Nur Einigkeit macht stark

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Die Patientenanwälte haben sich jetzt zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, um die Rechte der Patienten zu stärken.

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Die Patientenanwälte haben sich jetzt zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, um die Rechte der Patienten zu stärken.

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Wir helfen Ihnen: schnell - unbürokratisch - kostenlos." Das zumindest verspricht die Wiener Patientenanwaltschaft, eine Einrichtung des Landes Wien, die seit 1992 besteht. Zuständig ist die Wiener Patientenanwaltschaft zur "Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen der Patienten in allen Bereichen des Gesundheitswesens in Wien".

Jeder Wiener kann hier Beschwerden einreichen, wenn er sich von Ärzten unsachgemäß behandelt fühlt. Aber auch Beratung und Information werden angeboten. Sollte tatsächlich ein medizinischer "Kunstfehler" festgestellt werden, so kann die Wiener Patientenanwaltschaft unbürokratisch bis zu 500.000 Schilling an den Betroffenen auszahlen.

Doch die Kompetenzen und Möglichkeiten der österreichischen Patientenanwälte sind je nach Bundesland unterschiedlich, die Probleme hingegen bundesländerübergreifend. Also nahmen sich die Interessenvertreter der Patienten ein Herz und schlossen sich zur "Arbeitsgemeinschaft Patientenanwälte" zusammen.

Ziel ist, die Rechte der Patientenanwälte und damit der Patienten österreichweit zu stärken - erste Erfolge können bereits verbucht werden. "Die Patientenanwälte haben bis jetzt in den einzelnen Bundesländern allein agiert. Dieses Einzelkämpfertum wollen wir zum Nutzen der Patienten aufgeben", begründet der Sprecher der ARGE und Patientenanwalt für Niederösterreich, Gerald Bachinger, die neue Kooperation. Er erhofft sich von der ARGE eine schnellere und bessere Kommunikation zwischen den Patientenanwälten.

Neben den informellen Kontakten wird es mindestens zwei Mal im Jahr Tagungen geben, in denen Schwerpunktthemen diskutiert werden. Die Zusammenarbeit soll also nicht nur den laufenden Informationsfluss zwischen den Bundesländern forcieren, sondern auch ein einheitliches Auftreten von Themen bundesweiter Bedeutung ermöglichen.

Das Ergebnis der Gründungstagung in Linz war daher eine erste Resolution, in der die ARGE Patientenanwälte sich gegen alle Bestrebungen zur Legalisierung der aktiv-direkten Sterbehilfe ausspricht. "Der Wunsch eines Menschen sein Leben zu beenden, kann durch Defizite in der Medizinisch-pflegerischen Betreuung begründet sein", erklärt Bachinger. Es müsse mehr zur Unterstützung der Patienten und deren Angehörigen getan werden. Die ARGE fordert daher intensivere Sterbebegleitung wie die Einrichtung von Hospizbetten in den öffentlichen Krankenanstalten.

Ausbau der Rechte Wesentliches Anliegen der ARGE ist der forcierte Ausbau der Patientenrechte. In der Natur der Sache liegt wiederum, dass sie sich im Hinblick darauf die Erweiterung der Kompetenzen der Patientenanwälte auf die Fahnen geheftet hat. "Wir wollen die Strukturen der Patientenanwaltschaften vereinheitlichen, aber nicht nach unten sondern nach oben. Das bedeutet, Länder mit schwächeren Strukturen sollen mit denen mit ausgeprägteren gleichziehen", sagt Bachinger.

Gleich nach der Konstituierung der ARGE hatten die vereinigten Patientenanwälte Forderungen an Gesundheitsstaatsekretär Reinhart Waneck und Sozialministerin Elisabeth Sickl. "Wir wollen im Ärztegesetz eine Bestimmung verankert haben, die besagt, dass die Patientenanwälte auch für den niedergelassenen Bereich zuständig sind. Es ist zur Zeit so, dass in manchen Landesgesetzen ein Hinweis besteht, dass der Patientenanwalt sich auch darum kümmern soll, das ist uns aber zu wenig", sagte Bachinger.

Mittlerweile hatten die Patientenvertreter Gelegenheit dem Staatssekretär von Angesicht zu Angesicht mit ihrem Wunschzettel gegenüberzutreten. Darauf steht zusammenfassend betrachtet zu lesen, "dass wir in Zukunft viel intensiver in die Entscheidungsprozesse des Gesundheitssystems einbezogen werden." Bachinger und seine Kollegen liefen im Gesundheitsministerium offene Türen ein und sind dementsprechend euphorisch.

Seit Ende April sitzt der Sprecher der ARGE bereits in der Strukturkommission. Außerdem, so Bachinger, überlege Waneck im Rahmen der Gesundheitskonferenz einen Arbeitskreis zum Thema Patientenrechte unter intensiver Mitarbeit der Patientenanwälte einzurichten. Fixe Zusage habe er allerdings noch keine. Zugesagt habe Waneck allerdings einen Arbeitskreis zu den geplanten Patientenfonds.

Erfahrungsausstausch Ein Thema der ARGE ist auch die Bestellung der Patientenanwälte, denn Bachinger ist der einzige Patientenanwalt Österreichs, der auf unbestimmte Zeit bestellt wurde. Die Amtszeit seiner Kollegen ist hingegen befristet. "Wenn es sich beim Patientenanwalt um eine ältere Person im Ruhestand handelt, gibt es bei einer Befristung keine Probleme. Wenn es eine jüngere Person ist, so wie bei den Bestellungen der letzten Zeit, fordern wir im Hinblick auf die Wahrung der Unabhängigkeit eine unbefristete Bestellung", erklärt Bachinger. Demnächst, so hofft er, wird auch der noch zu bestimmende Patientenanwalt des Burgenlands zur ARGE stoßen.

Nicht dabei ist der Wiener Patientenanwalt Viktor Pickl. "Das hat nichts mit persönlichen Animositäten zu tun. Es geht um die unterschiedlichen inhaltlichen und organisatorischen Strukturen", erklärt Helga Willinger von der Wiener Patientenanwaltschaft. In Wien sei der gesamte Gesundheitsbereich durch das Gesetz abgesichert, wenn man zum Beispiel Tirol betrachte, so gebe es mehrere Patientenanwälte, die Angestellte des Spitals seien.

Türen zustoßen will auf beiden Seiten aber niemand. "Wir sind mit der ARGE selbstverständlich in Kontakt und arbeiten zum Austausch von Informationen und Erfahrungen sehr eng zusammen", sagte Willinger. Der Wiener Patientenanwalt war daher selbstverständlich auch bei den Gesprächen mit Staatssekretär Waneck dabei.

Der Autor ist Chef vom Dienst bei der medizinischen Fachzeitschrift "CliniCum".

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