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Bis zum 8. Juni 1999 muß die Regierung Stellung nehmen zum Bericht der UN-Kommission gegen rassische Diskriminierung. Lange vor dem Fall Omofuma war darin kritisiert worden, daß die Behandlung von Ausländern durch die Polizei gegen die UN-Konvention zur Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung verstoße und daß Österreich die menschenrechtliche Schulung seiner Polizei und Beamten verbessern sollte.

Als Österreich die Konvention 1966 unterzeichnete, hatte es sich ausbedungen, nur Diskriminierungen von Ausländern untereinander, nicht von Ausländern durch Österreicher zu verfolgen. Eine Einschränkung, die Sinn und Zweck der UN-Konvention ab absurdum führt. Die UN-Beobachter empfehlen Österreich daher, "eine umfassende Rechtsgrundlage zum Verbot jeder Form von rassischer Diskriminierung zu erlassen, die sowohl Inländer als auch Ausländer einschließt". Ein Anti-Diskriminierungsgesetz also, wie es die meisten Staaten der EU bereits beschlossen haben.

Was tut die Regierung? Zunächst beteuert der Innenminister täglich seine Dünnhäutigkeit und Betroffenheit, was zwar den Großteil der österreichischen Medien, nicht aber die UN-Kommission befriedigt. Dann gelingt es der Polizei, in glücklicher zeitlicher Koinzidenz, einen Drogenhändlerring aus 70 Schwarzafrikanern auszuheben. Schwarzafrikaner, die angeblich als abgewiesene Asylwerber mehrheitlich in Heimen der Caritas untergebracht waren. Ein solcher Coup, wie geschaffen, sämtliche Vorurteile auf einmal zu bestätigen, verdrängt den Fall Omofuma aus den Schlagzeilen.

Die Praxis der Menschenrechte in Österreich bleibt dennoch auf der Tagesordnung. Nach dem Fall Omofuma kann man nicht länger die übliche Vogel-Strauß-Politik betreiben. Das von der UN-Kommission "empfohlene" Antidiskriminierungsgesetz ist durch die jüngsten Entwicklungen notwendiger denn je. Ein solches Gesetz kann zwar bestehenden Rassismus nicht aufheben, böte aber die Handhabe, rassistische Äußerungen, wie sie derzeit immer mehr in Mode kommen, offiziell zu ahnden.

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