Anatomie - © Foto: iStock / Grafissimo

Organe spenden: Im Zweifel ja?

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In Österreich gilt bei Organspenden die Widerspruchslösung. Der Deutsche Bundestag hat sich jedoch vergangene Woche dagegen entschieden. Was sind die Argumente? Eine ethische Analyse.

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In Österreich gilt bei Organspenden die Widerspruchslösung. Der Deutsche Bundestag hat sich jedoch vergangene Woche dagegen entschieden. Was sind die Argumente? Eine ethische Analyse.

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Es war am 16. Jänner, dem Tag der Entscheidung des Deutschen Bundestages über eine Neuregelung der Organspende. Auf dem Gang sprach mich ein aus Deutschland stammender Kollege auf das Thema an und schilderte mir ein persönliches Erlebnis. Eigentlich habe er immer von sich geglaubt, zur Organspende bereit zu sein. Als er aber einmal auf einer Tagung damit konfrontiert wurde, einen Organspendeausweis auszufüllen, habe er ein ganz ungutes Bauchgefühl bekommen und die Sache vor sich hergeschoben. Kopf und Herz, Verstand und Gefühl sind eben zweierlei, wenn es sich um eine höchstpersönliche Entscheidung handelt, bei der es nicht abstrakt um Leben und Tod, sondern um das eigene Leben und das eigene Sterben, die damit verbundenen Fantasien, Empfindungen und Ängste geht. Kurz nach unserem Gespräch dann die Meldung: Der Bundestag hat die Widerspruchslösung abgelehnt. Es bleibt bei der erweiterten Zustimmungslösung, wonach einem Verstorbenen Organe nur entnommen werden können, wenn er selbst oder seine Angehörigen dem zugestimmt haben. Allerdings sollen die Bürger mit größerem Nachdruck und in regelmäßigen Abständen auf die Möglichkeit der Organspende hingewiesen werden.

Dir beiden großen Kirchen zeigen sich erleichtert. Sie hatten gegen die Widerspruchslösung ins Feld geführt, sie sei ein erheblicher Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht, das über den Tod hinausreicht. Es stehe im Widerspruch zu den Grundsätzen des Grundgesetzes wie auch zum christlichen Verständnis der Menschenwürde. Zwar befürworten die Kirchen die Organspende als Akt der Nächstenliebe, sie dürfe aber nicht vom Staat zur Pflicht erklärt werden. Der Mensch und sein Körper gehören nicht dem Staat, sondern sich selbst.

„Pflicht zum Gebrauch der Freiheit“

Gesundheitsminister Jens Spahn von der CDU und der Gesundheitssprecher der SPD, Karl Lauterbach, haben den Vorwurf, die Widerspruchslösung mache die Organspende zur Bürgerpflicht, zurückgewiesen. Es gibt, so Spahn, keine Pflicht zur Organspende, wohl aber eine Pflicht zum aktiven Gebrauch der eigenen Freiheit. Das heißt: eine moralische Pflicht, sich mit der Organspende auseinanderzusetzen. Schließlich gehe es darum, das Leben von Menschen zu retten, die dringend auf ein Spenderorgan warten.

Viel wichtiger als die gesetzliche Regelung der Organspende ist ein effizientes System zur Meldung möglicher Organspender durch die Krankenhäuser.

Sittliche Freiheit, die sich vom Egoismus unterscheidet, kann nicht ohne Verantwortung und die Verpflichtung zur Solidarität bestehen. Das steht auch für die Befürworter der Zustimmungslösung außer Frage. Besteht aber tatsächlich der von den Befürwortern der Widerspruchslösung behauptete Entscheidungszwang? Kann es nicht gewichtige Gründe geben, weshalb ein Mensch sich in einer bestimmten Situation nicht entscheiden kann oder möchte, zumal dann, wenn es um sein eigenes Lebensende geht? Hat der Staat das Recht, Menschen dazu zu zwingen, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen? Die eigene Endlichkeit zu bedenken, ist zweifellos höchst wünschenswert, nicht nur aus christlicher oder sonstiger religiöser Überzeugung. Der freiheitliche, weltanschaulich neutrale Staat hat aber kein Recht, daraus eine individuelle Bürgerpflicht zu machen. Es gibt, wenn man so will, ein Recht auf die Verdrängung des eigenen Todes. Aber auch wer den Gedanken an das Sterben nicht ausblendet, mag sich mit einer Entscheidung schwertun, weil es verschiedene Antworten auf die Frage gibt, wann ein Mensch definitiv tot ist. Medizinisch gilt der Hirntod als hinreichendes Kriterium zur Feststellung des Todes. Die Stichhaltigkeit dieses Konzepts wird aber selbst von manchen Medizinern und Neurowissenschaftern in Zweifel gezogen. Für Laien ist es ohnehin schwer zu verstehen, dass ein Mensch tot sein soll, wenn er noch atmet und sein Herz noch schlägt. Sogar Ärzte und Pflegekräfte tun sich manchmal schwer damit, Theorie und persönliches Erleben in Einklang zu bringen.

Wer glaubt, hirntote Patienten seien noch nicht ganz tot, wenn auch ohne jede Aussicht, noch einmal ins gewohnte Leben zurückzukehren, mag die Organentnahme mit dem Abschalten lebenserhaltender Maschinen gleichsetzen. Aber dafür gilt, wie für jede medizinische Maßnahme, das Prinzip der informierten Zustimmung (informed consent). Die Widerspruchslösung, so der Vorwurf der Kritiker, rückt von diesem grundlegenden Prinzip heutiger Medizinethik ab. Allerdings hat der Staat das Recht und die Pflicht, für den gesellschaftlichen Umgang mit Sterben und Tod Vorkehrungen zu treffen, weil auch die Rechte Dritter betroffen sind. Niemand ist beispielsweise gezwungen, ein Testament zu errichten. Aber für den Fall seines Ablebens gibt es gesetzliche Bestimmungen, wie der Nachlass zu regeln ist, falls es kein Testament oder auch keine anspruchsberechtigten Hinterbliebenen gibt.

Kopftentscheidung und Bauchgefühl

Für Menschen, die sich nicht mit dem eigenen Tod auseinandersetzen wollen oder emotionale Schwierigkeiten haben, die grundsätzliche Kopfentscheidung für die Organspende gegen das eigene Bauchgefühl in die Tat umzusetzen, kann die Widerspruchslösung entlastend wirken. Das gilt auch für das Gespräch mit Angehörigen, das auch bei der in Österreich geltenden Widerspruchsregelung üblich ist. Wenn Angehörige die Einstellung des Sterbenden oder Verstorbenen zur Organspende nicht kennen, fühlen sie sich mit der Entscheidung für oder gegen die Organentnahme möglicherweise weniger auf sich allein gestellt, wenn die Organentnahme gesetzlich als normale Praxis gilt. Befürworter der Widerspruchslösung verweisen darauf, dass der Staat auch an anderen Stellen in das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper eingreift, angefangen von der Erfassung biometrischer Daten für die Ausstellung von Reisepässen über Leibesvisitationen bei Flughafenkontrollen oder Drogen- und Rauchverbote bis zu vorgeschriebenen Impfungen. Niemand kann allerdings gezwungen werden, das eigene Leben und die eigene Gesundheit aufs Spiel zu setzen, um das Leben eines anderen zu retten, so lobenswert eine solche Tat auch sein mag. Nach herrschender juristischer Meinung lässt sich zum Beispiel eine zwangsweise Blutentnahme, etwa an einem Passanten, der bei einem Verkehrsunfall anwesend ist, nicht einmal durch einen Notstand“ rechtfertigen.

Schlecht informierte „Spender“

Das größte ethische Problem der Widerspruchslösung sehe ich in der Unterstellung, dass jeder, der zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat und im Widerspruchsregister steht, eine bewusste Entscheidung für die Organspende getroffen hat. Den fehlenden Widerspruch als indirekte Zustimmung zu werten, blendet aus, dass viele Menschen über die geltende Widerspruchslösung schlecht oder gar nicht informiert sind. Bei ihnen kann man darum auch nicht mehr wirklich von Spendern sprechen. Findet mit den Angehörigen vor der Organentnahme ein Gespräch statt, besteht allerdings zwischen Widerspruchslösung und erweiterter Zustimmungslösung im Ergebnis nur noch ein geringer Unterschied. Überhaupt darf die Diskussion, wie sich das Aufkommen von Spenderorganen verbessern lässt, nicht auf die Alternative zwischen Widerspruchslösung und Zustimmungslösung verengt werden. In manchen Ländern wie Luxemburg ist die Zahl der Spender trotz Widerspruchslösung gering. Viel wichtiger als die gesetzliche Regelung der Organspende ist ein effizientes System zur Meldung möglicher Organspender durch die Krankenhäuser. Viel hängt auch davon ab, wie sehr die Bevölkerung dem Gesundheitswesen und der Transplantationsmedizin vertraut. In Deutschland ging die Spendenbereitschaft dramatisch zurück, nachdem 2012 Unregelmäßigkeiten in zwei Transplantationszentren bekannt geworden waren. Gewiss heiligt der gute Zweck nicht jedes Mittel. Über allen Diskussionen sollte aber nicht vergessen werden, wie vielen Menschen durch die Transplantationsmedizin schon das Leben gerettet wurde und wie viele auf ein rettendes Organ warten.

Ulrich H. J. Körtner

Der Autor ist Prof. für Reformierte Theologie an der Evang.-Theol. Fakultät an der Uni Wien sowie Vorstand des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin.

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