mehr.

Offiziell gibt es rund 81.000 private und 7.000 öffentliche Stellen, die Daten sammeln, wobei davon auszugehen ist, dass eine nicht schätzbare Anzahl von Unternehmen ohne Registrierung persönliche Anmerkungen, Rückmeldungen, Entscheidungen verarbeiten. Während für den privaten Bereich der Tipp sinnvoll ist, mit seinen eigenen Daten geizig umzugehen, gibt es keine Möglichkeit, dies für den öffentlichen Bereich anzuraten. Dies wäre nutzlos. Immer mehr gesetzliche Bestimmungen ermöglichen es Behörden, zusätzliche Dateien anzulegen und Zugriffe auf andere Datenbanken auszuführen. Kaum jemand ist jedoch bekannt, welche konkreten Daten über seine Person gesammelt, wer zugriffsberechtigt ist und zu welchen Zwecken die Daten verwendet werden können. Die Spitzelaffäre hat deutlich gezeigt, dass zum einen Defizite im Datenschutzrecht bestehen, die Zugangsberechtigung kaum kontrolliert wird und die Verfolgung der Täter und möglicher Auftraggeber enorm schwierig ist.

Gravierende datenschutzrechtliche Lücken betreffen die moderne Telekommunikation und das Internet. So werden Konsumenten von Anbietern vielfach aufgefordert, auch sensible Daten in ungesicherten Verbindungen zu übertragen. Das heißt in einer Form, die unbefugte Dritte zum Mitlesen geradezu einlädt. Zunächst sind deswegen die Anbieter im Netz gefordert, nötige Datenschutzvorkehrungen zu treffen und das gesetzliche Gebot der Datensparsamkeit ernst zu nehmen. Die Internetnutzer sind aufgerufen, kritisch vorzugehen. So sollten Netzanbieter, die dem Datenschutz erkennbar nur nachrangige Bedeutung beimessen, von vornherein gemieden werden. Ein Datenschutzaudit würde die Möglichkeit bieten, dass Konsumenten die Anbieter erkennen können, die besondere Anstrengungen zur Einhaltung eines hohen Datenschutzniveaus unternehmen. Insgesamt ergibt sich die Frage, ob eine Steuerung allein durch Rechtsnormen Zukunft haben wird? Dass traditionell rechtliche Steuerungsinstrumente an Grenzen stoßen, ist offensichtlich. Daher kommt der Frage der Selbstregulierung und einer Koregulierung zunehmend Bedeutung zu.

Als Antwort auf den Datenmissbrauch bietet die Bundesregierung die Einführung einer "Bürgerkarte" mit angeblich höchster Datensicherheit an. Ein Ablenkungsmanöver der besonderen Art, da zur Zeit - wie es der Datenskandal beweist - in Fragen der Datensicherheit keine entsprechende Rechtssicherheit besteht. Eine Bürgerkarte als Eintrittskarte für Datenmissbrauch ist das Letzte, was wir derzeit benötigen. Vor der Einführung einer solchen Karte sollte man die datenschutzrechtlichen Defizite diskutieren und beheben. Der gläseme Mensch darf nicht entstehen und die Privatsphäre jedes Einzelnen muss gewährleistet bleiben. Datenschutz ist ein Menschenrecht!

Der Autor ist Datenschutzbeauftragter der SPÖ.

Zum Thema: "Bürgerkarte" Die Regierung will die Österreicher mit einer "Bürgerkarte ausstatten, die für Amts- und Behördenwege sowie als Identitätsnachweis eingesetzt werden könnte. Synergieeffekte und die Möglichkeit, Amtswege über das Internet abzuwickeln, werden als Vorteile der Karte genannt. Für Kanzler Schüssel ist die Bürgerkarte ein "sichtbares Projekt" im Rahmen der Bemühungen um einen "neuen Staat". Gegner der Karte sehen damit eher einen weiteren Schritt Richtung Überwachungsstaat gegeben. Durch die Spitzelaffäre hat das Vertrauen in den Datenschutz ohnehin stark gelitten. Ist nach diesen Erfahrungen die Einführung beziehungsweise der weitere Ausbau einer Missbrauchsmöglichkeit verantwortbar, lautet die Frage dieser furche-Debatte. WM

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