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Im Oktober 2007 erreichte die Zahl der Pflegegeldbezieher einen neuen Rekordwert: 336.512 Menschen. Weitere ca. 57.000 erhalten ihr Pflegegeld von den einzelnen Ländern (Aufwand 291 Millionen Euro, Stand Ende 2005). Das Pflegegeld ist in sieben Stufen, je nach Pflege- und Betreuungsaufwand in Stunden pro Monat, eingeteilt (Quelle Sozialministerium/Oktober 2007): Stufe 1: 148,30 Euro (ab 50 Stunden, 74.294 Bezieher); Stufe 2: 273,40 Euro (ab 75 Stunden, 114.546 Bezieher); Stufe 3: 421,80 Euro (ab 120 Stunden, 54.790 Bezieher); Stufe 4: 632,70 Euro (ab 160 Stunden, 50.957 Bezieher); Stufe 5: 859,30 Euro (ab 180 Stunden, 26.800 Bezieher); Stufe 6: 1.171,70 (ab 180 Stunden, zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen oder dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson notwendig; 9.261 Bezieher); Stufe 7: 1.562,10 Euro (ab 180 Stunden, keine zielgerichtete Bewegung der vier Extremitäten; 5.864 Bezieher). Insgesamt wandten Bund und Sozialversicherungen 2006 1,6 Mrd. Euro für das Pflegegeld auf. Jeweils ca. 70.000 Menschen werden stationär bzw. von mobilen Diensten betreut, die restlichen ca. 254.000 Menschen von ihren Angehörigen zuhause.

Die 24-Stunden-Betreuung wird nach Schätzungen von mindestens 20.000 Menschen in Anspruch genommen: Das neue Fördermodell, ab 1. Juli 2007 gesetzlich geregelt, sieht folgende Eckpunkte vor: Gefördert wird ab Pfegestufe 3. Unselbstständige Betreuer werden mit maximal 800 Euro monatlich gefördert; selbstständige mit maximal 225 Euro. Diese Regelung bezieht sich auf das verbreitete bisher illegale Modell: Zwei Betreuerinnen, die sich jeweils im 14-Tage-Rhythmus abwechseln. Das Netto-Einkommen des Pflegebedürftigen darf 2500 Euro im Monat nicht übersteigen. Vermögen über 7000 Euro muss zunächst aufgebraucht werden, bis eine Förderung möglich ist. Niederösterreich und Vorarlberg verzichten auf diese Vermögensgrenze.

Die ursprünglich bundesweit einheitliche Regelung, von Buchinger daher als "Quantensprung" gewertet, wird von immer mehr Ländern in Frage gestellt. Kritisiert werden unter anderen die Kosten: Die Förderung deckt 80 Prozent der Legalisierungskosten (laut Caritas). Demenzkranke fallen vielfach aus dem Förderungsprogramm, weil zu niedrig eingestuft. Für viele Menschen, die weniger als eine 24-Stunden-Betreuung und mehr als eine einstündige Heimhilfe brauchen, gibt es zu wenig Angebote. Die strikte Trennung zwischen Pflege- und Betreuungstätigkeiten verkompliziert die häusliche Versorgung (siehe Interview mit Minister Buchinger).

www.pflegedaheim.at

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