Pro Jahr wird die e-card 82 Millionen Mal beim Arzt gesteckt

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Die e-card ist aus dem täglichen Leben der ÖsterreicherInnen nicht mehr wegzudenken. 8,5 Millionen Menschen in Österreich haben sie und gehen damit zum Arzt.

Seit der Einführung des e-card-Systems im Jahr 2005 wurden rund 570 Millionen Patientenkontakte rasch und sicher abgewickelt. Für den Patienten ist die e-card dabei mehr als nur ein Krankenschein in Scheckkartenformat, sie ist der Schlüssel zum Gesundheitssystem und als Bürgerkarte auch der Schlüssel zu den E-Government-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung. In den vergangenen Jahren wurde das e-card-System laufend um Anwendungen erweitert, die sowohl für die Patienten als auch für Gesundheitsdienstleister Vorteile bringen.

2011: Start für e-Medikation

2011 startet das Service e-Medikation mit einem Pilotbetrieb in drei Regionen: Wien 22. Bezirk, Tirol (Reutte, Imst, Landeck) und Oberösterreich (Wels-Grieskirchen).

e-Medikation heißt: Vom Arzt verordnete oder vom Apotheker rezeptfrei erhältliche Medikamente werden elektronisch erfasst. Damit können erwünschte und unerwünschte Wechselwirkungen leichter überprüft und in der Verordnung berücksichtigt werden. Auch der Apotheker sieht bei der Abgabe eines rezeptfreien Medikamentes, ob es sich mit der bestehenden Medikation verträgt. Neu und praktisch ist dabei auch die Medikamentenliste. Wer mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen muss, verliert leicht den Überblick. e-Medikation bringt auch hier einen entscheidenden Fortschritt. Auf Wunsch erhalten Patienten vom Arzt oder Apotheker einen Ausdruck der aktuell eingenommenen Medikamente. Die e-card des Patienten ist auch bei diesem Service nur der Zutrittsschlüssel beim Arzt oder Apotheker. Auf der Karte selbst werden KEINE Daten gespeichert.

Im Rahmen des Pilotbetriebes ist die Teilnahme an e-Medikation für Patienten freiwillig und bei jenen Ärzten und Apotheken möglich, die am Pilotbetrieb teilnehmen. Im Anschluss an den Pilotbetrieb ist eine Ausweitung des Service auf ganz Österreich geplant.

Bewilligung von Medikamenten über e-card

"Das Rezept läuft, nicht der Patient"! Längst vorbei sind die Zeiten, als sich Patienten noch beim Schalter vor den Chefärzten der Krankenkassen anstellen mussten. Anträge für bewilligungspflichtige Medikamente können rasch und sicher über das Arzneimittel-Bewilligungs-Service, kurz ABS, abgewickelt werden. Die Antwortzeit des chefärztlichen Dienstes liegt dabei im Schnitt bei fünf Minuten - eine wesentliche Erleichterung für den Patienten, denn er erspart sich dadurch den Weg zum Chefarzt der Krankenkasse.

e-card-Einsatz in Spitälern

Auch in rund 120 Krankenanstalten haben e-card-Services längst Einzug gehalten. Mit dem Versicherten-Daten-Abfrage-Service (VDAS) können Krankenanstalten alle sozialversicherungsrelevanten Daten online vom e-card-System abfragen und direkt in ihre EDV übernehmen. Das Service ABS wird ebenso bereits von einigen Krankenanstalten genutzt. Der Vorteil liegt dabei in einer ungestörten Therapiefortsetzung für den Patienten, denn er bekommt bereits vom Krankenhaus ein bewilligtes Rezept mit nach Hause, das direkt in der Apotheke eingelöst werden kann.

Krankenstand: schnell gemeldet

Krankenstands- und Gesundmeldungen werden nun anstatt auf Papier elektronisch zwischen Ärzten und Krankenkassen ausgetauscht. Die sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung umfasst die elektronische Erfassung der Arbeitsunfähigkeitsmeldung, die Übertragung an die Sozialversicherung und ein österreichweit einheitliches Formular, das vom Arzt für die Patienten ausgedruckt wird. Der Vorteil liegt in einer schnellen und sicheren Abwicklung ohne Zeitverlust, geringerem Verwaltungsaufwand und einer österreichweit einheitlichen Bescheinigung für alle Patienten und Arbeitgeber.

REGO - Rezeptgebührenobergrenze

Seit 2008 zahlt jeder Versicherte nur so lange Rezeptgebühren, bis er im laufenden Jahr mit diesen Zahlungen einen Betrag von 2 % seines Jahres-Nettoeinkommens erreicht hat. Danach ist er für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Dazu führt die Sozialversicherung für jeden Versicherten ein eigenes Rezeptgebührenkonto. Sobald die 2%-Grenze erreicht ist, wird beim Arztbesuch nach Stecken der e-card eine Befreiung angezeigt und der Arzt vermerkt die Befreiung auf dem Rezept. In der Apotheke wird dem Versicherten die Rezeptgebühr nicht mehr in Rechnung gestellt. <<>>

Mehr Infos unter:

www.chipkarte.at

www.sozialversicherung.at

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